Potemkin schrieb am 25.11.2008 um 00:44:47:Ich kann auch finanz. für meine Mutter aufkommen.
Um es mal ganz hart auszudrücken. Ich sehe keine Chance, das deine Mutter länger als 180 Tage im Jahr, bei dir sein kann. Das du die Deutsche Staatsbürgerschaft hast, nutzt dir in diesem Fall nichts.
Das Deutsche Recht sieht den Nachzug von ausländischen Familien Mitgliedern nicht vor. ( Außer leibliche Kinder bis 16 Jahre )
Einzige Möglichkeit die ich sehen würde, wäre wenn deine Mutter an einer Krankheit leiden würde, die NUR in Deutschland behandelbar wäre. Selbst wenn das bei deiner Mutter so wäre, müsste dann immer noch die Kostenfrage VORHER geklärt werden. Und daran scheitert es dann schon. Du wirst KEINE Krankenkasse finden, die deine Mutter aufnimmt. Und da ist auch logisch. Welche
KV nimmt schon einen Kranken Menschen ( Der viel kostet ) auf, wenn sie nicht muss ? Keine !
Einziger realistischer Ansatz wäre es, wenn du in ein anderes EU Land umziehen würdest. Dann gilt für dich nicht mehr das Deutsche, sondern das EU Recht . Und das sieht im Gegensatz zum Deutschen Recht auch den Nachzug von anderen Familienmitgliedern vor, wenn die auf deinen Unterhalt angewiesen sind. Grundbedingungen aber auch da :
Unterhalt muss gesichert sein.
Eine
KV muss vorliegen.
Vielleicht findest du ja ein EU Land, wo die Versicherungen gesetzlich verpflichtet sind, jeden aufzunehmen, oder wo es freie Medizinische Versorgung für alle gibt. Wenn du da noch einen Job findest, gibt es große Chancen, deine Mutter in dieses Land nachzuholen.
Michael