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Familienzusammenführung! Brauche dringend Hilfe!!!! (Gelesen: 2.324 mal)
Themen Beschreibung: Möglichkeiten bei der Familienzusammenführung!
katharina4u
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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19.02.2009 um 12:44:24
 
Hallo ihr lieben!
Ihr habt mir schon so oft meine Fragen beantwortet und ich bin eurem Team sehr dankbar !!!
Ich habe mal wieder eine Frage  Smiley, ich habe eine Mutter , die noch in Moldawien lebt . Sie ist schon seit ca. 12 Jahren von meinem Vater geschieden und wohnt alleine. Mein Bruder wohnt in D seit ca. 8 Jahren und hat NE und schon Anspruch auf deutsche Bürgeschaft. Ich wohne auch seit ca. 5 Jahren in D, habe aber zur Zeit nur ein AT und ein deutsches Kind. Gibt es eine Möglichkeit für die Familienzusammenführung, so dass unsere Mutter zu uns kommt? Sie spricht ein bisschen Deutsch schon. Wir suchen stets nach einer Möglichkeit , sie zu uns zu holen aber bis jetzt sieht es schlecht aus... Griesgrämig
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Sphynx
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derzeit Deutschland, Mexico
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.02.2009 um 13:07:45
 
katharina4u schrieb am 19.02.2009 um 12:44:24:
suchen stets nach einer Möglichkeit , sie zu uns zu holen aber bis jetzt sieht es schlecht aus... Griesgrämig 



Und das wird leider nicht besser aussehen. Diese Art der FZF ist in D nur ganz ganz schwer machbar... Guck mal hier im Forum in der Suche, da gibt es genug, die das gleiche Anliegen haben, aber es aufgrund der Gesetzeslage nicht umsetzen können.
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No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.02.2009 um 13:09:07
 
katharina4u schrieb am 19.02.2009 um 12:44:24:
ie spricht ein bisschen Deutsch schon. Wir suchen stets nach einer Möglichkeit , sie zu uns zu holen aber bis jetzt sieht es schlecht aus...  


Ausser ein Besuchs- bzw. Schengen-Visum wird es für Deine Mutter keine Möglichkeiten geben. Welche Ansprüche Du und Dein Bruder (durch Heirat und/oder Kind) ihr in Deutschland habt, ist dabei unwichtig.

Hintergrund: Man möchte sich keine Sozialfälle hier nach Deutschland holen.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 19.02.2009 um 13:10:34
 
katharina4u schrieb am 19.02.2009 um 12:44:24:
aber bis jetzt sieht es schlecht aus...


Es wird auch nicht viel besser werden, wenn wir hier schreiben, liebe Katharina.

In Deinem ersten thread in diesem Forum ist das Thema im Übrigen schon mal behandelt worden...

Ein Nachzug ginge nur, wenn in der Folge die Erteilung einer AE nach § 36 (2) AufenthG in Betracht käme. Aber dafür liegen die Hürden unheimlich hoch.

1. - Es ist eine Ermessens- ("Kann")Vorschrift.

2. - Es müsste das Bestehen einer "außergewöhnlichen Härte" begründet werden können. - Das ist regelmäßig ganz schwierig. Gib mal in die Forensuche "§ 36 AufenthG"  und "Außergewöhnliche Härte" ein, dann wird deutlich was ich meine - selbst ein versierter Anwalt wäre da also allein keine "Rettung" - es müssten sehr belastbare Fakten vorgetragen werden.

3.- Der Lebensunterhalt einschließlich hinreichenden Krankenversicherungsschutzes für den Nachziehenden müsste gesichert sein.

Deine Mutter ist zwar noch nicht so alt, aber ob eine KV sie aufnimmt? Und wer würde die Beiträge zahlen, solange sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig arbeiten würde ...

Alles in allem kann ich Dir also kaum Hoffnung machen, dass das mit einem Nachzug erfolgreich enden könnte, und ich glaube auch nicht, dass das ein anderer user hier kann ...

=schweitzer=
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 19.02.2009 um 13:46:00
 
katharina4u schrieb am 19.02.2009 um 12:44:24:
Anspruch auf deutsche Bürgeschaft.
Ich sehe nur einen einzigen gangbaren weg. Dein Bruder muss sich einbürgern lassen. Wenn er die Deutsche Bürgerschaft hat, kann er in ein anderes EU Land umziehen . Um dort zu leben, braucht er genügend Einkommen. (Einen Job) und eine KV .

Wenn er jetzt dein Mutter finanziell unterstützt, und sein Einkommen hoch genug ist, ihn und deine Mutter zu ernähren, kann er sie über die EU Freizügigkeit, in das Land, wo er lebt nachholen. Sie bekommt dann von diesem Land eine AE , mit der auch nach Deutschland gereist werden kann. ( Wenn es ein Schengen Land ist )

Bei einem späteren Umzug nach Deutschland, würdest dein Bruder, und damit deine Mutter die Freizügigkeit mit nach Deutschland nehmen, und die deutschen Behörden müssten ihr eine AE ausstellen. ( Grundbedingung IMMER : Genügend Geld und eine KV für alle )

Direkt nach Deutschland, ohne Umweg über ein anderes EU Land, dafür sehe ich keine Chance.

Michael

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katharina4u
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: moldauwisch
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Antwort #5 - 19.02.2009 um 15:26:26
 
Vielen Dank für eure Hilfe!
Nachdem ich das Forum ein bisschen durchgelesen habe, habe ich verstanden, dass die einizige Möglichkeit für meine Mutter hier in D legal zu bleiben und krankenversichert zu sein ist jemanden zu heiraten. Wie komisch das auch klingt...Ich habe hier im Forum das Thema : ' Gleichgrschlechtliche Ehe ' erwähnt, weil ich gedacht habe, das wäre eine gute Möglichkeit.Meine Angst ist aber die Deutsche Botschaft in Chisinau, die auch ein Heiratsvisum ohne Begründung ablehnen kann und später kann meine Mutter uns nicht mal besuchen, weil immer der Verdacht da bleibt, dass sie in deutschland auch illegal bleiben würde..Was meint ihr dazu? Griesgrämig Traurig
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 19.02.2009 um 18:27:01
 
Wenn sie ausschließlich heiratet, um eine AE in Deutschland zu bekommen, wird das Visum auf jeden Fall abgelehnt. Das Gesetz unterscheidet zwischen "schutzwürdigen Ehen" und Zweckehen", und die letzteren sind nicht geschützt.

Habt Ihr schon einmal überprüft, ob ein Antrag auf rumänische Staatsangehörigkeit in Frage kommt? In Bukarest liegen zwar (geschätzt) 1,8 Millionen Anträge aus Moldawien, aber das neue rumänische Staatsangehörigkeitsrecht lässt das ja bei einer Rumänin zu. Und mit doppelter Staatsangehörigkeit hätte sie Reisefreiheit in der EU.
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