i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Scheidungurteil
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1235133951

Beitrag begonnen von kakuna am 20.02.2009 um 13:45:51

Titel: Scheidungurteil
Beitrag von kakuna am 20.02.2009 um 13:45:51
Hallo,

Ich bin mit meine Ehefrau getrennt und läuft scheidungsverfaren,meine erste frage wäre : was steht in Scheidungsurteil? ::)

wie kann ich Unterhaltspflichtfrei sein, wenn man noch verheiratet ist irgendwi eine EheVertrag(gute trennung u.s.w.) abschlissen kann oder verhalten kann,dass die Ehefrau von mir wird irgendwann INVALID-Arbeitsunfähig(bekommt stattlichefinanziele unterschtuzung) oder HARTZ 4 bekommt ,dann ich keine pflichten gegen Sie habe??? ::)dass ich keine Finanziele nachweisse von mir vorligen muss(vor Arbeitasmt) ?



Titel: Re: Scheidungurteil
Beitrag von arfe am 20.02.2009 um 14:48:51
Dazu solltest Du mal Deinen Anwalt befragen, der Dich in Deiner Scheidung vertritt. Bei Scheidungen gibt es eine Anwaltspflicht.
Unterhaltungsleistungen bzw. spätere Unterhaltsleistungen kannst Du nie vertraglich ausschliessen. Selbst dann nicht, wenn ein Notar das für Dich machen würde.

Titel: Re: Scheidungurteil
Beitrag von kakuna am 20.02.2009 um 18:36:52
danke ..
.kennt emand irgedwi noch was wegen Unterhaltspflicht befreit sein ..?   ::)

Titel: Re: Scheidungurteil
Beitrag von arfe am 21.02.2009 um 11:53:20

kakuna schrieb am 20.02.2009 um 18:36:52:
kennt emand irgedwi noch was wegen Unterhaltspflicht befreit sein ..?  


Es gibt keine absolute Befreiung von der Unterhaltspflicht!
Frag Deinen Scheidungsanwalt!

Titel: Re: Scheidungurteil
Beitrag von Eduard am 22.02.2009 um 08:38:04

schrieb am 21.02.2009 um 11:53:20:
Es gibt keine absolute Befreiung von der Unterhaltspflicht!  


Dem TS ging es wohl vor allem von der Befreiung von einer eventuellen Unterhaltspflicht für die Zukunft, falls die Ehefrau irgendwann erwerbsunfähig oder arbeitslos ist.

Das ist sehr wohl möglich, unter folgenden Voraussetzungen:
- Es liegt derzeit keine Notlage der Ehefrau vor (Krankheit,  Arbeitslosigkeit) und eine solche Notlage ist auch nicht kurzfristig absehbar.
- Es sind keine kleinen Kinder zu betreuen.
- Die Ehefrau verzichtet auf den ihr zustehenden Aufstockungsunterhalt.

Sind alle diese Bedingungen erfüllt, dann ist eine Wiederaufleben der Unterhaltspflicht ausgeschlossen, wenn die Ehefrau z.B. Jahre später arbeitslos wird und Hartz IV beantragen muss.

Titel: Re: Scheidungurteil
Beitrag von uiffi am 23.02.2009 um 10:27:47
KURZEHE ist ebenfalls einschlägig, um zukünftigen Gattenunterhalt auszuschließen

aber da sind einige ziemlich enge tatbestände zu erfüllen, und ohne anwalt wird das nichts, ggfls ist ein notar ebenfalls zu rate zu ziehen

fraglich bleibt wie sich die scheidung auf dich privat in sachen AE auswirkt...

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.