Habe bei dieser Antwort mal wieder zu schnell geschrieben:
Frage, Antrag auf Beurkundung innerhalb von 6 Monaten nach Geburt oder später?
wo geboren?
Wenn bereits 6 Monate seit Geburt vergangen ist (Beurkundung der Geburt im Ausland nach mehr als Einem Jahr nach Geburt) dauert die Nachbeurkundung deutlich länger da die Beurkundung offiziell angeordnet werden uss, das bedeutet die Berliner Senatsverwaltung für Innes ( wahrscheinlich in funktion als Standesamtsaufsicht, man möge mich korrigieren) muss das Standesamt I anweisen die Geburt zu beurkunden, dann kann es je nach Geburtsland und anderen Dingen schon mal bis zu 18 Monate dauern.
Regelfall ca. 1 Jahr.
Hier Link:
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/geburtsurkunde.htmlEine Geburt im Ausland kann auf Anzeige innerhalb von sechs Monaten beim Standesamt I in Berlin angezeigt werden, wenn das Kind durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.
Nach Ablauf der Anzeigefrist oder wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erst später (z.B. durch Adoption oder Einbürgerung) erworben hat oder wenn es Staatenloser, heimatloser Ausländer, anerkannter Asylberechtigter (jedoch nicht Asylbewerber) oder ausländischer Flüchtling mit entsprechendem Nachweis (Reiseausweis) ist, kann die Geburt auf Anordnung der zuständigen Verwaltungsbehörde beim Standesamt I in Berlin beurkundet werden
Sehe gerade, das ich mal wieder nicht genau gelesen habe , deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung.
Naja dies dürfte eher länger dauern, auch diese muss angeordnet werden.
Antworte später noch einmal, bevor Frist zum Ändern verstrichen ist.
Geburtsurkunden für Eingebürgerte ist mit Auslandsgeburt dt. Kinder vergleichbar, der Ablauf ist derselbe, die Verwaltungsbehörde muss die Beurkundung anordnen.
Leider dauert dies länger üblich ist ca. 1 Jahr.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1188326530