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Heiraten in China - welche Dokumente? (Gelesen: 11.060 mal)
abroda
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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07.11.2008 um 18:28:10
 
Hallo zusammen,

ich habe vor nächstes Jahr zum chinesichen Neujahr meine Freundin in Guangzhou / China zu ehelichen.

Mein Problem ist nun das ich sogut wie aus jeder Quelle unterschiedliche Informationen darüber bekomme welche Dokumente tatsächlich notwendig sind.

Zum Teil sagt man mir das ein Ehefähigkeitszeugnis zwingend notwendig wäre, zum Teil das in China die Rechtslage anders ist und das lediglich ein Nachweis der Ledigkeit erforderlich ist (+ entsprechende Beglaubigung und Übersetzung natürlich). Beide Richtungen findet man auch hier im Forum z.B. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1215252096

Weiss denn jemand zufällig wie es aktuell genau ist? Eventuell gibt es ja auch jemand der schon Erfahrung in Guangzhou gemacht hat? Im Moment befürchte ich das es zeitlich knapp werden könnte wenn ich ein Ehefähigkeitszeugnis noch beantragen müsste da es nur noch 2 1/2 Monate hin ist...

Gruß und Dank
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 07.11.2008 um 19:12:01
 
Hi,

daß es ohne EFZ geht ist die absolute Ausnahme. Lass Deine Holde bei dem Standesamt fragen, wo Ihr heiraten werdet, nur die können das sicher beantworten. Lass sie auch fragen, ob die wirklich zuständig sind, einen Ausländer kann man in CN nur in bestimmten Standesämtern heiraten.
In D ein EFZ zu bekommen ist keine soo große Nummer. Kontaktiere Dein zuständiges Standesamt, die sagen Dir genau was sie brauchen.
Lass Deine Holde schonmal das Hukou übersetzen, bei uns ging das unbeglaubigt. 2,5 Monate sollte aber absolut kein Problem sein.

Mit dem deutschen EFZ latschtst zum Konsulat in Guangzhou und holst Dir eine Konsularbescheinigung. Ob die nun noch übersetzt werden musste weiß ich nicht mehr.

Letztendlich gilt aber: Frag in China vor Ort nach. Das ist überall etwas anders und ändert sich auch schnell mal. Meine Infos aus Hubei von 2006 nützen Dir in Guangdong heute herzlich wenig.

Eine Bekannte hat in Shandong geheiratet und hat ihre Meldebescheinigung im Standesamt selbst übersetzt, als Bescheinigung der Ledigkeit. Bei mir war es das volle Programm wie oben beschrieben.

Gruß,
Norbert

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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Dennis.Deng
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.11.2008 um 09:43:35
 
Hallo!

Du MUSST ein EFZ haben. Nur gegen Vorlage des EFZ bekommst Du eine Konsularbescheinigung, aus der hervor geht, dass Du ledig bist. Das genau wollen die chinesischen Behoerden wissen.
Was Du wiederum fuer Unterlagen benoetigst, um eine EFZ zu bekommen, musst Du bei Deinem zustaendigen Standesbeamten erfragen (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung etc.) sind von beiden Verlobten vorzulegen.
Bis Chinese New Year ist das zu schaffen, aber es wird tough. Denn Du musst ja alles noch hin- und her ubersetzen lassen ...

Gruss
Dennis
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jingz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.11.2008 um 13:50:40
 
Als ich in Wuhan geheiratet habe, hat meine Meldebescheinigung mit den Angaben dass ich ledig bin gereicht. Ich habe meine jetzige Frau damals eine Kopie davon gesendet und Sie hat sich beim dortigen Standesamt erkundigt und das OK bekommen.

Die Meldebescheinigung musste jedoch ins chinesische übersetzt werden.
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Dennis.Deng
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Antwort #4 - 11.11.2008 um 01:03:20
 
Von den deutschen Konsulaten wird die Meldebescheinigung nicht anerkannt, seit Jan. / Feb. 2007 verlangen sie ein EFZ, und erteilen erst dann die Konsularbescheinigung.

