ryka schrieb am 05.09.2008 um 08:47:34:Wie ich es sehe, sammelt die
ABH München Daten, die ihnen nicht zustehen und beschränkt nicht ganz gesetzeskonform die
AE Das ist natürlich ein ärgerliche Sache, die mich auch immer nervt. Ist ja nicht nur in dem Bereich so, sondern auch zb. das die Botschaften A1 nur vom
GI verlangen , was das Gesetz ja auch nicht hergibt.
Aber ! ich sehe die Sache pragmatisch. Kann ich die geforderten Unterlagen, ohne Probleme bekommen, lege ich die vor.
( Natürlich mit dem Hinweis, das ich gesetzlich nicht dazu verpflichtet bin, ich aber meinen guten Willen zeigen will )
Muss ich was dafür tun, oder gar was dafür bezahlen ( zb. den Steuerberater ), oder ich habe nicht genügend Einkommen, sage ich einfach nein. Wenn sich der Sachbearbeiter
ABH trotzdem querstellt, spreche ich mit dem Chef. Nutzt auch das nichts, fordere ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid .
IMHO ist aber beim Chef, die Sache meist erledigt, weil der die rechtliche Lage natürlich kennt.
maki schrieb am 05.09.2008 um 10:00:08:Die
AE für ein Jahr ist nicht unüblich
Steht da nicht :
Die AE, ist in der Regel 3 Jahre zu erteilen ? Dann müsste eine 1 Jährige
AE meiner Rechtsauffassung nach, schriftlich begründet werden. Und eine Begründung das man den I Kurs nachprüfen wolle, kann keine Begründung, für eine 1 J. AE sein.
Denn den Kurs, kann man auch bei einer 3 Jährigen nachprüfen, und die OWI die man evt. durch Nichtteilnahme begeht, hat auch keinen Einfluss auf die
AE .
Michael