Guten Abend liebe Helfer,
folgender Sachverhalt:
Mein Ehegatte, Staatsangehörigkeit Kosovarisch, ist Ende Februar 09 im Rahmen der
FZF in D angekommen. Das Visum zur Einreise wurde in seinen bis Oktober 09 gültigen UNMIK-Pass eingeklebt und weder die deutsche Botschaft in Pristina noch der Zoll am Flughafen haben den Pass bemängelt.
Wir begannen sofort mit den erforderlichen Behördengängen und bekamen dann einen Termin bei unserer zuständigen Sachbearbeiterin auf der
ABH zwecks Erteilung der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
Dort wurde uns mitgeteilt, daß der UNMIK-Pass von deutscher Seite aus nicht mehr anerkannt werden könne, da der Kosovo ja mittlerweile ein eigener Staat sei und auch Pässe ausstellen würde (entbehrt ja auch nicht der Logik).
Mein Mann hat sich vor seiner Einreise bei den im Kosovo zuständigen Behörden erkundigt (eben aufgrund der Gültigkeit des UNMIK-Passes bis Oktober 09) und die Auskunft bekommen, daß alle Bürger, die zur Zeit noch gültige UNMIK-Pässe haben, erst 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit einen kosovarischen Pass beantragen können.
Nun hat er nur eine Fiktionsbescheinigung mit 3 Monaten Gültigkeit bekommen und wir müssen uns um den neuen Pass kümmern.
Dies war von unserer Seite auch eingeplant, allerdings hatte ich die Information, daß die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorerst bis einen Tag vor Ablauf des alten Passes erteilt wird.
Mittlerweile gibt es bereits eine Botschaft des Kosovo in Berlin und nach fast 3 Wochen regelmäßiger Anrufversuche haben wir tatsächlich jemanden erreicht...püüüh, da lobe ich mir unsere Behördenstruktur!!!
Nun ja, die Auskunft war allerdings sehr unerfreulich, denn uns wurde mitgeteilt, daß die Botschaft sich aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten ausser Stande sieht, dieses Jahr überhaupt Pässe ausstellen zu können!!! Sie könne uns dies jedoch, falls benötigt, schriftlich mitteilen...
Und nun zu meinen Fragen: Da wir jetzt nicht die finanziellen Mittel haben, ist ein Flug nach Pristina nicht möglich (wir hatten die Reise für den Herbst geplant, wenn der Pass abläuft und so genug Zeit zum sparen...).
Kann die Fiktionsbescheinigung verlängert werden?
Was muss dafür vorgelegt werden bei der
ABH? Das zugesicherte Schreiben der kosovarischen Botschaft in Berlin?
Und wie ist nach der Passbeantragung und -ausstellung die Wiedereinreise in die BRD geregelt? Ist dies mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung möglich, bzw. gibt es 'Reisedokumente' von der
ABH?
Oder ist dafür wieder ein Antrag auf Einreise/Visum bei der deutschen Botschaft in Pristina zu stellen?
Also in Kurzform: Raus aus D ist kein Thema, aber wie ordnungsgemäß und so stressfrei wie möglich wieder einreisen?
Herzliche Grüße aus NRW,
modelo.