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Abschluss in D (Gelesen: 11.370 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 01.10.2008 um 19:17:31
 
Du hast zwar den Absatz 2 "Zur Vermeidung einer besonderen Härte...", aber ich glaube nicht, dass das für Dich funktioniert. Aber wie gesagt: Frag lieber Deinen Anwalt noch mal ganz in Ruhe, was er meinte.

Du kannst auch "Deine" Ausländerbehörde anrufen, nach der Befristung fragen (wie lange es dauert bis zu einer Entscheidung) und dabei auch nach der Wiederkehr fragen.
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Muhammed
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Antwort #16 - 01.10.2008 um 22:39:37
 
Bei der ABH habe ich schon nach gefragt, die geben mir keine Auskunft, nur Sprüche wie wenn ich es fertig habe, dann ist es fertig.


MfG
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ChicaLoca
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Antwort #17 - 02.10.2008 um 08:24:01
 
reinhard schrieb am 01.10.2008 um 19:17:31:
Absatz 2 "Zur Vermeidung einer besonderen Härte...", aber ich glaube nicht, dass das für Dich funktioniert.

kann nicht funktionieren, da der gesamte Voraufenthalt in Deutschland nicht rechtmäßig war
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maki
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Antwort #18 - 02.10.2008 um 08:30:47
 
ChicaLoca schrieb am 02.10.2008 um 08:24:01:
kann nicht funktionieren, da der gesamte Voraufenthalt in Deutschland nicht rechtmäßig war 

Darüber könnte man doch noch hinwegsehen
Zitat:
Von den in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bezeichneten Voraussetzungen kann abgesehen werden, wenn der Ausländer im Bundesgebiet einen anerkannten Schulabschluss erworben hat.

Aber da fehlt eben der Schulabschluss,wieder nix.
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ChicaLoca
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Antwort #19 - 02.10.2008 um 08:48:07
 
@maki
das Absehen bezieht sich wohl eher auf die 8 Jahre und nicht auf "rechtmäßig", da in Satz 1 (vor der Nr. 1) bereits von einem rechtmäßigen Aufenthalt die Rede ist

um den rechtmäßigen Voraufenthalt kommt man nicht herum
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maki
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Antwort #20 - 02.10.2008 um 09:00:03
 
ChicaLoca schrieb am 02.10.2008 um 08:48:07:
@maki
das Absehen bezieht sich wohl eher auf die 8 Jahre und nicht auf "rechtmäßig", da in Satz 1 (vor der Nr. 1) bereits von einem rechtmäßigen Aufenthalt die Rede ist

um den rechtmäßigen Voraufenthalt kommt man nicht herum 

Uups..  Traurig

Hast recht, ohne rechtmässigen Aufenthalt geht es nicht.
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reinhard
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Antwort #21 - 02.10.2008 um 10:30:55
 
... deshalb auch mein Tipp, den Anwalt noch einmal mit diesem Wissen genau zu fragen, was er meinte. Muhammed sollte dabei auch kritisch fragen, ob der Anwalt eventuell hier Hoffnung auf etwas macht, was am Schluss abgelehnt wird.
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Muhammed
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Antwort #22 - 02.10.2008 um 14:47:50
 
Danke euch für die ganze Auskunft.
Jetzt bin ich einbisschen schlauer     Smiley.


MfG
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Muhammed
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Antwort #23 - 02.10.2008 um 20:20:13
 
Hallo Leute,
Ich habe meinen Anwalt angerufen, mein Bruder hat in D eine Firma, er meinte, dass ich bei meinem Bruder anfangen könnte, aber da müsste ich mich einwenig gedulden. Würde es eventuell klappen??? Ich bin euch wirklich sehr dankbar.


MfG
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #24 - 02.10.2008 um 20:32:40
 
Hi,

ohne Befristung klappt erst mal nichts.

Und nach erfolgter Befristung sehen die Chancen zur Arbeit einzureisen nicht besonders gut aus.

ende

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