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Staatsangehörigkeitsausweis (Gelesen: 7.564 mal)
einfach_ich
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30.06.2009 um 18:05:59
 
Hallo zusammen, ich hoffe mal das meine "kleine" Geschichte hier rihtig ist und das ich mich nicht schon deshalb weil es im falschen Forum steht disqualifiziere  Zwinkernd

Ich habe ein Problem mit dem Antrag zur Staatsangehörigkeit.
Das es nicht einfach ist, an Unterlagen zu kommen die nachweisen das Frau oder Mann  Deutscher Abstammung ist,
ist wohl bekannt , aber dann nun auch noch sowas  Durchgedreht

Ich selber bin 1984 in Danzig (Polen) geboren, meine Mutter wurde 1949 in Danzig geboren als uneheliches Kind.
Meine Oma wurde 1927 in Danzig geboren und hatte deshalb die Danziger Staatsbürgerschaft, da sie ja in Danzig geboren wurde.
Ihr Vater war Preuße bzw. Westpreuße und wohnte seit seiner Geburt 1893 in Danzig, auch er war somit 1920 Danziger Staatsbürgerer.

Nun mein Problem meine Oma heiratet 1950 vermutlich einen Polen, ganz genau wissen wir das noch nicht aber es ist vermutlich so.

Nun sagte mir heute unsere Bearbeiteren in NRW das genau deshalb eine Ableitung der Deutschen Staatszugehörigkeit von meinem Uropa nicht funktioniert, eben weil 1950 meine Oma einen Polen geheiratet hatt
§ 17 Ziffer 6 des damaligen Reichs - und Staatsangehörigkeitsgesetzes
verlor eine Frau, die die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, diese
Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einem Ausländer.

Ich verstehe das nicht ganz, noch nicht mal halb wenn ich ehrlich bin
Meine Oma hatte doch keine Deutsche Staatsangehörigkeit, was soll sie denn verlieren , ich verliere doch nichts was ich nicht besitze, oder doch ?

ich verstehe das alles nicht mehr wirklich
kann mir hier jemand helfen ? ich bin wirklich für jede Hilfe dankbar
ich sitze seit 2005 an dem Zeug und nun will ich nicht mehr aufgeben es hatt schon so lange gedauert

lg Uwe
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Ralf
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Antwort #1 - 30.06.2009 um 22:29:20
 
einfach_ich schrieb am 30.06.2009 um 18:05:59:
Das es nicht einfach ist, an Unterlagen zu kommen die nachweisen das Frau oder Mann Deutscher Abstammung ist,

Wie und von wem  soll denn hier die deutsche Staatsangehörigkeit
abgeleitet werden?

einfach_ich schrieb am 30.06.2009 um 18:05:59:
ich verliere doch nichts was ich nicht besitze, oder doch ?

Natürlich nicht.
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Antwort #2 - 30.06.2009 um 23:02:11
 
einfach_ich schrieb am 30.06.2009 um 18:05:59:
Ich habe ein Problem mit dem Antrag zur Staatsangehörigkeit.
Das es nicht einfach ist, an Unterlagen zu kommen die nachweisen das Frau oder MannDeutscher Abstammung ist,


Heißt das, dein Ehegatte will die Einbürgerung beantragen und deshalb musst du nachweisen, dass du Deutscher bist?

In dem Fall und vielleicht auch sonst wäre §3(2) des Staatsangehörigkeitsgesetzes interessant:

Zitat:
Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.


Demnach ging es um die letzten zwölf Jahre.
Sonst käme es darauf an, wer was beantragt. Zwinkernd
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Antwort #3 - 30.06.2009 um 23:03:57
 
Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es Dir darum, zu klären, ob Du deutscher Staatsangehöriger bist. Denn dazu beantragt man ja einen Staatsangehörigkeitsausweis.

Gehen wir mal davon aus, dass 1949, bei der Geburt Deiner Mutter, Deine Oma wieder bzw. noch Deutsche war (ganz selbstverständlich ist das wegen der verschiedenen Wirrungen um Danzig nicht).

Dann hat Deine Oma Deiner Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit zunächst "vererbt". Problem: Nach § 17 Nr. 5 des damaligen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz verloren deutsche uneheliche Kinder dann ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ihre Mütter nach der Geburt heirateten und der Ehemann die unehelichen Kinder förmlich "legitimierte", so dass sie als eheliche Kinder behandelt wurden.

Vermutlich wurde Deine Mutter auf diese Weise von ihrem Vater legitimiert, so dass sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz verlor.

Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings entschieden (http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2007/M-8/10595.pdf), dass eine solche Legitimation den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht mehr bewirken konnte, wenn sie nach dem 31.03.1953 wirksam wurde. Der Grund hierfür ist Art. 117 GG.

