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Heirat Ausländer mit unbefr. AE und Ukrainerin (Gelesen: 1.486 mal)
Anna.K
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18.02.2009 um 11:47:39
 
Der Sohn meiner Freudin, der seit 8 Jahren mit seinen Eltern in Deutschland lebt (stammt aus der Ukraine) und unbefristeten AE  aber z.Zt. keinen festen Job hat  möchte seine Freudin heiraten, die in der Ukraine lebt und einen 4-jährigen Sohn hat (er ist nicht der Vater des Kindes). Die beiden bekommen nur wiedersprüchliche Aussagen und wissen nicht wo man anfangen soll.
Was muss man alles beachten? Muss Sie deutsche Sparchkentnisse haben? Erst in der Ukraine heiraten und dann FZF beantragen oder anderes rum? Danke für die Hilfe!
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jetflyer
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Antwort #1 - 18.02.2009 um 11:59:39
 
Zitat:
Muss Sie deutsche Sparchkentnisse haben

Ja, Deutschkenntnisse Level A1

Zitat:
und unbefristeten AE  aber z.Zt. keinen festen Job hat  


Und hier ist das größere Problem. Für den Nachzug muß der Lebensunterhalt für beide Partner + das Kind  nachhaltig gesichert sein.

Grüße
Jetflyer
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reinhard
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Antwort #2 - 18.02.2009 um 12:31:49
 
Wo sie heiraten, spielt keine so große Rolle. Wichtig ist tatsächlich, dass Der Lebensunterhalt gesichert ist. Ansonsten müssten sie sich überlegen, in der Ukraine zu leben.

(Nebenbei: "unbefristete AE" gibt es nicht. Vermutlich hat er eine NE.)

Er könnte aber zur Ausländerbehörde gehen und seine Heiratspläne vorstellen – und fragen, ob sie den Zuzug auch erlauben, wenn jemand anderes für sie bürgt, also notfalls jeden Monat 2000 Euro für die dreiköpfige Familie & Wohnung bezahlt. Die Frage lohnt sich aber nur, wenn es im Hintergrund jemanden gäbe, der/die dazu bereit wäre.

Wenn er es schafft, den Lebensunterhalt zu sichern: Es reicht nicht, einen Job zu finden. Das Gehalt muss ausreichend hoch sein, die Ausländerbehörde wird auch mindestens sechs Monate Probezeit abwarten, um sicher zu sein, dass es sich auch um eine langfristige Beschäftigung handelt.
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Anna.K
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Antwort #3 - 19.02.2009 um 10:09:34
 
Vielen dank für die Tips!
Wie viel muss man den verdienen um Lebensunterhalt für 3 Personen zu sichern?
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jetflyer
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Antwort #4 - 19.02.2009 um 10:46:02
 
Hallo Anna, eine genau Summe kann Dir nur die zuständige ABH sagen. Ein Anhaltspunkt wären die ALG2 Sätze,

842€ für die 3 Personen + Warmmiete (ca 500,- wäre wohl angemessen) + x % Aufschlag, damit ggf. auch Pfändungen, etc durchgeführt werden könnten.
Viel unter 2000€ Netto (von dem ja die Krankenversicherung auch noch bezahlt werden muß) sind sicher nicht akzeptabel.

GRüße
Jetflyer
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