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Wie lange muss man warten? (Gelesen: 1.239 mal)
Ummsitta
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i4a rocks!


Beiträge: 6
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie lange muss man warten?
04.09.2008 um 08:55:17
 
Hallo alle zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Im Februar haben wir in Kairo geheiratet.
Antrag auf FZF wurde gleich gestellt. Einladung zur zeitgleichen Befragung war Anfang Juni!
Wann immer ich bei der Ausländerbehörde nachfrage, bekomme ich keine Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
Jetzt haben wir bereits September und unser Leben läuft seit 7 Monaten auf Warteschleife.
Wie lange muss man denn da warten, bis man etwas unternehmen kann, um endlich ein Ergebnis zu bekommen?
Und was kann man ggf. unternehmen?
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Ummsitta  
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 04.09.2008 um 15:25:07
 
Hallo,

wenn Du mal die Suchfunktion dieses Boards nutzt oder einfach mal ein bisschen stöberst, wirst Du schnell feststellen, dass Deine Frage hier schon vielhundertfach gestellt wurde und ebenso vielhundertfach geantwortet wurde, dass es eine "Patentantwort" nicht gibt.

Zwei Beispiele findest Du
hier
und
hier
. (Blaues bitte anklicken!)

Das wird Dich nicht zufriedenstellen, ich weiß. Aber es grenzt letztlich an Rätselraten von hier aus zu mutmaßen, warum es in Eurem konkreten Fall zugegebenermaßen recht lange dauert. Vieles (nicht alles) ist in diesem Kontext einzelfallabhängig.

Zudem:

Wenn Du nicht über eine entsprechende Vollmacht Deines Partners verfügst, ist die ABH Dir gegenüber nicht verpflichtet, ja, sogar eigentlich nicht berechtigt, Auskünfte zu erteilen, denn nicht Du, sondern Dein Mann ist ja der Antragsteller.

Zu berücksichtigen bitte ich auch, dass, wenn die Befragung im Juni war, nunmehr genau die Urlaubszeit "dazwischen" gekommen ist, das bezieht sich erfahrungsgemäß auch auf die Mitarbeiter bei Behörden. - Möglich ist auch, dass das Arbeitsaufkommen bei der Botschaft gerade in den Urlaubsmonaten besonders hoch ist.

Welche Möglichkeiten hast Du ?

Kürzlich wurde
hier
mal auf die Möglichkeit einer offiziellen Sachstandsanfrage hingewiesen. Dazu ist nicht unbedingt ein Anwalt nötig. - Du solltest aber beachten, dass auch eine solche Anfrage entweder durch Deinen Mann oder durch Dich, dann als offiziell durch Deinen Mann Bevollmächtigte an die ABH gerichtet werden müsste.

Zum Schluss:

Ich wünsche Dir, ganz aufrichtig, dass die Zeit des Wartens ein schnelles Ende hat und im Weiteren alles so verläuft, wie Ihr es Euch wünscht.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ummsitta
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.09.2008 um 15:37:10
 
Lieber schweizer,
meinen herzlichsten Dank an dich für deine Antwort.
Auch wenn sie mich nicht zufrieden stellen kann, sugeriert sie mir aber eine gewisse Hoffnung, dass es noch weiter gehen wird.
Diese endlose Zeit des Wartens zermürbt uns so sehr, besonders die Kinder, die schon glauben, dass ihr "neuer Baba" vielleicht gar nicht kommen wird...
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Ummsitta  
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Ummsitta
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.09.2008 um 12:25:46
 
Nachdem ich diese Threads durchgelesen habe, komme ich zu dem Schluss, dass ich mir schnellst möglich diese Vollmacht von meinem Mann schicken lassen werde.
Wenn sich dann bis zu deren Eintreffen hier noch nichts getan haben sollte, werde ich das mit der ofiziellen Sachstandsanfrage machen.
Nochmals vielen Dank für den Tipp :kaffee
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Ummsitta  
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