Mena
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Also, wenn man nach D. kommt mit einem nicht-EU Fühererschein (hier aus Algerien) darf man erstmal ein Jahr hier fahren. (wenn man eine offizielle Übersetzung hat, sonst versteht den Führerschein ja niemand)
"Umschreiben" heißt dann nicht einfach "einen-deutschen-Führerschein-bekommen", sondern man muss die normale theoretische und praktische Prüfung schaffen. Wie bei einem neuen Führerschein.
Positiv ist daran, dass einem die zusätzlichen Pflichtstunden (z.B. Nacht- und Autobahnfahrten), die oft auch noch teurer sind, als die Übestunden, erlassen werden. Trotzdem muss man auch Erste Hilfe, Augentest etc einreichen.
Man könnte also die Prüfung OHNE eine einzige Fahrstunde machen (besonders wenn man so wie so schon am Anfang des Aufenthalts hier gefahren ist). Da die Prüfung aber bekannterweise seine Tücken hat, z.B. einparken, Schulterblick, etc. sollte man schon ein paar Stunden nehmen. Nach unserer Erfahrung sollte man sich aber auch nicht zu viele Stunden "aufschwätzen" lassen.
Dieses "Umschreiben", also die Prüfungen machen, ohne die Pflichtstunden war auf drei Jahre begrenzt. Danach hätte man die ganze Ausbildung, also auch die Pflichstunden machen müssen.
Seit dem neuen Gesetz, wurde dieser Teil im §31 gestrichen.
Man kann also wann man möchte bestimmte Klassen, oder den ganzen Führerschein umtauschen.
Das ist sehr ppositiv, denn bei meinem Mann war es so, dass er die Autoprüfung gemacht und geschafft hat (also "umgeschrieben" hat). Jetzt war aber die Frage, ob er auch seinen LKW-Führerschein umschreiben sollte, bevor die drei Jahre vorbei sind.
Gruß, mena
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