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Pro Erwachsener 12 m² ?? (Gelesen: 1.952 mal)
Mikael321
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13.02.2009 um 15:41:31
 
Es gibt ja hier immer wieder die Fragen nach der Wohnungsgröße, bei der FZ .

Siehe zb. hier : http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1234534674/1#1

Auf die Frage, wieviel m² jemand zum leben haben muss, werden hier immer 12 m² angegeben.

Woher kommen diese 12 m² ?

Ich war letzte Woche mit einer Besuchergruppe plus einem Richter in unserem lokalen Gefängnis . Dort konnten wir auch die Zellen besichtigen. Die Einzelzelle im Altbau, ist 7,96 m² groß. Im Neubau, der gerade entsteht 10,92 m² .

Als ich den Richter fragte, wieso die Gefangenen nicht mindestens 12 m² zustehen, weil die ABH die auch beim Zuzug verlangt, und das ja wohl dann eine Grenze sein müsste, teilte er mir mit, das schon einige Gefangene gegen die 7,96 m² geklagt, und verloren hätten.

Also wie kann es sein, das Gefangene auf knapp 8 m² leben dürfen, bei der ABH müssen es aber unbedingt 12 m² sein ?

Welche Begründung, gibt es für die 12 m² ? ( Sind immerhin 50 % Unterschied )


Michael
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maki
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Antwort #1 - 13.02.2009 um 16:09:31
 
Hi Mikael,

aus den VAH des BMI, zum §2 Abs. 4 AufenthG:
Zitat:
2.4   Ausreichender Wohnraum ist, unbeschadet landesrechtlicher Regelungen, stets vorhanden,
wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Fami-
lienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und
Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können.

Wohnräume, die von Dritten mit benutzt werden, bleiben grundsätzlich außer Betracht; mit-
benutzte Nebenräume können berücksichtigt werden.
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Mikael321
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Antwort #2 - 13.02.2009 um 16:18:29
 
maki schrieb am 13.02.2009 um 16:09:31:
aus den VAH des BMI, zum §2 Abs. 4 AufenthG:
Lies das mal genauer. Also 12 m² sind immer ausreichend. Also wenn mindestens 12 m² nachgewiesen sind, ist es ausreichend. Es wird aber keine Aussage darüber gemacht, das < 12 m² NICHT ausreichend sind.

Da das Gericht bei den Gefangenen 8 m² als Menschenwürdig erachtet hat, müsste das doch auch bei anderen Menschen ausreichen.

Michael
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maki
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laie!


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Antwort #3 - 13.02.2009 um 16:28:28
 
Mikael321 schrieb am 13.02.2009 um 16:18:29:
Lies das mal genauer. Also 12 m² sind immer ausreichend. Also wenn mindestens 12 m² nachgewiesen sind, ist es ausreichend. Es wird aber keine Aussage darüber gemacht, das < 12 m² NICHT ausreichend sind.

Das bezieht sich auf das Landesrecht, da könnten ja andere Regelungen getroffen sein welche aber irrelevant sind, soabld mind. 12m² pro Person vorhanden sind.

Mikael321 schrieb am 13.02.2009 um 16:18:29:
a das Gericht bei den Gefangenen 8 m² als Menschenwürdig erachtet hat, müsste das doch auch bei anderen Menschen ausreichen.  

Naja, bin ja nur Laie, aber ich denke dass man bei Gefangenen die Grenzen etwas anders setzt, wäre ja nicht das einzige Grundrecht welches man bei dieser Personengruppe einschränkt  Zwinkernd
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Reni
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Antwort #4 - 13.02.2009 um 16:44:50
 
Mikael, solche Verwaltungsvorschriften sind manchmal strange... ich erinner mich, dass seinerzeit es sich herausstellte, dass beim Wohnungsbau für ein Kinderzimmer weit weniger erforderlich war als für einen Hundezwinger an qm vorgeschrieben war....

Das fällt mir hier allerdings auch auf: hier wird für Kinder unter 6 10 qm angegeben, bei anderen Berechnungen kenne ich durchaus 6 oder 8 qm, auch noch für ältere. Tatsache ist, dass man einfach hier eine Größe annimmt, die den angeblichen "durchschnittlichen" Lebensverhältnissen entsprechen soll - ebenso, wie man bei der Sicherung des LU ja auch mehr verlangt als Hartz IV-Satz.
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.02.2009 um 09:40:13
 
Hallo,

die Einzelzelle im Gefängnis taugt nicht zum Vergleich, solange es die erforderliche Wohnfläche betrifft. Außerhalb dieser Zelle stehen nämlich weitere Flächen zur Verfügung, die "außerhalb" noch als Teil der Wohnung gerechnet werden.

lg         Lisette
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