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Scheidungurteil (Gelesen: 1.805 mal)
Themen Beschreibung: Scheidungsurteil,Unterhaltsplicht u.s.w.
kakuna
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Beiträge: 58

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.02.2009 um 13:45:51
 
Hallo,

Ich bin mit meine Ehefrau getrennt und läuft scheidungsverfaren,meine erste frage wäre : was steht in Scheidungsurteil? Augenrollen

wie kann ich Unterhaltspflichtfrei sein, wenn man noch verheiratet ist irgendwi eine EheVertrag(gute trennung u.s.w.) abschlissen kann oder verhalten kann,dass die Ehefrau von mir wird irgendwann INVALID-Arbeitsunfähig(bekommt stattlichefinanziele unterschtuzung) oder HARTZ 4 bekommt ,dann ich keine pflichten gegen Sie habe??? Augenrollendass ich keine Finanziele nachweisse von mir vorligen muss(vor Arbeitasmt) ?


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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.02.2009 um 14:48:51
 
Dazu solltest Du mal Deinen Anwalt befragen, der Dich in Deiner Scheidung vertritt. Bei Scheidungen gibt es eine Anwaltspflicht.
Unterhaltungsleistungen bzw. spätere Unterhaltsleistungen kannst Du nie vertraglich ausschliessen. Selbst dann nicht, wenn ein Notar das für Dich machen würde.
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kakuna
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Beiträge: 58

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.02.2009 um 18:36:52
 
danke ..
.kennt emand irgedwi noch was wegen Unterhaltspflicht befreit sein ..?   Augenrollen
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.02.2009 um 11:53:20
 
kakuna schrieb am 20.02.2009 um 18:36:52:
kennt emand irgedwi noch was wegen Unterhaltspflicht befreit sein ..? 


Es gibt keine absolute Befreiung von der Unterhaltspflicht!
Frag Deinen Scheidungsanwalt!
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.02.2009 um 08:38:04
 
Zitat:
Es gibt keine absolute Befreiung von der Unterhaltspflicht! 


Dem TS ging es wohl vor allem von der Befreiung von einer eventuellen Unterhaltspflicht für die Zukunft, falls die Ehefrau irgendwann erwerbsunfähig oder arbeitslos ist.

Das ist sehr wohl möglich, unter folgenden Voraussetzungen:
- Es liegt derzeit keine Notlage der Ehefrau vor (Krankheit,  Arbeitslosigkeit) und eine solche Notlage ist auch nicht kurzfristig absehbar.
- Es sind keine kleinen Kinder zu betreuen.
- Die Ehefrau verzichtet auf den ihr zustehenden Aufstockungsunterhalt.

Sind alle diese Bedingungen erfüllt, dann ist eine Wiederaufleben der Unterhaltspflicht ausgeschlossen, wenn die Ehefrau z.B. Jahre später arbeitslos wird und Hartz IV beantragen muss.
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uiffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.02.2009 um 10:27:47
 
KURZEHE ist ebenfalls einschlägig, um zukünftigen Gattenunterhalt auszuschließen

aber da sind einige ziemlich enge tatbestände zu erfüllen, und ohne anwalt wird das nichts, ggfls ist ein notar ebenfalls zu rate zu ziehen

fraglich bleibt wie sich die scheidung auf dich privat in sachen AE auswirkt...
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