Also:
- Wurde Deine Mutter "legitimiert"?
- Wenn ja: Wann?
- Wenn nach dem Stichtag 31.03.1953, blieb sie deutsch.
- Wenn vor dem Stichtag, ist zu prüfen, ob die Legitimation für Deutschland wirksam war -> das ist eine aufwändigere Prüfung, die auch Kenntnisse im damaligen polnischen Recht voraussetzt, wenn die Legitimation, wovon ich ausgehe, in Polen erfolgt ist.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #4 - 30.06.2009 um 23:23:44
 
Hallo zusammen,
ja ich versuche die Deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen

in der Geburtsurkunde meiner Mutter steht bei "geborene" der gleiche Familiennamen wie bei meiner Oma,
ein Veter ist da nicht eingetragen und wenn ich heute eine neue Kopie der Urkunde brauche steht auch da kein Vater drin
Ich gehe mal davon aus das dieses bei einer Legitimation anders aussehen würde oder ?
Na Prima die haben 1950 geheiratet ;-(


Ich verstehe das noch nicht so ganz , die Ableitung geht nur wenn bei der Geburt eines Kindes der Vater oder eben die Mutter noch diese Staatsbürgerschaft hatte ?

Sprich wenn meine Oma 1949 bereits die Polnische Staatsbürgerschaft hatte  und danach meine Mama zur Welt gekommen ist dann kann ich da nix mehr machen ?

ach das ist doch alles ..... naja

danke trotzdem für eure hilfe
irgendwann verstehe ich die rechtssprechung in DE auch noch Zwinkernd
lg Uwe
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Antwort #5 - 30.06.2009 um 23:47:53
 
einfach_ich schrieb am 30.06.2009 um 23:23:44:
die Ableitung geht nur wenn bei der Geburt eines Kindes der Vater oder eben die Mutter noch diese Staatsbürgerschaft hatte ?

Heute ist das so, vor 1975 ging das nur über die
väterliche Linie, sofern die Eltern verheiratet waren.

einfach_ich schrieb am 30.06.2009 um 23:23:44:
Sprich wenn meine Oma 1949 bereits die Polnische Staatsbürgerschaft hatteund danach meine Mama zur Welt gekommen ist dann kann ich da nix mehr machen ?

So ist es. Dann bliebe nur der Weg über ein Einbürgerungs-
verfahren, sofern man die Voraussetzungen dafür erfüllt.
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Antwort #6 - 30.06.2009 um 23:59:51
 
Zwinkernd oh mein gott , ich glaube ich habe einen super Ansprechpartner bei der Behörde Zwinkernd wieso erzählt er mir das nicht

erst wollte er einen Nachweiß das meine Oma Danziger Staatsangehörige war und als er das hatte unterlagen aus der Zeit von 39 bis 45

hm wenn ich das so lese dann kann ich das alles lassen weil mein Vater welcher 1947 geboren wurde dann ja auch nicht in Frage kommt weil sein Vater eventuell die Danziger Staatsangehörigkeit bereits 1945 gegen einen Polnische tausche um in Danzig zu bleiben

Genau so sieht es dann bei meiner Mutter aus wenn sie 1949 geboren wurde kann ich davon ausgehen das auch meine Oma mütterlicher Seite bereits Polska im Pass stehen hatte und nicht erst 1950 Polska wurde.

Wie bekommt mann sowas raus wann jemand die Staatsangehörigkeit in Polen bekommen hatt

lg Uwe
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Antwort #7 - 01.07.2009 um 01:26:08
 
einfach_ich schrieb am 30.06.2009 um 23:23:44:
Ich gehe mal davon aus das dieses bei einer Legitimation anders aussehen würde oder ?

Wahrscheinlich. Ich gehe jedenfalls inzwischen auch davon aus, dass keine Legitimation stattfand. Anscheinend gab es in Polen seit 1950 keine Legitimationen mehr (vollständige Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder, siehe BVerwG v. 04.05.99, Zusammenfassung hier). Sicher kann das aber nur eine zuständige polnische Behörde oder ein im polnischen Recht kundiger Jurist bestätigen.

einfach_ich schrieb am 30.06.2009 um 23:59:51:
wenn ich das so lese dann kann ich das alles lassen

Nicht gleich verzweifeln, ganz aussichtslos ist es nicht...

einfach_ich schrieb am 30.06.2009 um 23:23:44:
Sprich wenn meine Oma 1949 bereits die Polnische Staatsbürgerschaft hatteund danach meine Mama zur Welt gekommen ist dann kann ich da nix mehr machen ?

