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Bearbeitungsdauer der Nachbeurkundung beim Standesamt I (Gelesen: 3.225 mal)
bual
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Bearbeitungsdauer der Nachbeurkundung beim Standesamt I
24.08.2008 um 16:59:19
 
Hallo,

eine Frage: wie lange dauert gerade jetzt eine Nachbeurkundung der Geburt (Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde nach Einbürgerung) beim Standesamt I in Berlin? Gibt es irgendeine Möglichkeit, dies zu beschleunigen? Vielleicht mit einer schriftlichen Begründung (aber an wen sollte man dann den Brief richten? Die Seite http://www.berlin.de/standesamt1/kind/index.html ist nicht sehr hilfreich)? Es sind bereits über 10 Monate vergangen...
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Einbeck
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Antwort #1 - 24.08.2008 um 18:06:05
 
Habe bei dieser Antwort mal wieder zu schnell geschrieben:
Frage, Antrag auf Beurkundung innerhalb von 6 Monaten nach Geburt oder später?
wo geboren?

Wenn bereits 6 Monate seit Geburt vergangen ist  (Beurkundung der Geburt im Ausland nach mehr als Einem Jahr nach Geburt) dauert die Nachbeurkundung deutlich länger da die Beurkundung offiziell angeordnet werden uss, das bedeutet die Berliner Senatsverwaltung für Innes ( wahrscheinlich in funktion als Standesamtsaufsicht, man möge mich korrigieren) muss das Standesamt I anweisen die Geburt zu beurkunden, dann kann es je nach Geburtsland und anderen Dingen schon mal bis zu 18 Monate dauern.
Regelfall ca. 1 Jahr.

Hier Link:
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/geburtsurkunde.html

Eine Geburt im Ausland kann auf Anzeige innerhalb von sechs Monaten beim Standesamt I in Berlin angezeigt werden, wenn das Kind durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.

Nach Ablauf der Anzeigefrist oder wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erst später (z.B. durch Adoption oder Einbürgerung) erworben hat oder wenn es Staatenloser, heimatloser Ausländer, anerkannter Asylberechtigter (jedoch nicht Asylbewerber) oder ausländischer Flüchtling mit entsprechendem Nachweis (Reiseausweis) ist, kann die Geburt auf Anordnung der zuständigen Verwaltungsbehörde beim Standesamt I in Berlin beurkundet werden


Sehe gerade, das ich mal wieder nicht genau gelesen habe , deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung.

Naja dies dürfte eher länger dauern, auch diese muss angeordnet werden.

Antworte später noch einmal, bevor Frist zum Ändern verstrichen ist.

Geburtsurkunden für Eingebürgerte ist mit Auslandsgeburt dt. Kinder vergleichbar, der Ablauf ist derselbe, die Verwaltungsbehörde muss die Beurkundung anordnen.
Leider dauert dies länger üblich ist ca. 1 Jahr.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1188326530
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« Zuletzt geändert: 24.08.2008 um 18:20:54 von Einbeck »  
 
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bual
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.08.2008 um 10:20:01
 
Danke für die ausführliche Information und insbesondere für den Link. Ich habe auch gleich nachgeschaut, ob ich evtl. den gleichen Weg (mit einem freundlichen Brief, schließlich sind 10 Monate auch eine lange Zeit, insbesondere spielt die kommende Gesetzesänderung eine große Rolle, da ab Januar 2009 alle Unterlagen wohl wieder zurück an die örtliche Behörde geschickt werden) gehen könnte und habe dann festgestellt, dass ich keine Anschrift von zuständigen Sachbearbeitern finde...
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ronny
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Antwort #3 - 25.08.2008 um 10:55:56
 
bual schrieb am 25.08.2008 um 10:20:01:
insbesondere spielt die kommende Gesetzesänderung eine große Rolle, da ab Januar 2009 alle Unterlagen wohl wieder zurück an die örtliche Behörde geschickt werden


Hallo,

nein diese Annahme ist unzutreffend . Nach mir vorliegenden Informationen werden die bereits dort vorliegenden Nachbeurkundungsfälle  auch durch I Berlin abgearbeitet:

Zitat:
Auskunft des Standesamtes I in Berlin vom 25.04.2008
Folgendes gilt ab dem 01.01.2009:
1. Alle Anordnungen nach § 41 PStG (Geburten und Sterbefälle), die bis zum 31.12.2008 beim St.Amt I in Berlin eingegangen sind, werden dort abgearbeitet, da es sich bei der Anordnung um Verwaltungsakte handelt.
2. Alle dort vorliegenden Anträge auf Anlegung eines Fam.Buches werden im neuen Jahr zurückgegeben, da es sich hier nicht um einen Verwaltungsakt, sondern nur um einen Antrag handelt.
3. Alle Namenserklärungen, die bis zum 31.12.2008 beim Standesamt I eingegangen sind, werden dort noch erledigt. Geht die Erklärung erst ab dem 02.01.2009 ein, wird sie zurück gesandt.  
Zu den, nach dem PStG-neu vorgeschriebenen Verzeichnissen für die genannten Auslandsfälle, für die die Wohnsitzstandesbeamte ab 01.01.2009 zuständig sind, konnten noch keine Angaben gemacht werden. Info von R. V., Standesamt Nürnberg, Quelle: http://www.standesbeamte-hessen.de/


Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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bual
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bearbeitungsdauer der Nachbeurkundung beim Standesamt I
Antwort #4 - 26.08.2008 um 11:05:28
 
Hallo ronny,

vielen Dank für Deine Antwort, die hilft mir weiter (ich denke einfach, dass das Standesamt I bei einer solchen Konstellation alle Altfälle Anfang 2009 schnell abarbeitet, da keine neuen hinzukommen werden).

Eine direktere Frage (schließlich sind wir hier im Forum und können auch Tips und Hinweise geben): Sollte man nun in einer solchen Situation gar nicht (mehr) nachfragen oder doch mit einem freundlichen Brief versuchen?
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