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Hilfe: Kindernachzug abgelehnt! (Gelesen: 6.608 mal)
kuge8
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18.08.2008 um 23:32:19
 
Hallo, ich bin ganz neu hier. habe durch einen Freund eure Webseite kennengelernt. Finde wirklich ganz toll. Jetzt zu meiner Geschichte: ich habe heuer im März AE bekommen wegen einer halben Stelle an einer Uni. Dann hat meine Frau mit unserem 2. Kind (1 J.) (beide in Deutschland lebend) Antrag auf Familiennachzug bei ABH gestellt. Gleichzeitig hat meine Eltern in China für mein 1. Kind (8 J., in China lebend) Antrag auf Kindernachzug bei dt. Botschaft in Peking gestellt. Es hat sehr lange gedauert, dazwischen haben wir auch immerwieder neue Unterlagen eingereicht u. bei der Sachbearbeiterin der ABH gefragt. Alles schien eigentlich gut zu laufen: wir haben eine neue 3-Zi-Wohnung, haben für das 1. kind die Schule angemeldet, habe sämtliche Einkommensunterlagen bei ABH abgegeben usw.
Und doch jetzt kommt die unerwartete Nachricht aus China: der Antrag für den Kindernachzug meines 1. Kindes wurde abgelehnt!
Obwohl der Antrag von meiner Frau u. unserm 2. Kind (die beiden haben hier den Antrag gestellt) genehmigt wurde.

Jetzt einige Fragen an die Experte:
1. die Sachbearbeiterin hat immer wieder gesagt, dass die ABH nur eine Stellungnahme an die Botschaft in Beijing schickt, die Entscheidung trifft allein die dt. Botschaft. Diese sog. Stellungnahme ist uns nicht zugänglich, d.h., im Fall eine Versagung kann man gar nicht herausfinden, was nicht in Ordnung war! Gibt es wirklich gesetzl. Regelung, dass wir als Eltern auch von diesen Informationen ausgeschlossen sind? Was wäre, wenn die ABH aus für uns unhaltbarem Grund den Antrag abgeleht hat? Wir können ohne Kenntnisse von dieser Information nichts machen!

2. Woran kann die Ablehnung liegen: An der Wohnung sicherlich nicht. An meinem Einkommen? Was ist die Grenze?

3. Muss mein Kind in China auch Deutsch können? Es steht jedenfalls nicht im Ausländergesetz/Aufenthaltgesetz, dass ein minderjähriges Kind, dessen Eltern in Dt. sind, vor seiner Einreise Dt. können muss, obwohl mein 1. Kind in Dt. geboren ist u. bis vor 2 Jahren noch hier Kindergarten besucht hat. Es konnte perfektes Deutsch! Bloss beim zweijährigen Schulbesuch in China hat es vieles vergessen, ich habe es auch bei der ABH erwähnt, könnte das auch zur Ablehnung führen?

Ich bitte um Ihre Hilfe, da wir momentan ratlos u. sehr frustriert sind. Vielen herzlichen Dank!!

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Antwort #1 - 18.08.2008 um 23:48:07
 
Die Entscheidung trifft die Botschaft, die ABH muss der Visaerteilung zustimmen, eine positive Stellungnahme abgeben.
Diese Stellungnahme der ABH erfolgt behördenintern, den Inhalt erfährst Du nur bei Akteneinsichtnahme. Der Inhalt der Stellungnahme dürfte allerdings in die Entscheidung und den Entscheidungstext (Begründung) einfließen.

Allgemein sollen Ablehnungen bei Visa für FzF mit einer kurzen Begründung ,unter Angabe der die Ablehnung tragenden Rechtsgrundlage, versehen sein.


Was sagt der Ablehnungsbescheid, hat dieser kurze Begründeung, wenn ja welche?


Zu den weiteren Fragen wäre wichtig zu wissen, wonach Du und Deine Frau eine AE haben, was steht im Aufkleber unter Auflagen?

Bist Du Alleinverdiener? Welches Familieneinkommen habt  Ihr?


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trixie
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Antwort #2 - 18.08.2008 um 23:50:19
 
kuge8 schrieb am 18.08.2008 um 23:32:19:
Obwohl der Antrag von meiner Frau u. unserm 2. Kind (die beiden haben hier den Antrag gestellt) genehmigt wurde.

Sicherlich liegt hier ein kleiner gedanklicher Irrtum vor. Der Antrag zur FZF kann nur bei der Botschaft gestellt werden und nicht bei der ABH. Auch wenn die ABH dem Antrag zugestimmt hat, entscheidet die Botschaft ob das Visum erteilt wird oder nicht.

Bei einer Ablehnung kannst du dagegen Remonstrieren. Dann werden die Gründe der Ablehnung in einer schriftlichen Stellungnahme dargelegt.

kuge8 schrieb am 18.08.2008 um 23:32:19:
Was ist die Grenze?

Dein Einkommen muß über dem Satz von SBG II liegen.

kuge8 schrieb am 18.08.2008 um 23:32:19:
3. Muss mein Kind in China auch Deutsch können? Es steht jedenfalls nicht im Ausländergesetz/Aufenthaltgesetz, dass ein minderjähriges Kind, dessen Eltern in Dt. sind, vor seiner Einreise Dt. können muss

Ein Kind das älter wie 16 Jahre ist, muss bereits Deutschkenntnisse haben, bevor es nach Deutschland kommen kann; Ausnahmen sind möglich. Bei euerem Kind dürfte das aber ohnedies keine Rolle spielen.

kuge8 schrieb am 18.08.2008 um 23:32:19:
obwohl mein 1. Kind in Dt. geboren ist u. bis vor 2 Jahren noch hier Kindergarten besucht hat.

