Hallo,
meine Verlobte kommt aus einem Land, dessen Bürger den Sprachnachweis zum Ehegattennachzug bei der
FZF erbringen müssen.
Da mein Arbeitsplatz mit Köln geografisch nun recht günstig gelegen ist mit einer Entfernung von 80 km nach Holland bzw. 73 km nach Belgien, kam in mir der Gedanke auf, meinen Wohnsitz zumindest kurzfristig in eines der beiden Länder zu verlegen. Jetzt habe ich folgende Fragen:
- Stimmt es tatsächlich, dass meine Freundin aufgrund der Freizügigkeitsregelung im EU-Recht keinen Sprachnachweis erbringen müsste, wenn ich in den Niederlande oder in Belgien wohnen würde?
- Weiss jemand zufällig, ob ich nach belgischem oder holländischem Recht eine gewisse Zeit in dem Land gelebt haben muss, um eine
FZF durchführen zu können?
- Könnten bei einer
FZF zu einem EU-Bürger Probleme auftreten, die bei einer
FZF zu einem Staatsangehörigen nicht auftreten könnten?
- Wir beabsichtigen natürlich, mittelfristig in der schönen Domstadt zu wohnen. Würde es ausreichen, mit ihr ca. 6 Monate in Belgien zusammen zu leben und dann ohne Deutschtest nach Deutschland zu übersiedeln oder würden die deutschen Behörden dann trotzdem einen Deutschtest verlangen, obwohl wir schon die Ehe im Ausland geführt haben?
Ich würde sehr gerne wissen, ob meine Rechnung so aufgehen könnte oder eher nicht. Bin ich mit meinen Gedanken etwas zu blauäugig?
Mein Gedanke ist durchaus ernst gemeint. Ich empfinde die Regelung als höchst ungerecht und wäre erleichtert, wenn ich meine Freundin dieser Ungerechtigkeit nicht aussetzen müsste. Ich will auch keine Diskussion über das Für und Wider zu dieser Regelung anfangen. Ich halte Deutschkenntnisse auch für unabdingbar, wenn man in D leben möchte, halt nur nicht als Voraussetzung vor der Hochzeit.
Über Informationen würde ich mich sehr freuen.
Seb