Das ist der Weg, wie es funktioniert, wenn die Ehe spaeter auch in Deutschland anerkannt werden soll. Vielleicht, unter Umstaenden, mit Glueck reicht den chinesischen Behoerden die Uebersetzung der Meldebestaetigung. Doch der deutsche Standesbeamte, der spaeter die Ehe in Deutschland eintragen soll, wird sich sträuben - der wird nämlich zunächst ein EFZ verlangen. Die chinesische Frau wird dann jedoch keine Ledigkeitsbescheinigung mehr bekommen, da sie ja nach chinesischen Recht schon verheiratet ist.  Zwinkernd
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Schnappldorowitz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.11.2008 um 19:28:22
 
Ich stehe vor demselben Problem wie Abroda. Ich möchte im Januar meine Freundin in Kunming heiraten (sie wohnt dort, ich selber wohne und arbeite in einer anderen, einige Tausend Kilometer entfernten chinesischen Stadt), bin jetzt aber mit widersprüchlichen Informationen konfrontiert.

So weit ich das bisher begriffen habe, gibt es zwei Möglichkeiten, vor dem chinesischen Heiratsamt nachzuweisen, dass man nicht verheiratet ist. Die eine ist, eine entsprechende Konsularbescheinigung von einem deutschen Generalkonsulat in China vorzulegen. So steht es auch in den entsprechenden Merkblättern dieser Generalkonsulate. Die wollen dafür aber u.a. ein EFZ vom zuständigen Standesamt in Deutschland und empfehlen, sich deswegen und auch zwecks weiterer Informationen an dieses Standesamt zu wenden. Das habe ich getan und folgende Infos erhalten:
Zitat:
zur Eheschließung im Ausland wird von dem deutschen Staatsangehörigen ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich.
Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist ein Antrag auf Ausstellung nötig.

Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Verlobter:

Abstammungsurkunde die nicht älter als 1/2 Jahr ist vom Standesamt [meines Gebutsortes]
beglaubigte Kopie des Reisepasses
Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Unterschrift von der deutschen Botschaft beglaubigt sein)

Verlobte:
Original chinesische Geburtsurkunde
Original chinesische Heiratsurkunde
Original Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Original des Haushaltsregisters (Hukou)
eidesstattliche Versicherung über den Familienstand vor einem chinesischen Notar
beglaubigte Kopie des Reisepasses

Alle Original-Unterlagen sind von der deutschen Botschaft zu legalisieren.

Zu guter Letzt müssen alle ausländischen Unterlagen in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Nach Eingang des Antrages mit den o.g. Unterlagen und entsprechender Prüfung wird vom Standesamt [des Ortes, wo ich immer noch gemeldet bin] ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung in China ausgestellt.

Inzwischen ist geklärt, dass die deutsche Botschaft nur für bestimmte Provinzen zuständig ist, für andere Provinzen aber immer jeweils ein bestimmtes Generalkonsulat. Für die Legalisierung der Unterlagen meiner Freundin wäre das Generalkonsulat in Chengdu zuständig, auch nicht der nächste Weg von Kunming aus, ich schätze mal 1200 km. Und dann müsste ich auch noch meine Unterschrift unter den Antrag auf Ausstellung eines EFZs vor den Augen eines Konsularbeamten leisten - das steckt hinter der Aussage Zitat:
Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist ein Antrag auf Ausstellung nötig.
Möglicherweise würde sich das Generalkonsulat in Chengdu dafür nicht zuständig fühlen, da ich ja in einer Provinz wohne, wo das Generalkonsulat Shanghai zuständig ist. Aber die Sache ist so schon schlimm genug, denn es gibt in China schlicht und einfach keine Geburtsurkunden und wie heißt bitteschön Rechtskraftvermerk auf Chinesisch oder zumindest auf Englisch? Die Standesbeamtin in Deutschland hat mich nämlich bei einem Telefongespräch eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Rechtskraftvermerk auf dem Scheidungsurteil ganz besonders wichtig sei, ohne den gehe sozusagen nichts.
Mir ist also völlig rätselhaft, wie Norbert schreiben kann:
nixwissen schrieb am 07.11.2008 um 19:12:01:
In D ein EFZ zu bekommen ist keine soo große Nummer.


