Hallo zusammen, ich hoffe mal das meine "kleine" Geschichte hier rihtig ist und das ich mich nicht schon deshalb weil es im falschen Forum steht disqualifiziere
Ich habe ein Problem mit dem Antrag zur Staatsangehörigkeit.
Das es nicht einfach ist, an Unterlagen zu kommen die nachweisen das Frau oder Mann Deutscher Abstammung ist,
ist wohl bekannt , aber dann nun auch noch sowas
Ich selber bin 1984 in Danzig (Polen) geboren, meine Mutter wurde 1949 in Danzig geboren als uneheliches Kind.
Meine Oma wurde 1927 in Danzig geboren und hatte deshalb die Danziger Staatsbürgerschaft, da sie ja in Danzig geboren wurde.
Ihr Vater war Preuße bzw. Westpreuße und wohnte seit seiner Geburt 1893 in Danzig, auch er war somit 1920 Danziger Staatsbürgerer.
Nun mein Problem meine Oma heiratet 1950 vermutlich einen Polen, ganz genau wissen wir das noch nicht aber es ist vermutlich so.
Nun sagte mir heute unsere Bearbeiteren in NRW das genau deshalb eine Ableitung der Deutschen Staatszugehörigkeit von meinem Uropa nicht funktioniert, eben weil 1950 meine Oma einen Polen geheiratet hatt
§ 17 Ziffer 6 des damaligen Reichs - und Staatsangehörigkeitsgesetzes
verlor eine Frau, die die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, diese
Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einem Ausländer.
Ich verstehe das nicht ganz, noch nicht mal halb wenn ich ehrlich bin
Meine Oma hatte doch keine Deutsche Staatsangehörigkeit, was soll sie denn verlieren , ich verliere doch nichts was ich nicht besitze, oder doch ?
ich verstehe das alles nicht mehr wirklich
kann mir hier jemand helfen ? ich bin wirklich für jede Hilfe dankbar
ich sitze seit 2005 an dem Zeug und nun will ich nicht mehr aufgeben es hatt schon so lange gedauert
lg Uwe