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sorgerecht (Gelesen: 2.548 mal)
Adeel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: gefühl:weltbürger rechtlich DEUTSCH
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05.11.2008 um 11:19:37
 
Hallo.
eine kleine frage.
meine freund und seine frau haben beide D sta wollen nit mehr zusammen.die haben 2 kinder. aber die frage ist wer kriegt sorgercht? mann oder frau?
meine freund arbeitet und frau ist arbeitloss. die sindh verheiratet.
mfg
Adeel
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 05.11.2008 um 11:30:10
 
Hallo adeel,

Deine Frage gehört eher in den Bereich "Sonstige deutsche Rechtsgebiete" - aber auch dort, wird man Dir keine eindeutige Antwort geben können. -

Wie die Frage des Sorgerechts letztlich geklärt wird, ist ein Problem, das im einzelfallbezogenen Scheidungsprozedere zu klären wäre, sofern sich beide Partner darüber nicht einig sind. Solange das nicht geschehen ist, bleibt hinsichtlich des Sorgerechts zunächst alles so, wie es jetzt ist.

Im Rahmen des Schedungsverfahrens wird dann zu klären sein, ob das Sorgerecht auch nach der Trennung/Scheidung weiter gemeinsam ausgeübt wird/werden kann oder nicht. Wenn darüber bei beiden (ehemaligen) Partnern Einvernehmen besteht, wird das Ganze einfacher.

Bei der Entscheidung über das Sorgerecht ist die Frage des Kindeswohls die maßgeblichste.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #2 - 05.11.2008 um 14:00:20
 
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Sonstiges zum Thema Ausländerrecht verschoben von Tippi.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.11.2008 um 19:28:37
 
schweitzer schrieb am 05.11.2008 um 11:30:10:
Bei der Entscheidung über das Sorgerecht ist die Frage des Kindeswohls die maßgeblichste.


Im deutschen Familienrecht ist die weiter gemeinsam ausgeübte elterliche Sorge die Regel.

Abweichungen duch Gerichtsentscheidung nur dann, wenn es das Kindeswohl erforderlich macht.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Adeel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: gefühl:weltbürger rechtlich DEUTSCH
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Antwort #4 - 08.11.2008 um 02:45:08
 
guten tag.
noch eine frage  möchte ich fragen.
also wenn die frau schwanger ist weis nit wer der vater ist. kann jemand andern auch die sorge recht nehmen.
mfg
adeel
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 08.11.2008 um 09:09:51
 
Darüber, wer der Vater ist, brauchst sich diese Frau im Hinblick auf das Sorgerecht keine Gedanken zu machen. Ihr Ehemann gilt als der Vater. Solange seine (juristische) Vaterschaft besteht, ist eine Anerkennung der Vaterschaft durch einen Dritten nicht wirksam. Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht, sofern es ein Familiengericht nicht einschränkt oder entzieht.

Mono
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