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FZF Mutter Rentnerin (Gelesen: 6.184 mal)
Potemkin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Mutter Rentnerin
07.09.2008 um 21:06:15
 
Hallo liebe Experten!

Meine Problematik, wie es hier schon mehrmals erwähnt wurde, FZF von meiner Mutter (68) nach Deutschland. Auf positive Entscheidung von deutschen Behörden können wir nur dann hoffen, wenn sie hier krankenversichert wird. Ich hab mehr als 40 Versicherungen angeschrieben und keine von denen hat mir eine positive
Antwort gegeben. Kann mir jemand helfen? Weißt jemand, welche PKV in diesem Fall ältere Menschen versichern können?
Vielen Dank im Voraus
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.09.2008 um 21:34:15
 
Potemkin schrieb am 07.09.2008 um 21:06:15:
Meine Problematik, wie es hier schon mehrmals erwähnt wurde, FZF von meiner Mutter (68) nach Deutschland. Auf positive Entscheidung von deutschen Behörden können wir nur dann hoffen, wenn sie hier krankenversichert wird. Ich hab mehr als 40 Versicherungen angeschrieben und keine von denen hat mir eine positive Antwort gegeben. Kann mir jemand helfen?


ganz realistisch: es gibt keine solche Versicherung.

Wenn Du noch irgendeine Hoffnung hast, dann frage ein paar Versicherungsmakler. Evtl. wird sich für einen mittleren vierstelligen Monatsbeitrag noch jemand auf ein solches Risiko einlassen.

Muleta
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Potemkin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.09.2008 um 21:45:52
 
Aber es muss doch einen Weg geben, einen kranken Familienangehörigen nach Deutschland zu holen, oder !?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.09.2008 um 08:16:42
 
Potemkin schrieb am 07.09.2008 um 21:45:52:
Aber es muss doch einen Weg geben, einen kranken Familienangehörigen nach Deutschland zu holen, oder !?


ja, wenn man es bezahlen kann. Ich hätte keine Bedenken sowas auch ohne KV durchzuklagen, wenn eine entsprechende finanzielle Reserve auf einem Sperrkonto hinterlegt wird (ca. 150-200.000 EUR). Kommt das in Frage?

Muleta
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Potemkin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF - Mutter nach D. holen
Antwort #4 - 24.11.2008 um 22:39:26
 
Hallo zusammen, ich benötige Euren Rat!!!
Meine Mutter, 68, wohnt in Russland, ich möchte sie nach D. holen. Schwierigkeit machen private Krankenversicherungen, da keine von ihnen will meine Mutter aufnehmen (oder die sind so teuer, dass es nicht möglich ist, mon. Beiträge zu bezahlen). Stimmt die Info, dass ab 2009  gesetzliche KV auch verpflichtet sind, alle in D wohnende Personen zu versichern? Meine Rechtsanwältin ist keine große Hilfe. Sie vermutet, dass dies meine Mutter nicht betrifft, und schlägt mir vor zu recherchieren:" ob eine Versicherung über eine international tätige Versicherung möglich ist". Wie komme ich bitteschön auf diese Informationen????? Helfen Sie mir bitte !!!!!!!!!!
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.11.2008 um 23:15:16
 
Potemkin schrieb am 24.11.2008 um 22:39:26:
Hallo zusammen, ich benötige Euren Rat!!!
Also ohne mehr Infos, wirst du keine Antwort bekommen.

Ist deine Mutter Deutsche ? Wenn nicht, ist es so gut wie unmöglich sie nach Deutschland zu holen, außer du wärst EU Bürger, mit Wohnsitz in Deutschland.

Bist du also kein EU Bürger mit Wohnsitz in Deutschland, sondern Russin oder Deutsche, ist die KV dein kleinstes Problem.

Oder willst du vielleicht deine Mutter nur zu Besuch einladen ?

Ohne genaue Angaben von dir, was du eigentlich genau möchtest, und welche Nationalitäten im Spiel sind, kann dir keiner vernünftige Infos geben.

Michael
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.11.2008 um 23:16:32
 
Potemkin schrieb am 24.11.2008 um 22:39:26:
Stimmt die Info, dass ab 2009  gesetzliche KV auch verpflichtet sind, alle in D wohnende Personen zu versichern?


nein: Das gilt nicht für Ausländer, die ihren LU (und damit auch ihre KV) schon aus aufenthaltsrechtlichen Gründen (Erteilungsvoraussetzung) selbst sichern müssen.

Muleta
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Tippi
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Antwort #7 - 24.11.2008 um 23:19:52
 
Die letzten 3 Beiträge wurde in dieses Thema von Ehe und Familie verschoben von Tippi.

Ich hab das an deinen alten Thread angehängt.

Da gab es ja schon einige Antworten, der Sachverhalt
dürfte der gleiche sein.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Potemkin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 25.11.2008 um 00:44:47
 
Mikael321 schrieb am 24.11.2008 um 23:15:16:
Also ohne mehr Infos, wirst du keine Antwort bekommen.

Ist deine Mutter Deutsche ? Wenn nicht, ist es so gut wie unmöglich sie nach Deutschland zu holen, außer du wärst EU Bürger, mit Wohnsitz in Deutschland.

Bist du also kein EU Bürger mit Wohnsitz in Deutschland, sondern Russin oder Deutsche, ist die KV dein kleinstes Problem.

