Gnaoui schrieb am 22.12.2008 um 17:40:26:Was ist eine Einbürgerungs-
zusicherung?
Eine Bescheinigung, dass man eingebürgert wird, sobald
man die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit
erreicht hat. Aber die wurde ja bisher offenbar nicht erteilt.
Wenn Bayern den Anspruch nach § 10 verneint, wird es
wohl daran liegen, dass ein Teil der Aufenthaltszeit nicht
angerechnet wird, etwa weil man als Student den dafür
vorgesehenen Aufenthaltstitel hatte, was nach bayrischer
Lesart keinen "gewöhnlichen Aufenthalt" darstellt.
In diesem Fall wird man sich wohl oder übel mit den
erhöhten Anforderungen abfinden müssen.
Gnaoui schrieb am 22.12.2008 um 17:00:20:Ein Freund von mir hat mir empfohlen mich wieder in Bremen anzumelden. Ist es ratsam bzw. machbar?
Anmelden alleine ändert nicht die Zuständigkeit für ein
Einbürgerungsverfahren, es kommt hier auf den tatsächlichen
Aufenthalt an.
Für den Einbürgerungstest kannst du
hier schon mal
üben.