Nein, so ist es nicht: Wenn sie damals auch noch deutsche Staatsangehörige war, dann hat sie diese deutsche Staatsangehörige auch an ihre Tochter weitergegeben. Es ist nun so, dass die Danziger Staatsangehörigen grundsätzlich durch die Volkslistenverordnung während des 2. Weltkrieges (wieder) deutsche Staatsangehörige geworden waren. Diese deutsche Staatsangehörigkeit hatten die früheren Staatsangehörigen von Danzig auch nach dem Krieg zunächst nicht ohne weiteres wieder verloren. Dies wurde später gesetzlich besonders geregelt (§ 1 Abs. 1 Buchst. d 1.  StAngReg).

Die Betroffenen haben aber die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Krieg dann wieder verloren, wenn sie freiwillig die polnische Staatsangehörigkeit angenommen haben, § 25 RuStAG, während sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Reichsgrenzen vom 31.12.1937 hatten. Bekanntlich lag Danzig selbst außerhalb dieser Grenzen, nicht aber Teile des Umlandes.

Es kommt also auch darauf an, wo Deine Oma wohnte und wie sich nach dem damaligen polnischen Recht der Erwerb der polnischen Staatsangehörigkeit durch Angehörige der als Staat nicht mehr existierenden Freien Stadt Danzig gestaltete. Entweder automatisch - dann blieb die deutsche Staatsangehörigkeit bestehen. Oder nur auf Antrag, wovon im allgemeinen, aber vielleicht nicht unbedingt bei Danzigern auszugehen sein dürfte - dann jedenfalls ging sie verloren. Hiervon gibt es wieder eine Ausnahme, wenn nämlich die Einbürgerung nicht Deine Oma selbst, sondern ihr gesetzlicher Vertreter beantragt hat. Dann nämlich wäre für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit die Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts erforderlich gewesen. Es ist nicht anzunehmen, dass diese vorlag. Dass ein gesetzlicher Vertreter für sie den Antrag gestellt hat, ist jedenfalls nicht fern liegend. Denn jedenfalls nach deutschem Recht trat ja die Volljährigkeit damals erst mit dem 21. Geburtstag ein. In Deiner väterlichen Linie wurde zudem bereits 1945 für die polnische Staatsangehörigkeit optiert. Dass die polnischen Behörden dies relativ früh verlangten und ansonsten die Ausreise nach Westen erwarteten, entspricht auch dem historischen "Bauchgefühl".

Es gibt also noch eine Reihe Fragezeichen. Ich wünsche Dir bei der weiteren Aufklärung viel Erfolg!
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« Zuletzt geändert: 01.07.2009 um 01:41:30 von tapir »  

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Antwort #8 - 01.07.2009 um 22:00:21
 
Hi Tapir
tapir schrieb am 01.07.2009 um 01:26:08:
Es ist nun so, dass die Danziger Staatsangehörigen grundsätzlich durch die Volkslistenverordnung während des 2. Weltkrieges (wieder) deutsche Staatsangehörige geworden waren. Diese deutsche Staatsangehörigkeit hatten die früheren Staatsangehörigen von Danzig auch nach dem Krieg zunächst nicht ohne weiteres wieder verloren. Dies wurde später gesetzlich besonders geregelt (§ 1 Abs. 1 Buchst. d 1.StAngReg). 


Also das die Danziger Staatsangehörigen grundsätzlich durch die Volkslistenverordnung (wieder) deutsche wurden, kann nicht ganz stimmen, oder ?
Mir hatt man gesagt das ich diesen Volkslistenausweiß dazu brauche um das beweißen zu können.
Wobei ich da auch schon andere Sachen gelesen habe.

Mußten die Danziger zwangsläufig in der Volksliste stehen oder nicht um wieder Deutsche zu werden?

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Antwort #9 - 01.07.2009 um 22:41:04
 
einfach_ich schrieb am 01.07.2009 um 22:00:21:
Wobei ich da auch schon andere Sachen gelesen habe.

Und diese "anderen Sachen" dürften richtig gewesen sein.

einfach_ich schrieb am 01.07.2009 um 22:00:21:
Mußten die Danziger zwangsläufig in der Volksliste stehen oder nicht um wieder Deutsche zu werden?

Im Gegensatz zu polnischen und sowjetischen Staatsangehörigen  mussten die früheren Danziger Staatsangehörigen nicht in der Volksliste stehen, um deutsche Staatsangehörige zu werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 27.07.2006, 5 C 3.05 (klick hier) festgestellt. Dort heißt es wörtlich:

"§ 4 der Volkslistenverordnung Polen [sah] für Danziger Staatsangehörige einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ohne Zwischenschaltung eines Volkslistenverfahrens vor:

"§ 4. Die ehemaligen Danziger Staatsangehörigen erwerben ohne Aufnahme in die Deutsche Volksliste mit Wirkung vom 1. 9. 1939 die deutsche Staatsangehörigkeit." …

Dass allerdings auch hier ein Volkstumsüberprüfungsvorbehalt bestand, erhellt § 5 der Volkslistenverordnung Polen, wonach

„Die ehemaligen polnischen oder Danziger Staatsangehörigen, die in die Abteilung 3 der Deutschen Volksliste aufgenommen werden, erwerben durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit.“;

entsprechend stellt ein Runderlass des Reichsministers des Innern vom 13. 3. 1941 unter Nr. 11b fest, dass von dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Wirkung vom 1. 9. 1939 „diejenigen ehemaligen Danziger Staatsangehörigen“ ausgenommen sind, „von denen die … Bezirksstelle der Deutschen Volksliste bis zum 31. 12. 1941 feststellt, dass sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Abteilungen 1 oder 2 … nicht erfüllen“.

