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Ablehnung Besuchsvisumvisum für Marokkaner (Gelesen: 11.481 mal)
HDL
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i4a rocks!


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10.04.2009 um 23:31:59
 
Mein Freund ist Marokkaner und ich habe ihn kennengelernt als ich die Familie in Marokko besucht habe( kenne seinen Bruder, der seit 10 Jahren in Deuschland lebt gut). Ich War schon sehr oft in Marokko, und finde es zum Urlaub machen schön dort, aber leben will ich dort nicht...
Mein Freund kennt Deutschland noch gar nicht und würde sich Deutschland gerne erst ansehen bevor er entscheiden kann ob er hier leben will. Wir hatten vereinbart dass er mich im April und dann nochmal im August besucht und wir dann weitersehen...
Jetzt hat er endlich alle Papiere zusammen, die er für das Visum braucht (Verpflichtungserklärung von mir, Arbeitsvertrag,  Gehaltstnachweise, Pass, Urlaubsgenehmigung, Kontoauszüge,67Euro,  ...) war zum vereinbarten Vormittagstermin in der deutschen Botschaft (musste dafür am Abend vorher anreisen musste dann von morgens um 7 bis abends 18Uhr dort warten, um sich dann nach etlichen Interviews und Parier ausfüllen am Ende seinen Pass und die Ablehnung ab zu holen. Die Begründungen waren:
Erhebliche Zweifel an der Rückkehrwilligkeit nach Marokko weil:
-keine wirschaftliche Verwurzelung (dabei arbeitet er seit fast drei Jahren bei der selben Firma und verfügt uber ein für marokkanische Verhältnisse ausreichendes Einkommen!!!)
-keine Familiäre Verwurzelung (weil er ledig und Kinderlos ist!!!)
-erhebliche Zweifel am Reiseziel und Reisezweck bestehen (er hat bei der Botschaft alle Fragen zu unserer Beziehung ehrlich beantwortet!!!)

Meine Frage an alle: Welche Möglichkeiten gibt es jetzt?
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Sternchen81
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Antwort #1 - 11.04.2009 um 16:05:40
 
Es gibt zwei Sachen:

1- Remonstration

2- Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, wenn die Remonstration erfolglos bleibt. Die Dauer des Klageverfahres dauert in der Regel 6 Monate bis zum einem Jahr.

Auf ein Besuchsvisum besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch. Die Entscheidung liegt im Ermessen der deutschen Botschaft.
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HDL
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Antwort #2 - 11.04.2009 um 16:46:04
 
Und wie ist eure Erfahrung mit Remonstration?
weil wir uns Gerichtskosten auf keinen Fall leisten können...Der kürzlich besuchte Anwalt wirkte sehr optimistisch, aber dass sind Anwälte glaub ich immer, weil die ja auf jeden Fall Geld kriegen egal ob sie Erfolg haben oder nicht!?
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reinhard
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Antwort #3 - 11.04.2009 um 17:36:30
 
HDL schrieb am 11.04.2009 um 16:46:04:
Und wie ist eure Erfahrung mit Remonstration?


Das ist eine so allgemeine Frage, dass Dir keine Antwort helfen würde. Ich habe zweimal remonstriert und zweimal das Visum bekommen, es waren aber völlig andere Sachverhalte.

Er müsste einige neue Gründe, Begründungen etc. angeben, um seine Rückkehrbereitschaft weiter zu untermauern, damit die Botschaft neu prüfen und neu entscheiden kann. Wenn Bekanntes wiederholt wird, wird die Ablehnung wiederholt.

Die Chancen sind eher gering bis sehr gering. Es gibt keinen Rechtsanspruch, und bei alleinstehenden jungen Menschen ist das behördliche Misstrauen eher groß. Zudem gibt es genau zwei Staaten in der Nachbarschaft der EU, aus denen mehr als ein Drittel der Bevölkerung abgehauen ist und legal oder illegal in der EU lebt. Das sind Armenien und – Marokko
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Antwort #4 - 12.04.2009 um 18:10:56
 
Hab auch noch eine weitere Frage: wenn die Remonstration für das Besuchsvisum keinen Erfolg hat, wie ist es dann mit dem Visum für einen Deutsch -Intensivkurs, denn heiraten, ohne das mein Freund überhaupt Deutschland kennen gelernt hat kommt eigentlich für uns Beide nicht in Frage...Vielen Dank für die bisherigen Antworten, hoffe auf weitere
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Sternchen81
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Antwort #5 - 12.04.2009 um 18:41:27
 
Hallo,

ich bin ja auch ein Marokkaner! Warum soll die Botschaft in Rabat ein Visum zum Sprachkurs genehmigen, wenn man schon das Goethe Institut in Rabat und in Casablanca zum Unterricht besuchen kann?
Es ist unzulässig!

das kannst du sicherlich in der Internetseite der Botschaft feststellen:
www.rabat.diplo.de

von nem Aufenthalt (Sprachkurs) gebe es keine Rede!

