Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??) (Gelesen: 3.422 mal)
Yemania
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??)
31.10.2008 um 16:51:13
 
Hallo Leute,

ich bin auf der Suche nach Hilfe.

Ich habe meinen Mann in Deutschland geheiratet. Wir haben zwei gemeinsame Töchter (9 und 12 Jahre alt).

Irgendwann haben wir uns entschieden, auszuwandern, bzw. es war immer mein großer Traum.
Wir sind alle dt. Staatsbürger.
Letztendlich landeten wir in West Australien und fühlten uns da sehr wohl.

Die Ehe war nicht mehr so toll, wir trennten uns und mein Mann zog zu seiner Freundin (worüber ich zumindest damals sehr glücklich war und dachte, juhu, das gibt eine harmonische Trennung.)
Ich möchte hier noch erwähnen, daß seine Freundin nicht der Grund für die Trennung war, ich wollte die Trennung weil es einfach nicht mehr zwischen uns klappte.

Wir hatten ein mündliches Arrangement, das wir offiziell nicht als getrennt gelten, bis wir ein ein anderes Visum bekommen, denn mit dieser Art Visa das ich damals hatte, verliere ich es wenn wir getrennt sind.

Er hat sich an das Abkommen nicht gehalten und hat der DIMIA (Department of Immigration and Indig. Aff.) gemeldet, daß wir getrennt sind.

Die Folge davon war, daß ich das Land innerhalb 28 Tage verlassen mußte.
Die Kinder hätte ich nicht mitnehmen können, da sie ja das Visum nicht verlieren usw........

Die Kinder wollten nicht mit Papa in Australien bleiben, den der Grund für die Scheidung war sein Umgang mit mir und den Kindern, da er zur Gewalttätigkeit neigt...er hat zwar nicht geschlagen, aber Psychoterror gemacht und immer gebrüllt.

Also flüchtete ich mit den Kinder, wurde natürlich sofort von ihm und seinem Bruder (der Rechtsanwalt in D. ist) wegen Kindesentführung angezeigt und gesucht.

Es kam zum Prozeß und diesen gewann ich, da ich glaubhaft machen konnte, daß er seiner elterlichen Sorgepflicht nicht nachkam, weder die Kinder regelmäßig besuchte seit dem wir getrennt waren, noch sie nehmen wollte, wenn ich arbeiten mußte.

Kurzum ich bekam das Bleiberecht und alleiniges Sorgerecht für die Kinder.

Als dieser Prozeß vorbei war, stellte ich einen Antrag auf Scheidung und Unterhalt, bzw. reichte diese Klage ein. Das war im August 2006.

Obwohl seine Adresse bekannt war, nahm er die Post vom Gericht nicht an, ließ es zurückschicken und somit galt dies als unzustellbar.

Es dauert fast 2,5 Jahre, bis das Gericht die australischen Behörden einschaltete und im im Juli endlich die Klage wegen Scheidung und Unterhalt durch einen australischen Scheriff zugestellt worden ist. (Siehe Anhang).

Nun jubelte ich erstmal und dachte, das hilft mir weiter.

Aber nein, mein Anwalt, von dessen Kompetenz ich nicht mehr überzeugt bin, sagte mir, auf meine Frage, wie es denn nun weiter geht, daß er keine Ahnung hat.

Es ist so, daß ich trotzdem nicht geschieden werden kann, weil er muß bestimmte Fristen nicht einhalten usw. und all das muss  wieder offiziell zugestellt werden und es zieht sich bestimmt noch sehr, sehr lange hin.

Ich glaube nicht, daß es so langwierig gehen muss und suche nun einen Anwalt, der international erfahrener ist und vielleicht durch eigene, kreative Ansätze diesen Fall endlich in die richtige Richtung lenkt.

Ich habe es nicht geschafft beruflich in D. wieder Fuß zu fassen und bin nun wirkich auf den Unterhalt von ihm angewiesen.
Wir haben beide das selbe studiert (so haben wir uns kennen gelernt), wir sind beide Dipl. Ings.  nur hat er Karriere gemacht, während ich die Kinder großgezogen habe.

Er verdient sehr gut und ich weiß nicht wie ich die nächsten Winterstiefeln für die Kinder kaufen soll.
Ich denke nicht, daß er sich seiner Verpflichtung gegenüber seinen Kindern so einfach entziehen kann.
Und es kann nicht sein, daß das deutsche Gesetz so machtlos ist, gegenüber einem Mann, der einfach die Post nicht bearbeitet.

Es muß doch Kooperationen zwischen den Staaten geben. Es ist ja nicht so, daß man nicht weiß wo er ist. Schon durch das australische Finanzamt läßt sich sein Gehalt ganz schnell ermitteln.

Aber all das wird nicht genutzt. Alles was das Gericht macht, ist Briefe zu schreiben die wieder zurückkommen, und das seit Jahren.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß mit diesem "Briefchen-Schreiben an meinen Mann" schon alle Möglichkeiten die der dt. Judikativen zur Verfügung stehen ausgeschöpft sind.

Kann mir jemand von Euch weiterhelfen.