Als zweite Möglichkeit wird in den Merkblättern der deutschen Generalkonsulate vorgeschlagen, das EFZ in D vor- und überbeglaubigen und schließlich von der chinesischen Botschaft oder einem Generalkonsulat legalisieren zu lassen und direkt dem chinesischen Heiratsamt vorzulegen.

Da ich inzwischen auf Aussagen gestoßen war wie, dass deutscherseits oft versucht wird, einem ein EFZ anzudrehen, obwohl eine Ledigkeitsbescheiningung durch die Meldebehörde, für die die Unterlagen der ausländischen Verlobten nicht erforderlich ist, dem chinesisischen Heiratsamt völlig ausreicht, sofern sie denn legalisiert ist, haben wir uns bei dem Heiratsamt in Kunming erkundigt, was die eigentlich wollen.
Die wollen eine wupeiouzhengming, d.h. eine Bescheinigung, dass ich keinen Ehepartner habe. Die gibt es bei der Meldebehörde, bei der man gemeldet ist, in Form einer Aufenthaltsbescheinigung, in der Angaben darüber, ob ich ledig oder sonst was bin, enthalten sind. Diese Bescheinigung wird meines Wissens auch verlangt, wenn man in D heiraten will, und das Bundesverwaltungsamt in Köln, wo Urkunden vor der Legalisierung durch Vertretungen besimmter Länder wie China endbeglaubigt werden, erwähnt solche Bescheinigungen ausdrücklich. Diese Aufenthaltsbescheinigung durchläuft gerade mit Hilfe meiner Geschwister das ganze Beglaubigungs- und Legalisierungsverfahren. Ich hoffe, das funktioniert tatsächlich so.
Der andere Weg, der über das EFZ, ist zum Wahnsinnigwerden.
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wolfgang.bayer1  
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Dennis.Deng
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.11.2008 um 10:20:33
 
Okay ... ich versuche mal, von rueckwaerts zu starten und erklaere, wie es bei uns war ...

Da EFZ ist dann wichtig, wenn Ihr Eure Ehe in Deutschland registrieren oder anerkennen lassen wollt. Ich habe schon von mehreren Leuten gehoert, dass den Chinesen die Ledigkeitsbescheinigung - sprich ein Auszug aus dem Melderegister - reicht. ich wuerde es jedoch nicht so machen, da es u.U. spaeter in Deutschland noch komplizierter wird.

ich hatte eine Mail von meinem Standesbeamten, der auch ein Word-File fuer den Antrag auf das EFZ beilag. Das habe ich unterschrieben undmit den Unterlagen per Post nach Deutschland geschickt. Da braucht niemand zukucken, wenn Du das unterschreibst.

Geburtsurkunden gibt es wirklich nicht. Es gibt aber bei der Polizei eine Geburtsbescheinigung, die dem Standesamt normalerweise auch reicht.

Mit Scheidungsunterlagen kenne ich mich leider / zum Glueck nicht aus.

Ueblicherweise muessen alle chinesischen Dokumente beim Notariat beglaubigt werden. Dort kann man es auch uebersetzen lassen. Am Besten geht ihr da zum "Waiban" dem Amt fuer Auslandsangelegenheiten. Das gibt es in jeder Provinzhauptstadt. Deine Verlobte lebt ja in Kunming, das ist ja Hauptstadt.

Dann muss sie zur Konsulat nach Chengdu und es dort legalisieren lassen, bevor Du es (mit Deinen Unterlagen zusammen) an das Standesamt schickst.

Bei und hat es zeitlich mit dem EFZ nicht mehr hingehauen zum geplanten Hochzeitstermin. Wir haben es dann trotzdem gefeiert, es nur ganz wenigen berichtet und die standesamtliche Vermaehlung als alle Unterlagen vorlagen dann 2 Monaten spaeter nachgeholt.

In welcher Stadt wohnst Du denn? Wenn Du noch fragen hast, melde Dich. ggf. kann ich Dir Kopien schicken, wie die Unterlagen auf Chinesisch heissen.

Dennis
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Antwort #7 - 12.11.2008 um 17:02:54
 
Wollte nur kurz mal meine Erfahrung bzgl. Heiraten mit Aufenthaltsbescheinigung (Meldebescheinigung) in China schildern.