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Stefan-TR
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Antwort #6 - 13.04.2009 um 15:50:56
 
Wie sieht es denn mit Pauschalreisen aus? Ich kenne es so, dass man bei der Buchung einer solchen generell viel leichter ein Visum bekommt (etwa ohne persoenliche Vorsprache).

Aber das kann natuerlich in Marokko auch deutlich schwerer sein als in der Tuerkei, wenn die Leute dort eh auf grund der illegalen Einwanderung unter "Generalverdacht" stehen. Und wenn schon mal ein Visum abelehnt wurde, dann faellt das vermutlich auch beim zweiten Antrag auf, so dass die "einfache Route" zu ist!?
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Sternchen81
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Antwort #7 - 13.04.2009 um 16:28:47
 
Sowas ist unzulässig, weil die Reisebüros nicht für ein Visum haften! Der Antragsteller muss alles vorlegen und das Visum selber beantragen! Die Vorsprache erfolgt nur persönlich!
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HDL
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Antwort #8 - 16.04.2009 um 01:26:16
 
Vielen Dank für die bisherigen Antworten...
Mir kam noch so ne Idee: Wie ist dass den mit einem Visum zu Eheschließung und dann nich zu heiraten, oder sich dass mit dem Heiraten zumindest offen halten? Wenn das Datum beim Standesamt z.B. der 30.3.2010 wäre könnte mein Freund dann schon z.B. am 1.1.2010 einreisen und wir hätten dann noch 3 Moante Zeit diesen großen Schritt zu überdenken???

Oder dürfte mann dann nur einige Tage vor dem Hochzeitsdatum einreisen? Wenn die Entscheidung zum Heiraten dann doch noch nicht fallen würde wäre mann dann dauerhaft für ein weiteres Heiratsvisum gesperrt?

Und ist es überhaupt leichter ein Eheschließungsvisum als ein Touristenvisum (versuch ist leider gescheitert Rwemonstration läuft) zu kriegen?

Vielen lieben Dank für alle Tips und Antworten...
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Antwort #9 - 17.04.2009 um 21:18:00
 

Bin immernoch verzeifelt weinend aber sehr dankbar dass hier so viele Leute gute Tips geben...

...hab noch ne neue Idee. Wie sieht es aus mit einem Touristenvisum für Polen (habe dort Bekannte, die meinen Freund zwar nicht kennen, aber wenn ich die Summe die bei der VE verlangt wird hinterlege würden die Bekannten helfen) dürfte man damit nach Deutschland? Stimmt es dass die Polnische Botscaft eher Visa erteilt als die deutsche Botschaft?
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Mutly
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Antwort #10 - 17.04.2009 um 21:51:53
 
HDL schrieb am 16.04.2009 um 01:26:16:
Mir kam noch so ne Idee: Wie ist dass den mit einem Visum zu Eheschließung und dann nich zu heiraten, oder sich dass mit dem Heiraten zumindest offen halten? Wenn das Datum beim Standesamt z.B. der 30.3.2010 wäre könnte mein Freund dann schon z.B. am 1.1.2010 einreisen und wir hätten dann noch 3 Moante Zeit diesen großen Schritt zu überdenken???

Oder dürfte mann dann nur einige Tage vor dem Hochzeitsdatum einreisen? Wenn die Entscheidung zum Heiraten dann doch noch nicht fallen würde wäre mann dann dauerhaft für ein weiteres Heiratsvisum gesperrt?

Und ist es überhaupt leichter ein Eheschließungsvisum als ein Touristenvisum (versuch ist leider gescheitert Rwemonstration läuft) zu kriegen?