Oder willst du vielleicht deine Mutter nur zu Besuch einladen ?

Ohne genaue Angaben von dir, was du eigentlich genau möchtest, und welche Nationalitäten im Spiel sind, kann dir keiner vernünftige Infos geben.

Michael



Nein, ich habe deutsche Staatsang, meine Mutter aber nicht. Ich wohne und arbeite hier schon seit 17 Jahre, also, von dieser Seite sollte alles i. o. sein. Ich kann auch finanz. für meine Mutter aufkommen. Wass aber alles zunichte macht, ist KV. Meine Mutter ist allein, hat keinen Lebenspartner und keine andere Kinder. Natürlich möchte ich, dass sie   bei mir wohnt, sie wird leider nicht jünger und irgendwann braucht sie auch Verpflegung......


Muleta schrieb am 24.11.2008 um 23:16:32:
nein: Das gilt nicht für Ausländer, die ihren LU (und damit auch ihre KV) schon aus aufenthaltsrechtlichen Gründen (Erteilungsvoraussetzung) selbst sichern müssen.

Muleta


Ich habe Deutsche Staatsang. und feste Arbeitsstelle... Sie aber nicht. Gibts in diesem Fall welche "Trix"?
Natürlich habe ich keine 200000 e auf dem Sparbuch. Ich denke, in diesem Fall hätte ich überhaupt keine Schwierigkeiten gehabt...
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« Zuletzt geändert: 25.11.2008 um 06:51:04 von Tippi » 
Grund: Postings zusammengeführt 
 
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Mikael321
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Antwort #9 - 25.11.2008 um 09:45:44
 
Potemkin schrieb am 25.11.2008 um 00:44:47:
Ich kann auch finanz. für meine Mutter aufkommen.
Um es mal ganz hart auszudrücken. Ich sehe keine Chance, das deine Mutter länger als 180 Tage im Jahr, bei dir sein kann. Das du die Deutsche Staatsbürgerschaft hast, nutzt dir in diesem Fall nichts.

Das Deutsche Recht sieht den Nachzug von ausländischen Familien Mitgliedern nicht vor. ( Außer leibliche Kinder bis 16 Jahre )

Einzige Möglichkeit die ich sehen würde, wäre wenn deine Mutter an einer Krankheit leiden würde, die NUR in Deutschland behandelbar wäre. Selbst wenn das bei deiner Mutter so wäre, müsste dann immer noch die Kostenfrage VORHER geklärt werden. Und daran scheitert es dann schon. Du wirst KEINE Krankenkasse finden, die deine Mutter aufnimmt. Und da ist auch logisch. Welche KV nimmt schon einen Kranken Menschen ( Der viel kostet ) auf, wenn sie nicht muss ? Keine !

Einziger realistischer Ansatz wäre es, wenn du in ein anderes EU Land umziehen würdest. Dann gilt für dich nicht mehr das Deutsche, sondern das EU Recht . Und das sieht im Gegensatz zum Deutschen Recht auch den Nachzug von anderen Familienmitgliedern vor, wenn die auf deinen Unterhalt angewiesen sind. Grundbedingungen aber auch da :

Unterhalt muss gesichert sein.
Eine KV muss vorliegen.

Vielleicht findest du ja ein EU Land, wo die Versicherungen gesetzlich verpflichtet sind, jeden aufzunehmen, oder wo es freie Medizinische Versorgung für alle gibt. Wenn du da noch einen Job findest, gibt es große Chancen, deine Mutter in dieses Land nachzuholen.



Michael


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Antwort #10 - 25.11.2008 um 10:49:43
 
Potemkin schrieb am 25.11.2008 um 00:44:47:
Ich kann auch finanz. für meine Mutter aufkommen.


irgendwie wohl doch nicht. Denn die finanziellen Mittel für die gesundheitliche Versorgung (-> Krankenversicherung) fehlen doch?!?

Muleta
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Antwort #11 - 25.11.2008 um 13:07:53
 
Mikael321 schrieb am 25.11.2008 um 09:45:44:
Eine KV muss vorliegen.




Da das grössere Problem die Beschaffung einer KV ist, würde ich mal in einem Forum nachfragen, wo KV-Fachleute sitzen.

z.b. hier:
http://www.forum-krankenversicherung.de/index.php


hge


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Mikael321
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Antwort #12 - 25.11.2008 um 13:21:33
 
hge2001 schrieb am 25.11.2008 um 13:07:53:
Da das grössere Problem die Beschaffung einer KV ist, würde ich mal in einem Forum nachfragen, wo KV-Fachleute sitzen.
Die KV ist erstmal nicht das Problem, sondern das Deutsche Aufenthaltsgesetz . Welche Begründung für einen Nachzug soll es den geben ? Ich möchte meine Mutter bei mir haben ? Das ist keine Begründung.

Michael
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Antwort #13 - 11.02.2009 um 11:44:09
 
hast du recht ,
kann man das löschen?  Traurig
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Mick
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Antwort #14 - 11.02.2009 um 12:50:34
 
uiffi schrieb am 11.02.2009 um 11:44:09:
kann man das löschen?

Um hier keinen auf dumme Gedanken zu bringen, habe ich das
so gemacht. Auch wenn wir nur ungern löschen...

Zukünftig solltest Du vergleichbare Postings unterlassen, andern-
falls gibt es ernsthafte Schwierigkeiten.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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