Habe letzten Monat in Nanchang in der Provinz Jiangxi geheiratet.
Aufgrund Ihres Hukou’s (Familienbuchs) welches zu einer kleinen Stadt in der Provinz Jiangxi gehört konnten wir nur dort Heiraten aber dann auch wiederum nur in der  Provinzhauptstadt selber, da nur dieses Standesamt Heiraten von Chinesen mit Ausländern vollziehen können.

Sie (Chinesin) brauchte:

•      ID-Card (Personalausweis)
•      Hukou (chinesisches Familienbuch)

Ich (Deutscher) brauchte:

•      einen gültigen Reisepass + Kopie und Übersetzung ins Chinesische
•      ein gültiges Visum (Touristenvisum reicht)
•      Legalisierte Aufenthaltsbescheinigung + Kopie und Übersetzung ins Chinesische

Bei uns hat die Aufenthaltsbescheinigung als Nachweis der Ledigkeit  für die Heirat gereicht, was aber wiederum in einer anderen Provinz völlig anders aussehen kann.
Deshalb gilt es vorher herauszubekommen welches Standesamt für euch in China zuständig ist um dann dort direkt aus erster Hand zu Erfahren ob ein EFZ benötigt wird oder ob eine Aufenthaltsbescheinigung ausreicht.
Wir konnten uns sogar vorab im Internet ein Parr Informationen zu den benötigten Dokumenten für die Heirat bei unserem Standesamt einholen und haben dann nochmal um sicher zugehen bei denen persönlich angerufen und Nachgefragt.

Hier die Internet Adresse für alle die in der Provinz Jiangxi heiraten wollen:
http://english.jiangxi.gov.cn/ForNonResidents/Marriage/200808/t20080824_83208.ht...


Kurze Erläuterung zur Aufenthaltsbescheinigung:

Die Aufenthaltsbescheinigung habe ich bei dem Einwohnermeldeamt meines Wohnortes bekommen.

Danach bin ich den unten beschriebenen Weg gegangen um diese für den Gebrauch in China zu legalisieren.

->
Beglaubigung bei der Bezirksregierung, Endbeglaubigung beim BVA (Bundesverwaltungsamt in Köln) sowie Legalisation beim zuständigen Chinesischen Konsulat / Botschaft. Als letztes dann in China ins Chinesische übersetzen lassen (Anerkanntes Übersetzungsbüro).


Zur Anerkennung der Ehe in Deutschland kann ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht viel zu Beisteuern, da wir diesen Schritt noch nicht abgeschlossen haben.
Nur soviel ich weiß wird es dort auch keine größeren Probleme geben wenn man den umgekehrten Weg der Legalisierung auf Chinesischer Seite geht und als letztes die Deutsche Botschaft in China die Heiratsurkunde Legalisiert.

Hoffe hab nichts vergessen…  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 12.11.2008 um 17:23:57 von Seth »  
 
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Antwort #8 - 13.11.2008 um 07:16:57
 
Schaut doch mal auf http://forum.chinaseite.de/ftopic6481.html! Da findet Ihr ein Thread zum selben Thema mit informativen Beiträgen. Leider kriege ich diese Website hier zurzeit nur schwer oder gar nicht geöffnet (so was kommt in China immer wieder mal vor Ärgerlich) und kann, obwohl Themenstarter, nichts mehr beitragen, vor allem aber kann ich die sehr informativen und für mich wichtigen Beiträge nicht mehr lesen. Ich habe die Seite einmal mühsam geöffnet gekriegt und alles erst mal aus Zeitmangel nur überflogen, aber jetzt kriege ich die Seite überhaupt nicht mehr auf Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich.

Auf dem Heiratsamt in Kunming sagen sie: Ganz einfach, bringen Sie uns eine legalisierte und übersetzte Bescheinigung, dass Sie nicht verheiratet sind! Im entsprechenden Merkblatt ist die Rede von einer wupeiouzhengming, wörtlich übersetzt Hat-keinen-Ehepartner-Bescheinigung. Angaben darüber stehen auch in der Aufenthaltsbescheinigung der deutschen Meldebehörde, die lasse ich demnächst auf dem chinesischen Generalkonsulat legalisieren, und dann wollen wir im Januar versuchen zu heiraten.

