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Aufenthaltsgestattung und Einbürgerung (Gelesen: 1.279 mal)
maxda
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Staatsangehörigkeit: deutsch
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27.12.2008 um 19:29:31
 
Hallo, habe da ein kleineres Problem . Meine Einreise war am 27.12.2000 ; seit dem 12.06 2001 habe ich die Aufenthaltsbefugnis gem. § 51. Hatte also vom  27.12.2000  -  12.06.01 eine Aufenthaltsgestattung !
Momentan habe ich eine unbefristtete Aufenthaltsgen. gem.§ 26.4 !
Jetzt hat man mir mitgeteilt, daß o.g. Zeitraum der Aufenthaltsgestattung im Rahmen eines Einbürgerungsantrages nicht berücksichtigt werden kann.
Ist das eine Ermessensentscheidung der einzelnen Bundesländer ?? Bin da etwas ratlos. Danke für Eure Hilfe !
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Oldenburg
Niedersachsen
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 27.12.2008 um 22:56:49
 
Die Zeit mit der Aufenthaltsgestattung wird nach den
Anwendungshinweisen des BMI angerechnet in Fällen
der unanfechtbaren Anerkennung als Asylberechtigter
und in den Fällen der unanfechtbaren Feststellung der
Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Die Anwendungshinweise des BMI sind allerdings nicht
in allen Bundesländern verbindlich.
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maxda
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.12.2008 um 16:07:26
 
Danke Ralf !!
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