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Einbürgerun Kinder und Ehefrau (Gelesen: 2.370 mal)
Kind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerun Kinder und Ehefrau
25.12.2008 um 16:03:08
 
Hallo,

ich hätte ein Paar einfache Fragen an die Experten:

Die Situation: Im 2004 bin ich in Deutschland eingebürgert worden, habe eine feste gut bezahlte Arbeit. Meine Ehefrau (verheiratet seit 2000) lebt mit mir seit 2000. Meine Kinder (9 u. 8 J. alt) leben ebenfalls mit uns seit ihrer Geburt. Meine Frau und Kinder haben allderdings noch immer eine andere (nicht EU) Staatsangehörigkeit.

Meine Fragen:
1. Können meine Frau u. Kinder sofort einen Antrag auf Einbürgerung stellen u. sie bekommen?
2. Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren in Rheinland-Pfalz?
3. Wie viel kostet das insgesamt?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Schöne Feiertage.

Gruß
Kind
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Mikael321
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Antwort #1 - 25.12.2008 um 17:42:10
 
Kind schrieb am 25.12.2008 um 16:03:08:
1. Können meine Frau u. Kinder sofort einen Antrag auf Einbürgerung stellen
2. sie bekommen?
3. Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren in Rheinland-Pfalz?
4. Wie viel kostet das insgesamt?

1. Ja
2. Kommt darauf an, ob die sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Schau mal selber :http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm
3: Von 6 Wochen bis 2/3 Jahre. Kommt meist drauf an, wie schnell die Ausbürgerung klappt.
4 : 255 EU bei Erwachsenen. Kinder sind billiger.

Michael
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Ralf
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Antwort #2 - 25.12.2008 um 18:06:27
 
Mikael321 schrieb am 25.12.2008 um 17:42:10:

Wenn die Frau selbst schon die "8 Jahre voll" hat, passt
ja eher das hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm

Mikael321 schrieb am 25.12.2008 um 17:42:10:
Kinder sind billiger.

Um genau zu sein: 51 Euro je Kind, wenn es sich um eine
Miteinbürgerung handelt und das Kind kein eigenes
Einkommen hat. Sonst ebenfalls 255 Euro.

Hinzu kommen aber evtl. Kosten, die im Rahmen des
Entlassungsverfahrens aus der alten Staatsangehörigkeit
anfallen.
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Mikael321
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Antwort #3 - 25.12.2008 um 18:37:15
 
Ralf schrieb am 25.12.2008 um 18:06:27:
Wenn die Frau selbst schon die "8 Jahre voll" hat, passt ja eher das hier
Kann man sich dann aussuchen, nach welchem § man eingebürgert werden will ? Hat irgend ein § einen Vorteil, mal von den finanziellen Anforderungen abgesehen ?


Michael
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Ralf
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Antwort #4 - 25.12.2008 um 21:57:57
 
Mikael321 schrieb am 25.12.2008 um 18:37:15:
Kann man sich dann aussuchen, nach welchem § man eingebürgert werden will ?

Eigentlich nicht, würde auch wenig bringen. Die Behörde
soll denjenigen Paragrafen nehmen, der für den Beweber
am günstigsten ist. Bei entsprechender Aufenthaltsdauer
ist das i.d.R. der § 10.

Mikael321 schrieb am 25.12.2008 um 18:37:15:
Hat irgend ein § einen Vorteil, mal von den finanziellen Anforderungen abgesehen ?

Was heißt Vorteil? Wenn nur die Bedingungen eines §
erfüllt sind, dann ist das ja der Vorteil. Sind die Bedingungen
nach mehreren §§ erfüllt, dann ist es sowieso egal,
das Ergebnis ist ja das gleiche.
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Kind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.12.2008 um 10:43:02
 
Danke an alle für die schnellen, informativen Antworten.

Meine Frau erfüllt Bedingungen zu beiden Paragraphen - 8 J. Aufenthalt in D. (hat mittlerweile Niederlassungserlaubnis eigentlich) + über 3 Jahre verheiratet mit mir (ich wurde selbst in 2004 eingebürgert). Allerdings hat sie kein eigenes Einkommen. Sie bekommt natürlich auch kein Arbeitslosengeld o. sozial Hilfe etc. Aber wie es aussieht, kann sie ja als Ehefrau eines (eingebürgerten) Deutschen eingebürgert werden, vorausgesetzt, dass sie ausreichende Deutschkenntnisse besitzt/nachweisen kann. So wie ich vestehe, kann der Antrag auf die Einbürgerung der Kinder auch gleichzeitig gestellt werden.

Noch Mal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Gruß
Kind
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Ralf
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Antwort #6 - 26.12.2008 um 15:56:51
 
Kind schrieb am 26.12.2008 um 10:43:02:
Allerdings hat sie kein eigenes Einkommen. 

Es kommt ja auch nur auf das Familieneinkommen an,
wenn der Lebensunterhalt der Familie ohne Inanspruch-
nahme öffentlicher Mittel gesichert ist, gibt's auch kein
Problem.

Kind schrieb am 26.12.2008 um 10:43:02:
So wie ich vestehe, kann der Antrag auf die Einbürgerung der Kinder auch gleichzeitig gestellt werden. 

Das sollte er auch, denn sonst wäre es keine kosten-
günstigere Miteinbürgerung mehr. Das Antragsformular
enthält Felder für die Kinder sowie die Angabe, ob diese
miteingebürgert werden sollen.
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