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einreisesperre (Gelesen: 4.109 mal)
Themen Beschreibung: einreisesperre
hamudi
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i4a rocks!


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izmir, Turkey
izmir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.01.2009 um 11:39:58
 
İch hoffe ihr könnt mir meine fragen beantworten!!

also es geht um freund,er wurde abgeschoben,alles schon geklert,mit der auslenderbehörde,seine anweltin hat ne vollmacht und die hat das bis zu dem punkt schon alles klar gemacht!!der punk sieht so aus,die hat mit der auslenderbehörde gesprochen,die wollten erst nicht mit sich reden lassen,darauf hin hat er ein 11 seitigen brief an denen geschrieben,der chef war plözlich beeindruckt und hat zur anweltin gesagt das erstmah die 3330 euro bezahlen müssen,die bezahlt die mutter in raten haben die so abgemacht!!die anweltin meinte das es sehr gut aussieht!!er ist jezt schon 2jahre da,bis das geld bezahlt wird vergehen nochmal 1 jahr,das heisst dann ist er schon 3 jahre da in der türkei!!!


meine fragen..........

kann man denen glauben wenn die sagen erst das geld bezahlen,dann darf er für 3 monate nach deutschland??oder wollen die nur das geld??die meinten das ja so!!!

mal angenommen er bekommt das besuchervisum,er müsste dann ein pass beantragen und weiter???müsste er zur botschaft???könnte es probleme geben in der türkei wenn ja welche,was sind die voraussetzungen??????




ich weiss das ich viel geschrieben habe,sind nur 2 fragen,konnte die leider nicht anders formulieren sorryyyyy

ich hoffe ihr habt mich verstanden,würde mich freuen wenn işhr mir helfen könnt
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
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Antwort #1 - 24.01.2009 um 11:55:02
 
Das Vorgehen, das vor dem Befristungsbescheid das Geld für die Abschiebekosten bezahlt werden ist vollkommen normal und üblich und ich wüßte nicht, warum du dich auf die Aussage der ABH nicht verlassen können solltest. Vielleicht nochmal schriftlich geben lassen aber mehr ist nicht erforderlich.
Natürlich braucht er zur Einreise ein gültiges Ausweisdokument
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hamudi
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i4a rocks!


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izmir, Turkey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.01.2009 um 14:13:51
 
danke für die antwort!!!


also ich formulire es mal so,

also er wird eine einladung bekommen(besuchervisum)von seiner alten lehrerin,meine frage ist was muss er dann machen in der türkei?wer gibt ihm das visum??
muss er zur deutschen botschaft?????werden die ihn auch dann zu 100% das visum geben,oder müssen die das nicht???

danke
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Mensch3o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.01.2009 um 14:38:14
 
hamudi schrieb am 24.01.2009 um 14:13:51:
danke für die antwort!!!


also ich formulire es mal so,

also er wird eine einladung bekommen(besuchervisum)von seiner alten lehrerin,meine frage ist was muss er dann machen in der türkei?wer gibt ihm das visum??
muss er zur deutschen botschaft?????werden die ihn auch dann zu 100% das visum geben,oder müssen die das nicht???

danke

bei dem Besuchervisum handelt es sich um ein Schengenvisum, auf das niemand einen Anspruch hat, die Botschaft muss also nicht, auch wenn eine VE der Lehrerin vorgelegt wird. Auch wenn die ALB keine Bedenken gegen ein Besuchsvisum hätte, entscheiden tut das die Botschaft.
Er muss aber auf alle Faelle einen Pass haben, bevor er zur Botschaft geht um seinen Antrag zu stellen. Achtet doch mal auf die HPs der Botschaften/Generalkonsulate in seinem Heimatland. Dort steht geschrieben, was er mitbringen muss und wie die Verfahrensabläufe sind.
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hamudi
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izmir, Turkey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.01.2009 um 14:22:59
 
danke euch für die antworten!!