Um ein Visum zur Eheschließung zu bekommen müssten die Voraussetzungen der Eheschließung selbst vorliegen, also Urkunden usw., und die Heirat müsste in Vorbereitung sein, und eine VE müste abgegeben werden, die bis zur Eheschließung oder ggf. Ausreise gilt. Wenn er ledig vor Ablauf des Visums (i.d.R. 90 Tage gültig) ausreist wird er nicht dauerhaft gesperrt, doch es könnte beim nächsten Mal schwieriger sein, und es könnte auch schwieriger sein, ein Schengenvisum (als Besucher) in der Zukunft zu erhalten.

HDL schrieb am 17.04.2009 um 21:18:00:
hab noch ne neue Idee. Wie sieht es aus mit einem Touristenvisum für Polen (habe dort Bekannte, die meinen Freund zwar nicht kennen, aber wenn ich die Summe die bei der VE verlangt wird hinterlege würden die Bekannten helfen) 


Es ist möglich, dass die polnische Botschaft fragt, wie der Einlader und der Gast einander kennengelernt haben, auch wenn ein anderer die VE abgibt.

HDL schrieb am 17.04.2009 um 21:18:00:
dürfte man damit nach Deutschland?


Mit dem normalen Schengener Touristenvisum (Schengen C), ja. Aber zuständig ist das Land welches das Hauptziel ist, im Falle dass es kein Hauptziel gibt (z.B. Rundreise) das Land der ersten Schengeneinreise. Wird festgestellt, dass ein polnisches Visum hauptsächlich benutzt wurde um Deutschland zu besuchen, könnte es in der Zukunft Schwierigkeiten geben.

HDL schrieb am 17.04.2009 um 21:18:00:
Stimmt es dass die Polnische Botscaft eher Visa erteilt als die deutsche Botschaft? 


Es möge kleinere Unterschiede zwischen den Schengenländern geben. Aber die Regeln (Schengener Durchführungsübereinkommen) sind gleich, und die Schengenländer kommunizieren auch miteinander.
Auch, sofern er nicht einen neuen Pass in Marokko beantragt, würde die polnische Botschaft um die Ablehnung des deutschen Visums wissen, weil er einen kleinen Stempel im Pass haben wird. (Der wird bei Erfolg mit dem Visum überklebt).

Leider wäre dieser Plan also eher nicht erfolgsversprechend. Besser wäre weiter zu zeigen, dass er in Marokko verankert ist, dort gut verdient, dort Familie (Eltern/Geschwister usw.) hat und dass es ihm dort allgemein gut geht.
Dass er einen Bruder in Deutschland hat, könnte ein Grund sein, warum seine Rückkehrbereitschaft in Frage gestellt wird. Andererseits, hat sein Bruder Familie in Deutschland? Diese zu besuchen, wenn sein Bruder der Einlader ist, wäre ein logischer Grund, Deutschland besuchen zu wollen. Das garantiert nichts, wäre aber vielleicht für die Zukunft eine Möglichkeit.

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Antwort #11 - 18.04.2009 um 00:11:35
 
Vielen Lieben Dank Mustermann für die Antworten....
Der Bruder studiert hier in  Süddeutschland  und ist seit 6 monaten mit einer in Österreich geborenen und lebenden Marokkanerin verheiratet...Der Bruder hat das Besuchsvisum nicht beantragt weil er z.Zt.  nur ein Zimmer in einer Wg hat und sein Einkommen nur ganz knapp sein eigenen Bedarf deckt (studiert noch). Der Bruder würde auch eine VE abgeben und ich müsste dass Geld hinterlegen, aber ich schätze mal dass es auch sehr verdächtig wirkt wenn auf einmal wer anderes die VE abgibt,  oder?
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Mutly
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Antwort #12 - 18.04.2009 um 12:29:23
 
Der Bruder wäre dann der Einlader, du die VE-Abgeberin. Es ginge bei einer Einladung durch seinen Bruder darum, dass der Besuch seines Bruders und dessen Ehefrau ein anderer Besuchszweck ist als wenn er dich besucht. Er könnte dich heiraten und anschließend versuchen, ohne das dafür vorgesehene Heiratsvisum zu bleiben, was aus Sicht der Botschaft als Risiko bezüglich Rückkehrbereitschaft betrachtet werden könnte. Seinen Bruder zu besuchen wäre insofern anders. Doch gerade jetzt weiß die Botschaft um eure Beziehung und hat einen Antrag abgeleht. So wäre es wahrscheinlich besser, weiter zu zeigen, dass er in Marokko verankert ist, dass er keinen Grund hätte, nicht zurück zu gehen. Eine Einladung in der Zukunft durch seinen Bruder ohne deine Beteiligung könnte dann eine Möglichkeit sein, obwohl es dann heißt, dass du inzwischen ihn besuchen müsstest statt umgekehrt.