Wenn § 3 I und § 5 der Volkslistenverordnung Polen [...] in § 4 durch eine Sonderregelung für ehemalige Danziger Staatsangehörige ergänzt wurden, wonach diese die deutsche Staatsangehörigkeit „ohne Aufnahme in die Deutsche Volksliste“ mit Wirkung vom 1. 9. 1939 erwarben, ist daraus [...] zu schließen, dass [...] die Danziger Staatsangehörigen - sofern sie nicht unter die Abteilungen 3 oder 4 einzuordnen waren - die deutsche Staatsangehörigkeit ohne eine solche Eintragung erwarben."


Fazit: Zwar wurden nicht alle Danziger Staatsangehörige auch deutsche Staatsangehörige. Das Kriterium war aber nicht die Eintragung in die Volksliste. Grundsätzlich ist daher bei Danziger Staatsangehörigen davon auszugehen, dass diese die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Den Nichterwerb (wegen Nichterfüllung der Kriterien) müsste m.E. im Streitfall die Behörde beweisen. Solange hierzu nichts feststeht, wird davon auszugehen sein, dass die Betroffenen Deutsche geworden sind. Jedenfalls bei offensichtlichen "Volksdeutschen", d.h. insbesondere den deutschsprachigen, früheren preußischen Staatsangehörigen, die zwischenzeitlich die Danziger Staatsangehörigkeit erworben hatten, dürfte nach meiner aktuellen Einschätzung am Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in der Regel nicht zu zweifeln sein.
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Staatsangehörigkeit: Wo liegt das Land Deutsch  ????
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Antwort #10 - 14.01.2010 um 20:43:02
 
Hallo alle zusammen,
ich wollte mich hier nochmals bei allen bedanken welche geholfen haben. Ich habe im Dezember meinen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten.
Nach abgabe des Antrages hatt es noch mal 2 Monate gedauert, aber nun ist alles gut.
Danke Euch allen 1000 mal , bin froh hier einen so coole Platform gefunden zu haben.

lg einfach_ich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 14.01.2010 um 21:09:37
 
Glückwunsch  Laut lachend und danke für das positive Feedback.
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Staatsangehörigkeit: Freie Stadt Danzig
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Antwort #12 - 04.03.2015 um 16:44:04
 
Hallo,
zufällig kam ich auf diesen Beitrag, sehr interessant. Hinzufügen möchte ich noch, dass die Freie Stadt Danzig als Staat in Augen mancher zwar defacto nicht mehr zu existieren mag, dejure jedoch sowohl die FSD als Staat als auch die Staatsangehörigkeit ihrer Staatsbürger bis heute weiterhin existieren könnte. Hierzu eine Einschätzung im britischen Unterhaus vom Okt. 1945, und eine Einschätzung von 2009 aus der Encyclopedia of Public International Law (Autor: Prof. Hattenhauer). Da mich Dein Fall, lieber Uwe, sehr interessiert, bitte ich Dich um ein E-Mail an c.n (ätt) arcor.de ich hätte Dir da zu diesem Thema Einiges Interessates mitzuteilen, die PM hie rim Forum aber erst nach dem 5 Beitrag funktioniert, und soviel habe ich zu dem Thema Staatsangehörigkeit auch wieder nicht beizusteuern Zwinkernd
LG, Carl
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Staatsangehörigkeit: Freie Stadt Danzig
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Antwort #13 - 04.03.2015 um 16:56:59
 
Lb.Uwe,
nur zur Info, dejure ist möglicherweise weder die Freie Stadt Danzig noch die Danziger Staatsangehörigkeit "nicht mehr existent" wie es im anderen Beitrag steht. Bitte mail mir an c.n (ätt) arcor.de - hab Dir zu der Sache mehrere interessante Dinge mitzutelen.
Lb.Gruss,
Carl
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Antwort #14 - 04.03.2015 um 17:02:07
 
c4r1 schrieb am 04.03.2015 um 16:56:59:
Bitte mail mir an c.n (ätt) arcor.de


ich würde nicht damit rechnen, denn der TS wird deine Anfrage kaum lesen

er war:
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06.03.2010 um 08:52:21
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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