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Arbeitsgenehmigung-EU für den Vater meines Kindes? (Gelesen: 1.435 mal)
zilione
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i4a rocks!


Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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24.04.2009 um 21:26:44
 
Hallo zusammen,

leider konnte ich im Netz keine Informationen zu meiner Situation finden.

Der Vater meines Kindes ist Pole, seit 3 Jahren in Deutschland gemeldet und bisher als Kleinunternehmer selbstständig.
Da die Selbstständigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes und die Zahlung von Unterhalt nicht ausreicht, möchte er sich nun eine unselbstständige Arbeit suchen.
Meines Wissens benötigt er dafür die Arbeitsgenehmigung-EU. Ist er als Vater eines deutschen Kindes berechtigt diese Arbeitsgenehmigung zu erhalten?
Spielt es dabei eine Rolle, das wir getrennte Wohnungen haben und ich derzeit das alleinige Sorgerecht habe?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 25.04.2009 um 09:58:16
 
Hallo zilione,

Wenn der polnische Vater Deines Kindes mindestens 3 Jahre durchgehend in Deutschland gelebt hat, kann er im Rahmen des Günstigkeitsprinzips nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BeschVerfV eine Arbeitsberechtigung-EU bekommen. - Damit kann er ohne Vorrangprüfung oder sonstige Beschränkung unselbständig arbeiten. - Er muss diese Arbeitsberechtigung-EU direkt bei der Agentur für Arbeit unter Vorlage der Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.

Aus der Tatsache, dass er Vater eines deutschen Kindes ist allein, kann er im Kontext des Arbeitsmarktzugangs keinen Nutzen ziehen - dazu müsste er das Sorgerecht haben und ausüben - also letztlich die Bedingungen für eine AE nach § 28 (1) Nr. 3 AufenthG erfüllen. - Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte er, in Anwendung der Meistbegünstigungsklausel im § 11 FreizügG sofort uneingeschränkt Zugang zum Arbeitsmarkt gehabt.

Aber das ist nun ja wegen der oben aufgezeigten Möglichkeit, die nunmehr für ihn erreichbar ist, nicht mehr so von Belang.

=schweitzer=
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zilione
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i4a rocks!


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.04.2009 um 14:01:38
 
Hallo Schweitzer,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Was es alles für Möglichkeiten gibt... Smiley Das werden wir auf jeden Fall versuchen.
Gut das es Leute gibt, die soviele Verordnungen kennen Zwinkernd

Grüße
Zilione
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