Meine Freundin hat, als sie vor 21 Jahren mit 19 oder 20 schwanger geworden ist, gemauschelt, um das Kind austragen zu dürfen. Das durften Frauen seinerzeit nämlich erst mit 24. Um das Kind nicht zwangsweise abtreiben lassen zu müssen, hat sie sich damals um vier Jahre älter gemacht, seitdem steht das so in sämtlichen Dokumenten. Ich finde eine solche Mauschelei äußerst anerkennenswert, aber ich glaube, dass es jetzt auch deshalb schwer ist, so etwas wie eine Geburtsurkunde zu bekommen. Es ginge schon irgendwie, aber ich möchte nicht wissen wie. Und dann ist ja da noch die Sache mit dem Rechtskraftverk im Scheidungsurteil...  Hinzu kommt, dass ich 3000 km von Kunming entfernt wohne und arbeite, nämlich in Hefei, und dass wir während meines Urlaubs im Januar nur einen Monat Zeit haben zu heiraten und vorher alles Nötige zu erledigen. Meine Freundin will zwar nach unserer Heirat zu mir nach Hefei ziehen, aber es ist mehr als fraglich ob wir auch da heiraten könnten, falls wir das zeitlich in Kunming nicht schaffen.

Kurz: der Weg über das EFZ kommt für uns einfach nicht in Frage. Über die andere Frage - spätere Anerkennung der Ehe in D - muss ich mich erst noch schlau machen und wäre für jede Info dankbar. Aber schwieriger, als ein EFZ für mich zu bekommen, kann dieses Verfahren wohl kaum sein.




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Antwort #9 - 13.11.2008 um 12:03:50
 
Wie schon geschrieben sind wir noch dabei unsere Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen, aber so weit ich weiß sollte es nicht Schwieriger sein als die Dokumente für die Heirat selbst zu besorgen.

Dennis.Deng schrieb am 12.11.2008 um 10:20:33:
Da EFZ ist dann wichtig, wenn Ihr Eure Ehe in Deutschland registrieren oder anerkennen lassen wollt. Ich habe schon von mehreren Leuten gehoert, dass den Chinesen die Ledigkeitsbescheinigung - sprich ein Auszug aus dem Melderegister - reicht. ich wuerde es jedoch nicht so machen, da es u.U. spaeter in Deutschland noch komplizierter wird.


Ich kann leider momentan diese Aussage das man unbedingt ein EFZ zur Registrierung der Ehe in Deutschland benötigt nicht aus eigener Erfahrung wiederlegen, aber z.B. auf das Standesamt I in Berlin verweisen.

Zitat:
"Eine Eheschließung im Ausland ist dann für den deutschen Rechtsbereich wirksam, wenn sie der Ortsform entspricht. Der Nachweis hierüber ist die ausländische Heiratsurkunde ggf. mit Überbeglaubigung (Legalisation/Apostille)."


@ Schnappldorowitz, ich bekomme deine Seite leider auch nicht auf muß wohl daran liegen, das ich momentan auch in China bin  Zwinkernd
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Antwort #10 - 13.11.2008 um 14:50:08
 
Seth schrieb am 13.11.2008 um 12:03:50:
@ Schnappldorowitz, ich bekomme deine Seite leider auch nicht auf muß wohl daran liegen, das ich momentan auch in China binZwinkernd
Hätt ich mir eigentlich denken können...
Dort schreibt übrigens jemand - ich zitiere aus dem Gedächtnis -, dass man auf dem Heiratsamt in einer Stadt in Nordchina mit einer Konsularbescheinigung nichts hat anfangen können, dass die also als Nachweis dafür, dass man nicht verheiratet ist, nicht anerkannt wurde.

Seth schrieb am 13.11.2008 um 12:03:50:
Standesamt I in Berlin

Die Aussagen hier sind doch eindeutig, und da ist keine Rede davon, dass man ein EFZ braucht, um die Ehe in D anerkennen zu lassen.
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