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Krankenversicherung nach der Einreise im FZF- Verfahren (Gelesen: 1.275 mal)
Themen Beschreibung: Familiennachzug- 3 monats visa - vorgehen danach
detfor
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherung nach der Einreise im FZF- Verfahren
19.05.2009 um 13:21:06
 
ich habe noch eine Frage zur Versicherung.

Muß sich mein man während der ersten 3 Monaten freiwillig Versichern ??  momentan ist er im Besitz eines FZF 3 Monats-Visa

kann er nach dem Erhalt der 1jährigen aufentahltsgenehmigung sich bei mir mit Versichern (Familienversicherung) ?? Ich bin momentan Hartz4 empfänger.

Wird beim Antrag auf die 1Jährige Aufenhaltsgenehmigung ein Versicherungsnachweis verlangt ??

vielen Dank schonmal für die Antworten


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StefanPLU
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 20.05.2009 um 02:08:40
 
detfor schrieb am 19.05.2009 um 13:21:06:
ich habe noch eine Frage zur Versicherung.

Muß sich mein man während der ersten 3 Monaten freiwillig Versichern ??momentan ist er im Besitz eines FZF 3 Monats-Visa

kann er nach dem Erhalt der 1jährigen aufentahltsgenehmigung sich bei mir mit Versichern (Familienversicherung) ?? Ich bin momentan Hartz4 empfänger.

Wird beim Antrag auf die 1Jährige Aufenhaltsgenehmigung ein Versicherungsnachweis verlangt ??

vielen Dank schonmal für die Antworten



Nun, wenn du versichert bist und dein mann schon in Deutschland ist wird er KOSTENFREI bei deiner Versicherung im Rahmen der Familienversicherung mitversichert, so zumindest laut meiner Versicherung der DAK Smiley


Gruss

Stefan
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stefanplu 14757296 stefan.pluemacher  
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.05.2009 um 08:06:06
 
@ detfor

Sofern dein Mann kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt, ist eine Familienversicherung möglich.
Ob dies bereits ab Tag der Einreise oder nach Erhalt der AE (NiCHT Aufenhaltsgenehmigung, die gibt es nämlich nicht mehr Zwinkernd )möglich ist, solltest du mit der Versicherung klären.

P.S.: Eigentlich wäre es sinnvoll, einen eigenen Thread zu diesem Thema aufzumachen.
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