Ich stehe vor demselben Problem wie Abroda. Ich möchte im Januar meine Freundin in Kunming heiraten (sie wohnt dort, ich selber wohne und arbeite in einer anderen, einige Tausend Kilometer entfernten chinesischen Stadt), bin jetzt aber mit widersprüchlichen Informationen konfrontiert.
So weit ich das bisher begriffen habe, gibt es zwei Möglichkeiten, vor dem chinesischen Heiratsamt nachzuweisen, dass man nicht verheiratet ist. Die eine ist, eine entsprechende
Konsularbescheinigung von einem deutschen Generalkonsulat in China vorzulegen. So steht es auch in den entsprechenden Merkblättern dieser Generalkonsulate. Die wollen dafür aber u.a. ein
EFZ vom zuständigen Standesamt in Deutschland und empfehlen, sich deswegen und auch zwecks weiterer Informationen an dieses Standesamt zu wenden. Das habe ich getan und folgende Infos erhalten:
Zitat:zur Eheschließung im Ausland wird von dem deutschen Staatsangehörigen ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich.
Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist ein Antrag auf Ausstellung nötig.
Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Verlobter:
Abstammungsurkunde die nicht älter als 1/2 Jahr ist vom Standesamt [meines Gebutsortes]
beglaubigte Kopie des Reisepasses
Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Unterschrift von der deutschen Botschaft beglaubigt sein)
Verlobte:
Original chinesische Geburtsurkunde
Original chinesische Heiratsurkunde
Original Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Original des Haushaltsregisters (Hukou)
eidesstattliche Versicherung über den Familienstand vor einem chinesischen Notar
beglaubigte Kopie des Reisepasses
Alle Original-Unterlagen sind von der deutschen Botschaft zu legalisieren.
Zu guter Letzt müssen alle ausländischen Unterlagen in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Nach Eingang des Antrages mit den o.g. Unterlagen und entsprechender Prüfung wird vom Standesamt [des Ortes, wo ich immer noch gemeldet bin] ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung in China ausgestellt.
Inzwischen ist geklärt, dass die deutsche Botschaft nur für bestimmte Provinzen zuständig ist, für andere Provinzen aber immer jeweils ein bestimmtes Generalkonsulat. Für die Legalisierung der Unterlagen meiner Freundin wäre das Generalkonsulat in Chengdu zuständig, auch nicht der nächste Weg von Kunming aus, ich schätze mal 1200 km. Und dann müsste ich auch noch meine Unterschrift unter den Antrag auf Ausstellung eines EFZs vor den Augen eines Konsularbeamten leisten - das steckt hinter der Aussage
Zitat:Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist ein Antrag auf Ausstellung nötig.
Möglicherweise würde sich das Generalkonsulat in Chengdu dafür nicht zuständig fühlen, da ich ja in einer Provinz wohne, wo das Generalkonsulat Shanghai zuständig ist. Aber die Sache ist so schon schlimm genug, denn es gibt in China schlicht und einfach keine Geburtsurkunden und wie heißt bitteschön
Rechtskraftvermerk auf Chinesisch oder zumindest auf Englisch? Die Standesbeamtin in Deutschland hat mich nämlich bei einem Telefongespräch eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Rechtskraftvermerk auf dem Scheidungsurteil
ganz besonders wichtig sei, ohne den gehe sozusagen nichts.
Mir ist also völlig rätselhaft, wie Norbert schreiben kann:
nixwissen schrieb am 07.11.2008 um 19:12:01:In D ein
EFZ zu bekommen ist keine soo große Nummer.
Als zweite Möglichkeit wird in den Merkblättern der deutschen Generalkonsulate vorgeschlagen, das
EFZ in D vor- und überbeglaubigen und schließlich von der chinesischen Botschaft oder einem Generalkonsulat legalisieren zu lassen und direkt dem chinesischen Heiratsamt vorzulegen.
Da ich inzwischen auf Aussagen gestoßen war wie, dass deutscherseits oft versucht wird, einem ein
EFZ anzudrehen, obwohl eine Ledigkeitsbescheiningung durch die Meldebehörde, für die die Unterlagen der ausländischen Verlobten nicht erforderlich ist, dem chinesisischen Heiratsamt völlig ausreicht, sofern sie denn legalisiert ist, haben wir uns bei dem Heiratsamt in Kunming erkundigt, was die eigentlich wollen.
Die wollen eine
wupeiouzhengming, d.h. eine Bescheinigung, dass
ich keinen Ehepartner habe. Die gibt es bei der Meldebehörde, bei der man gemeldet ist, in Form einer
Aufenthaltsbescheinigung, in der Angaben darüber, ob ich ledig oder sonst was bin, enthalten sind. Diese Bescheinigung wird meines Wissens auch verlangt, wenn man in D heiraten will, und das Bundesverwaltungsamt in Köln, wo Urkunden vor der Legalisierung durch Vertretungen besimmter Länder wie China endbeglaubigt werden, erwähnt solche Bescheinigungen ausdrücklich. Diese Aufenthaltsbescheinigung durchläuft gerade mit Hilfe meiner Geschwister das ganze Beglaubigungs- und Legalisierungsverfahren. Ich hoffe, das funktioniert tatsächlich so.
Der andere Weg, der über das
EFZ, ist zum Wahnsinnigwerden.