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Antwort #13 - 25.04.2009 um 23:29:57
 
Wir werden das mit dem Bruder als Einlader versuchen wenn es nicht anders geht...Der Bruder studiert allerdings und hat in Süd- Deutschland nur ein Zimmer in ner WG. In Österreich hat er eine Wohnung mit seiner Frau, sodass mein Freund dort theortisch untergebracht werden könnte. Praktisch eher nicht wenn er mich in wirklichkeit in Norddeutschland besucht...
Frage: sollte der Bruder der die Marokkanische Staatsbürgetschaft hat und in Deutschland lebt und studiert ihn nach Deutschland einladen (wo theoretisch gar keine Unterbringungsmöglichkeit in dem eigenen Zimmer wäre), oder nach Österreich, wo er zwar eine Wohnung mit seiner Ehefrau (seit weniger als einem Jahr verheiratet) hat , aber ja gar nicht offiziell lebt!
Gibt es Visa nur für Östereich oder kann man damit automatisch nach Deutschland?
Dürfte mein Freund dann einen Flug nach Hamburg o.ä. buchen oder wird man fragen warum der Flug nicht nach Österreich bzw. Süddeutschland geht, und ihm  Visa-Betrug unterstellen?

Noch eine ganz andere Frage: die Remonstration wg dem abgelehten Visum läuft... der Anwalt kostet viel Geld und hat bis jetzt nichts erreicht... Ich fliege nächste Woche nach Marokko, macht es Sinn, mit meinem Freun´d gemeinsam zur Botschaft zu gehen, um denen zu zeigen, das wir uns wirklich kennen... oder um falls es soetwas gibt irgendeine Haftung so was wie die VE nochmal direkt bei der Botschaft zu unterschreiben, oder Geld auf ein sperrkonto ein zu zahlen ???

Der Anwalt rät mir davon ab mich da irgendwie rein zu hängen, aber da er bevor ich gezahlt hatte mehr oder weniger mündlich zu gesagt hatte dass es fast 100% mit der remonstration klappt, und an dem  Tag nachdem das Geld auf seinem Konto eingegangen war hat er mir gesagt: "Frau... ich hatte ihnen ja von Anfang an gesagt, dass das Ganze warscheinlich auf eine Klage hinauslaufen würde..." Was meint ihr?  Schadet es eher dort gemeinsam vor zu sprechen?
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Antwort #14 - 26.04.2009 um 08:17:14
 
HDL schrieb am 25.04.2009 um 23:29:57:
Wir werden das mit dem Bruder als Einlader versuchen wenn es nicht anders geht...


Wie sollte das funktionieren, wenn die Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden muss? Von einem Studenten kann man kaum die Sicherung des Lebensunterhaltes für einen Gast erwarten.

HDL schrieb am 25.04.2009 um 23:29:57:
sollte der Bruder der die Marokkanische Staatsbürgetschaft hat und in Deutschland lebt und studiert ihn nach Deutschland einladen (wo theoretisch gar keine Unterbringungsmöglichkeit in dem eigenen Zimmer wäre), oder nach Österreich,

Zuständig ist die Ausländerbehörde am Wohnort des VE-Gebers.
Ob der Bruder in Österreich noch einen "rechtlichen" Wohnsitz hat, müßte man dort bei der zuständigen Meldebehörde klären.

HDL schrieb am 25.04.2009 um 23:29:57:
Gibt es Visa nur für Östereich oder kann man damit automatisch nach Deutschland?

Sofern ein Schengen Visum erteilt wird, gilt das für alle Schengen Staaten, somit auch für Deutschland.

HDL schrieb am 25.04.2009 um 23:29:57:
Schadet es eher dort gemeinsam vor zu sprechen?

Du kommst mit der Keule (sprich Anwalt) und möchtest dann trotzdem selber vorsprechen. Glaubst du wirklich, dass man da ein großes Ohr für dich hat?
Versetz dich einmal in die umgekehrte Situation.
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