Eine frage...........warum sollte die botschaft mir das visum nichtgeben aus welchen gründe????
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 26.01.2009 um 14:47:37
 
hamudi, es ist müßig darüber zu spekulieren. Es besteht
kein Anspruch auf ein Schengenvisum. Wenn man Dir bzw.
Deinem Freund die Rückkehrbereitschaft nicht glaubt, ist
es schon aus diesem Grunde gelaufen.

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« Zuletzt geändert: 26.01.2009 um 15:11:22 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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hamudi
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Antwort #6 - 26.01.2009 um 15:37:42
 
ok verstehe schon danke euch allen

Änderung:
Folgepost:


eine einzige frage noch letze dumme frage.....

zu wie vie % würdet ihr denken das er das visum bekommt??er wurde abgeschoben????
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« Zuletzt geändert: 26.01.2009 um 15:49:44 von Mick » 
Grund: Folgepost angehängt. 
 
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maki
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laie!


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Antwort #7 - 26.01.2009 um 15:53:02
 
hamudi schrieb am 26.01.2009 um 15:37:42:
zu wie vie % würdet ihr denken das er das visum bekommt??

Zwischen 0% und 100% ist alles möglich, aber entweder bekommt er das Visum oder nicht, kannst dich dann ja nochmals melden.
Möchtest du vielleicht auch noch die Lottozahlen von kommendem Mittwoch? Zwinkernd
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 26.01.2009 um 18:19:16
 
Wenn er abgeschoben wurde, dann hat er eine unbefristete Einreisesperre für das gesamte Schengengebiet. Um diese Sperre aufzuheben muß er einen Befristungsantrag bei der ABH stellen, die ihn abgeschoben hat.

Bevor diese Befristung nicht vorliegt und die Sperre nicht aufgehoben ist, ist es sinnlos einen Visumsantrag zustellen.

Leider hast Du über Gründe die zu der Abschiebung führten nichts erwähnt, insofern kann man auch nicht wissen wie lange die Einreisesperre andauert.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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hamudi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 31.01.2009 um 10:08:54
 
danke für die antworten!!!!

also er wurde mit 18 jahren abgeschoben!!gründe:er hatte eh nur ne duldung die immer 1-2 monate verlangert wurde,als sein duldung abgelaufen ist,hat man ihn einfach abgeschoben,er war nur auf bewehrung 2 jahre auf 6 monate,die haben kein grund gesehen ihn noch da zulassen,sozusagen er hat sich nicht intigriert!!!

ich habe ja schon gesagt das seine anweltin mit den behörde geredet hat,die meinten ok bezahlt das geld,dann wird die aufgehoben die einreise sperre!!
jezt bezahlt die mama das in raten,das heisst nechstes jahr ist das bezahlt,3330 euro!!wenn das geld bezahlt ist dann ist er schon 3jahre 2 monate in der türkei!die anweltin meint das es sehr gut aussieht für ihn,nur ich kann das nicht so glauben das er dann das besuchervisum bekommt also auf 3 monate..najah mah gucken!!!

eine frage,

Also die anweltin meinte falls er das visum bekommt für 3 monate,dann hette er sogar ne chance das die behörde es sogar auf 6 verlangert,könnten die das wirklich oder ist das gelogen?????????????????also der junge wird dann auch gleich volkshochsschule sich anmelden,weil er kein abschluıss hat,und er wird vll eine stelle bekommen arbeitsstelle!!!

Meine frage ist  ,kann man das glauben alles ???könnte die auslenderbehörde ihn wirklich dann aufenthalt geben,wenn die das wollen??
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 31.01.2009 um 10:56:17
 
Siehe mal Antwort #5

Ein Visum für 3 Monate wäre schon das Maximum. Mehr
is da nicht drin. Und ob das überhaupt erteilt wird sit auch
fraglich, aber wir sind alle keine Hellseher. Ist hier kaum zu
beantworten/lösen.
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petit_canard
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Antwort #11 - 04.02.2009 um 09:55:33
 
Hi,

ganz offenbar besteht die Absicht, nach Einreise doch wieder in D bleiben zu wollen. Dann wäre kein "3-Monats-Visum" (=Schengenvisum") zu beantragen, sondern ein nationales Visum!

viele Grüße
petit_canard

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