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Dauer Visumsbearbeitung (Gelesen: 1.690 mal)
Dennis.Deng
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer Visumsbearbeitung
04.02.2009 um 09:28:53
 
Hallo,

wir haben für meine Frau am 31. Oktober in China das Visum beantragt und sind nervös, da es immer noch nicht vorliegt. Sie wartet in China darauf, ich bin mittlerweile in Deutschland.

Eine Nachfrage beim zuständigen Generalkonsulat hat nun ergeben, dass es noch nicht vorliegt. Man weist jedoch daraufhin, dass die Bearbeitung auf der Ausländerbehörde in Hamburg üblicherweise länger als 3 Monate dauert, wegen Personalengpässen, und empfiehlt, dass ich mich zwecks Beschleunigung direkt an das ABH wende.

Tja, was soll ich denen sagen? Meine Erfahrung ist, dass die ABH ohnehin keine Auskünfte erteilt, keine Emails beantwortet und man am Telefon mehr als unfreundlich behandelt wird. Gibt es so etwas wie eine gesetzliche Aussage, nach der Visa innerhalb einer bestimmten Frist bearbeitet werden müssen?

Danke,
Dennis
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Dennis.Deng
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i4a rocks!


Beiträge: 16
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.02.2009 um 09:24:35
 
Oh, keiner hat eine Idee? Keiner kann mir sagen, ob es normal ist, dass die Prüfung der paar Dokumente über 3 Monate dauert ... ?
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janina1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.02.2009 um 13:39:01
 
Hi,

es sind ja nicht nur Eure "paar" Dolumente die bearbeitet werden müssen und es stimmt, die ABH in HH leidet permanet unter zu wenig Personal.

Trotzdem nicht den Kopf hängen lassen. Bei uns hat es damals auch 6 Monate gedauert bis mein Mann kommen konnte.

Die Damen und Herren in den ABH in HH mit Anrufen oder Mails zu "nerven" bringt leider auch nichts. Im Gegenteil - ab und zu landet so ein Antrag dann ganz schnell wieder ganz unten im Stapel. Du kannst zwar nach 3 Monaten, wenn wirklich noch nichts passiert ist, eine Untätigkeitsklage einreichen dafür müsstest Du aber ganz sicher sein, dass tatsächlich noch nichts passiert ist.

Ich bin mir sicher, dass die ABH schon daran arbeitet. Es gehören ja auch einige Zwischenschritte dazu - wenn z.B. die ABH die Papiere zum BKA schickt um sie prüfen zu lassen. Dann widerum kann die ABH ja nichts tun ohne eine Antwort abzuwarten.

Was Du jeder Zeit machen kannst ist, dass Du beim Bundesverwaltungsamt anrufst um dort nach dem Stand der Dinge zu fragen. Die sagen Dir dann ob schon ein Aktenzeichen angelegt wurde oder ob die ABH irgendetwas zur Botschaft zurück geschickt hat.

So war es bei uns damals.

Du kriegst Deine Frau auf alle Fälle noch dieses Jahr wieder Zwinkernd

Alles Gute und viel Glück!!!
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Dennis.Deng
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 06.02.2009 um 17:42:13
 
hallo janina,

danke für deine antwort.

es schockiert mich allerdings! 6 monate? mal im ernst, was passiert mit den unterlagen in der zeit?
- visumsantrag
- deutschzertifikat
- pass meiner frau
- pass / personalausweis von mir
- ehezertifikat

... mehr ist das doch nicht. und die beiden namen beim BKA überprüfen zu lassen, kann ja auch nicht sooo lange dauern.

da mir das konsulat empfohlen hat, habe ich einen freundlichen brief an den abteilungsleiter des ABH geschrieben, mit der bitte, den sachstand darzustellen.

6 monate  ... wow ... und so lange sitzt der antragsteller dann herum, wartet täglich auf das visum, kann nicht einmal das land verlassen. eine extreme psychische belastung. und ich muss noch angst haben, dass meine frage den antrag im stapel nach unten wandern lässt und das ganze hinaus zögert? in was für einem land leben wir?
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tapir
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Das Bessere ist des Guten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.02.2009 um 19:44:16
 
janina1 schrieb am 06.02.2009 um 13:39:01:
dafür müsstest Du aber ganz sicher sein, dass tatsächlich noch nichts passiert ist.

Wie meinste das? Außer dem Erlass des begehrten VA führt keine Handlung der Botschaft oder gar ABH dazu, dass die Klage unzulässig wird. Nur bringt das nichts, weil auch die Verfahren vor dem VG Berlin dauern können. Eher würde ich mich mal an Hamburger Stellen wenden.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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