Vielen Dank

Yemania


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??)
Antwort #1 - 31.10.2008 um 17:15:45
 
Das hat ja nichts mit Ausländerrecht zu tun. Daher
hab ich das mal hierher verschoben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??)
Antwort #2 - 31.10.2008 um 18:14:41
 
Yemania schrieb am 31.10.2008 um 16:51:13:
Ich glaube nicht, daß es so langwierig gehen muss und suche nun einen Anwalt, der international erfahrener ist und vielleicht durch eigene, kreative Ansätze diesen Fall endlich in die richtige Richtung lenkt.


gute Idee, aber evtl. schon zu spät... Unterhaltssachen sollten, wann immer möglich, im Land des Unterhaltsschuldners durchgeführt werden. Vor Ort sind die Gerichte in eigenen Verfahren regelmäßig in der Lage, Zustellungen zu bewirken und in den meisten Ländern auch in der Lage, (zahlungs-)unwilligen Elternteilen mit den Mitteln des Strafrechts Beine zu machen. Selbst wenn man einen Unterhaltsprozess in Deutschland irgendwann gewinnen würde, wäre doch die Vollstreckung im Ausland das nächste Drama. Wurde das vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens überhaupt mal geprüft?!?

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Yemania
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??)
Antwort #3 - 01.11.2008 um 07:36:20
 
Hallo Muleta,

danke für die Antwort.

Nein, mein Anwalt hat das nie in Erwägung gezogen und ich habe im Internet einen Anwalt angeschrieben und dieser frgte mich das selbe. Ich kann mich erinnern, daß mein Anwalt mal meinte Strafrechtlich tut man das nicht wirklich bei Unterhaltsgeschichten, auch wenn man es rechtlich gesehen könnte. Ich dachte an so was, als er damals zum Urlaub nach D. kam, daß man ihn zumindest zur Erscheinung vor Gericht zwingt.
Ich habe jetzt das Gefühl, daß mein Anwalt damals kostbare und einmalige Möglichkeiten verspielt hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 400
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??)
Antwort #4 - 01.11.2008 um 09:37:22
 
Yemania schrieb am 01.11.2008 um 07:36:20:
als er damals zum Urlaub nach D. kam, 


Schon mal nachgedacht, dass wenn du ein Urteil auf Unterhaltszahlung hast ihn zur Fahndung geben kannst? Selbst wenn er in Australien sicher ist, sobald er in D ist, könnte er festgenommen werden.

Ryka
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
FliegerTom
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??)
Antwort #5 - 01.11.2008 um 11:11:36
 
ryka schrieb am 01.11.2008 um 09:37:22:
Selbst wenn er in Australien sicher ist, sobald er in D ist, könnte er festgenommen werden.  

Nur, wenn er festgenommen wird, von was sollte er dann den Unterhalt bezahlen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??)
Antwort #6 - 01.11.2008 um 11:13:09
 
Zitat:
Nur, wenn er festgenommen wird, von was sollte er dann den Unterhalt bezahlen? 

Mit leeren Taschen wird er wohl kaum ans andere Ende der Welt reisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??)
Antwort #7 - 01.11.2008 um 12:14:14
 
Zitat:
Nur, wenn er festgenommen wird, von was sollte er dann den Unterhalt bezahlen?


er würde schon jemanden anrufen, der dann eine Überweisung veranlassen könnte... Die meisten Leute wollen nicht länger in Haft sitzen, als unbedingt nötig.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Yemania
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??)
Antwort #8 - 02.11.2008 um 18:07:26
 
Danke für eure Beiträge.
Ich denke das ist jetzt der Weg, daß ich das ganze mal auch Strafrechtlich angehe.
Was seine Zahlungsfähigkeit betrifft, wenn er verhaftet werden würde, so sehe ich das auch so, daß er ja nicht für viele Jahre ins Gefängnis käme, sondern nur für ein paar Tage und so verliert er ja nicht gleich seinen Job.
Auf der anderen Seite, er zahlt ja schon seit fast 3 Jahren nicht, also schlimmer kann es ja nicht kommen falls er aus dem Gefängnis nicht bezahlen kann.
Kennt Ihr Anwälte die gut sind und meine Scheidung und Unterhalt durchsetzen könnte, bzw. auch den Strafrechtlichen Weg verfolgen würde?

LG

Yemania


PS

An Ryka

Ich komme ja gar nicht so weit, ein Urteil wegen Unterhaltszahlungen zu erlangen, weil er ja die Post vom Gericht zurückschicken läßt und der Anwalt und das Gericht sagen, sie können ja ohne Kenntniss der Gegenpartei und deren Offenlegung des Einkommens ja keine Entscheidung und kein Urteil über Unterhaltsansprüche fällen.
Ich weiß mittlerweile nicht mehr, ob das so wirklich stimmt, oder mein Anwalt einfach nur Einfallslos ist und nicht alle Möglichkeiten ausschöpft.

LG
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.11.2008 um 18:37:54 von Tippi » 
Grund: Folgepost eingefügt 
 
IP gespeichert
 
ryka
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 400
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??)
Antwort #9 - 02.11.2008 um 19:52:19
 
Hallo,

es kann auch ein Urteil erwirkt werden, wenn die Gegenpartei nicht im Lande ist. Ist ein bisschen umständlich, weil es bekannt gemacht werden muss, ist aber möglich. Selbst eine Scheidung ist so möglich.


Wo wohnst Du denn?

Ryka
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Yemania
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??)
Antwort #10 - 05.11.2008 um 08:32:33
 
Hallo Ryka,

ich kann noch keine Mail schicken, weil ich mehr Beiträge dafür haben muss, deshalb so öffentlich.

Also, der Kontakt zu der Anwältin in München würde mich sehr interessieren.
Und ich bin gerade nach HH umgezogen, im Moment ist die Sache noch bei einem Bremer Anwalt und Gericht.

LG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Yemania
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterhaltszahlungen Internat. (Haager Abkommen??)
Antwort #11 - 06.11.2008 um 09:25:51
 
Hi Ryka,

danke für die Contact-Details.

LG


Yemania
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema