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Befristungsantrag ! (Gelesen: 4.840 mal)
jörg
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Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befristungsantrag !
27.08.2008 um 22:26:09
 
Hallo zusammen, leider habe ich erst heute von diesem Forum gehört.
Vielleicht können Sie mir helfen ?
Meine Freundin wurde 2006 in Düsseldorf mit einem abgelaufenden Touristenvisum bei der Arbeit kontroliert, und aufgefordert die Bundesrepublik zu verlassen, dem kam Sie nicht nach, sondern ist in Berlin untergetaucht, wo ich Sie dann kennengelernt habe.
Im Feb 2008 ist Sie wieder kontroliert worden und nun zeigte sie falsche Ausweisspapiere (EU Staatsbürger- Sie ist aber brasilianerin)
Es kam zur Abschiebehaft und Abschiebung nach Brasilien.
Ich habe die Abschiebkosten und den Befristungsantrag bezahlt, habe sie in Brasilien geheiratet, Papiere sind in der Ausländerbehörde Orginal und beglaubigte Überstzung und Stempel vom Deutschen Konsulat in Brasilien. Sie hat Deutsch 1 gemacht, es wurde ein Befristungsantrag- und ein Visum zur Familienzusammenführung gestellt (ist seit 4Wochen in bearbeitung).

ORDNUNGSVERFÜGUNG
>Gem 55 Abs.1 Abs. 2 Ziffer 2 AufenthG weise ich Sie aus dem Bundesgebiet aus. Die Wirkung der Ausweisung befriste ich auf drei Jahre, gerechnet vom Tag der Ausreise<

Dies steht in den Papieren aus Düsseldorf vom Nov.2006
Nun endlich zu meiner Frage ?
Wie lange kann die Befristung dauern und was kann Sie in Berlin noch an Strafe erwarten ?
Oder was kann noch alles schief gehen, meine frau möchte so schnell wie möglich zurück zu mir.

Vielen Dank für alle Antworten.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.08.2008 um 22:55:17
 
War ja schon heffich alles!

Dass da die nette ABH "nur" drei Jahre Einreisesperre
festgelegt hatte ist sehr verwunderlich bei der Summe
der Verfehlungen.

Da sie wohl alles daran setzt(e), in D zu bleiben, bzw.
wieder zu kommen, stellt sich evtl auch die Frage nach
einer Scheinehe. Die "Art" der illegalen Beschäftigung
könnte auch ne Rolle spielen.

Eine sofortige Befristung bei dem geschilderten Sachver-
halt halte ich trotz Anspruch für unwahrscheinlich. Es
gibt da keine starren Regeln. Klär das mit der zuständi-
gen ABH.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.09.2008 um 11:54:16
 
jörg schrieb am 27.08.2008 um 22:26:09:
ORDNUNGSVERFÜGUNG
>Gem 55 Abs.1 Abs. 2 Ziffer 2 AufenthG weise ich Sie aus dem Bundesgebiet aus. Die Wirkung der Ausweisung befriste ich auf drei Jahre, gerechnet vom Tag der Ausreise<

Dies steht in den Papieren aus Düsseldorf vom Nov.2006
Nun endlich zu meiner Frage ?
Wie lange kann die Befristung dauern und was kann Sie in Berlin noch an Strafe erwarten ?


Wegen der nachfolgenden Eheschließung könnte noch einmal günstiger befristet werden. Das Aufenthalts- und besonders das Paßdelikt werden aber im Zweifel noch zu Strafbefehl oder Anklage (Geld- oder Bewährungsstrafe) führen.

Gruß, ULF
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Spartakus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.09.2008 um 23:11:58
 
Hallo guten Abend,

ich habe jetzt den Brief der ABH erhalten und die Einreisesperre von meinem Ehegatten ist auf 3 Jahre befristet worden.

Meine Frage an Euch !  Er ist nachweislich 2 Jahre im Ausland gewesen
nach seiner Abschiebung und die ABH wollte die Zeiten anrechnen hat dieses aber nicht getan. Wie stehen unsere Chancen nach einem Wiederspruch ? Mein Mann hat hier in der BRD nie im Gefängnis gesessen sondern nur 2 Verstöße gegen das Ausländergesetz begangen. Mit einer 1,5 Jährigen Einreisesperre wären wir zufrieden ist das zu schaffen ?

Gruß  Spartakus
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jörg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.10.2008 um 08:09:37
 
Hallo zusammen,
ich habe jetzt neue informationen von der ALB, es wurde mir mitgeteilt das das Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt wurde.
Zur bergründung wurde gesagt das unsere Heirat nun doch nicht deutschen Recht entspricht.
Wir haben in Brasien bei einem Notar geheiratet.
Ich soll die Urkunde beim Standesamt 1 in Berlin prüfen lassen.
Dort sagte man mir dies ist erst möglich wenn eine Namesänderung vorliegt und Sie dann peröhnlich da ist.
(wollen wir machen wenn Sie hier ist)
Die Papier wurden in Düsseldorf geprüft und nach deren aussage, ist alles Ok und wurden auch dann erst nach berlin zur weiteren bearbeitung geschickt.
Und nun sagt Berlin es wäre nicht Ok.
Die Meldestelle stellte mir Papiere aus das ich verheiratet bin, meine Krankenkasse sagt OK zur Familienversicherung bei Ihrer Einreise.
Nun habe ich gehört, das es ein Gesetz gibt, welches besagt, wenn man in einem anderen Land nach deren Gesetzen geheiratet hat kann Deutschland nicht sagen das das die Ehe nicht gültig ist???
Wir haben jetzt ein neues Visum beantragt, indem ich ihr eine Einladung schicken solle um mit mir zusammen zu leben.
Ich sollte eine beglaubigte Unterschrift beifügen, was zu Zeit nicht möglich ist, weil die ALB und die Meldestelle seit dem 29.9. in einem unbefristeten Streik sind.
Kann mir vielleicht jemand dazu sagen und wie ich nun weiter vorgehen kann ?
Mein Anwalt scheint mir da nicht weiterhelfen zu können oder wollen.
Vielen Dank schon mal wieder vorab
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.10.2008 um 10:45:19
 
jörg schrieb am 03.10.2008 um 08:09:37:
Wir haben in Brasien bei einem Notar geheiratet.


da wäre doch als erstes mal zu prüfen, ob das in Brasilien überhaupt zu einer wirksamen Ehe führt. Mangels griffbereiter Literatur kann ich das derzeit nicht prüfen - hat sich dazu denn keine deutsche Behörde bislang präzise geäußert?

Muleta
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jörg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 03.10.2008 um 14:29:33
 
In Düsseldorf wurde alles für richtig befunden, und ich habe den Befristungsantrag bezahlt und auch die Abschiebekosten in DD entrichtet.
Danach wurden die Papiere zur weiteren bearbeitung nach Berlin geschickt und bis jetzt wurde nicht gesagt das etwas nicht Ok wäre mit den Papieren.
Wie schon erwähnt habe ich eine Meldebestätigung und eine Familienversicherung.
Die ALB stört sich wohl daran das wir bei einem Notar geheiratet haben.
Aber wie verhält es sich damit , wenn es in Brasilien rechtskräftig ist, das Deutschland nicht sagen kann es ist nicht Ok?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 03.10.2008 um 15:44:17
 
jörg schrieb am 03.10.2008 um 14:29:33:
Die ALB stört sich wohl daran das wir bei einem Notar geheiratet haben.


und möglicherweise wohl zu Recht: eine zivile Ehe kann in Brasilien nur vor einem Standesbeamten (bzw. einem als Standesbeamten tätig werdenden Richter) geschlossen werden. Ausnahmen betreffen unmittelbare Lebensgefahr eines Verlobten. Was immer Ihr vor dem Notar auch veranstaltet habt, es war wohl keine Eheschließung.

Zitat:
Aber wie verhält es sich damit , wenn es in Brasilien rechtskräftig ist, ...


da das wahrscheinlich nicht der Fall ist, ergeben sich auch keine besonderen Wirkungen für Deutschland.

Details müssten mit den vorliegenden Dokumenten geklärt werden, was den Rahmen dieses Forums wohl sprengen würde.

Muleta
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Ulf
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Antwort #8 - 04.10.2008 um 11:10:34
 
Muleta schrieb am 03.10.2008 um 15:44:17:
eine zivile Ehe kann in Brasilien nur vor einem Standesbeamten (bzw. einem als Standesbeamten tätig werdenden Richter) geschlossen werden. Ausnahmen betreffen unmittelbare Lebensgefahr eines Verlobten. Was immer Ihr vor dem Notar auch veranstaltet habt, es war wohl keine Eheschließung.


Hmm, ich las, mit Genehmigung des Richters kann die Eheschließung außerhalb des zuständigen Standesamts stattfinden. Anstelle eines Standesbeamten oder Richters könne auch ein Bevollmächtigter Schreiber mitwirken.

Gruß, ULF
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