HÄ!
kuge8 schrieb am 18.08.2008 um 23:32:19:
für mein 1. Kind (8 J., in China lebend)  


Wieso hat das 1. Kind Deutschland wieder verlassen?

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Antwort #3 - 19.08.2008 um 00:05:51
 
kuge8 schrieb am 18.08.2008 um 23:32:19:
A Dann hat meine Frau mit unserem 2. Kind (1 J.) (beide in Deutschland lebend) Antrag auf Familiennachzug bei ABH gestellt.
B Gleichzeitig hat meine Eltern in China für mein 1. Kind (8 J., in China lebend) Antrag auf Kindernachzug bei dt. Botschaft in Peking gestellt.

A: "Unser" 2. Kind lebt bei der Frau
B: "Mein" 1. Kind lebt bei den Großeltern

1. Kind aus 1. Ehe? Geteiltes Sorgerecht?

Einkommen für 4 Leute ... Min ca. 1.500? "Halbe" Stelle ... ??
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Antwort #4 - 19.08.2008 um 00:10:16
 
inge schrieb am 19.08.2008 um 00:05:51:
A: "Unser" 2. Kind lebt bei der Frau
B: "Mein" 1. Kind lebt bei den Großeltern

1. Kind aus 1. Ehe? Geteiltes Sorgerecht?

Einkommen für 4 Leute ... Min ca. 1.500? "Halbe" Stelle ... ??


@inge ist perfekt hat es gemerkt, was ich überlesen habe.

Daher Zusatzfrage:
Wie ist das Sorgerecht des 1. Kindes (in China lebend bei Großeltern) geregelt? Wer hat das Sorgerecht?
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Antwort #5 - 19.08.2008 um 00:36:05
 
Vielen Dank! Eine dringende Frage: können wir beim nächsten Termin in ABH eine Akteneinsichtnahme fordern? Wir gehen schon morgen Mi. zur ABH.

1. Der Ablehnungsbescheid, den mein Vater vor einer Woche bekommen hat, enthält keine Begründung. Es steht nur (natürlich auf Chin.), dass nach dem Ausländergesetz der BRD der Antrag abgelehnt wurde. Zu der Ablehnung liege weder Begründung bei noch bietet die Botschaft juristische Beratung an, hieß es im Bescheid. Was mir natürlich den Eindruck vermittelt: Wer eine Ablehnung kriegt, soll heimlich seine Zähne zusammenbeissen u. nichts tun können, hätte man nicht wie ich eure Webseite zufälligerweise kennen gelernt. 

2. Ja, ich bin (noch) alleinverdiener u. unser Fam.einkommen liegt bei c.a. 1600 (netto).

3. Wenn wir gegen die Ablehnung remonstrieren, sollen wir es hier in Dt. oder wiedermal in China durch dt. Botschaft tun? Sollen wir ein einfaches Schreiben an die ABH schicken?

4. Mit meinem 1. Kind ist eine lange Leidgeschichte. Die Umstände vor 2 Jahren erlaubte es nicht, es in Dt. bei uns zu lassen.

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!!
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Antwort #6 - 19.08.2008 um 00:41:15
 
3: Remonstrieren tut der antragsteller (oder sein gesetzlicher Vertreter) bei der Botschaft

4: Klärt nicht, ob es sich um DEIN Kind, oder um EUER Kind handelt. Also bitte erklären ob das 1. Kind ebenfalls von der jetzigen Frau ist! Denn in dem Fall wäre die Ablehnung zumindest ungewöhnlich.
Die "lange" Leidgeschichte ist nicht erforderlich. Eine kurze Zusammenfassung könnte aber ggfs helfen. "Kindeswohl" bemißt sich im Zweifel immer an den Gesamtumständen!
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Antwort #7 - 19.08.2008 um 00:47:56
 
schuldigung, ich habe nicht ganz klar formuliert, da ich alles in Eile geschrieben habe: ich habe natürlich nur mit meiner Frau beide Kinder bekommen. Das Sorgerecht von beiden haben freilich auch allein wir.

Danke!
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Antwort #8 - 19.08.2008 um 00:59:24
 
Dann gilt eigentlich 32.3 "ist zu erteilen"
Falls das Einkommen nicht ausreicht, wäre zu prüfen, ob eine Regelausnahme vorliegt. Da käme dann ggfs die "Leidgeschichte" zum Tragen.

Morgen bist du bei der ABH? Frag mal nach wie hoch das Einkommen sein soll. Abhängig von der Höhe der Miete könnte es ggfs knapp werden für 4 Leute.
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Antwort #9 - 19.08.2008 um 01:02:21
 
also zu meinem 1. Kind:    2006 war meine Frau in China um ein Praktikum in einer dt. Firma zu machen, am selben Jahr befand ich mich in der letzten Phase meiner Promotion u. bekam mit dem Kind u.  Promotion allein nicht hin. So hat meine Frau unser 1. Kind nach China gebracht u. ihren Eltern überlassen, bei denen es auch in die Schule geht.
Nach dem Rückkehr waren meine Frau u. ich beide mit dem Studium fertig u. erlebten eine Überraschung : das 2. Kind! Wir wollten eigentlich zusammen nach China zurückgehen, wo eine Stelle an einer Hochschule auf mich wartete. Wegen der für uns ungünstigen Einkind-Politik in China wollten wir dennoch in Dt. bleiben u. ich habe die jetzige halbe Stelle bekommen, aber erst im März, zuvor ein Jahr nur als Lehrbeauftragter u. ich konnte unser 1. Kind nicht schon in 2007 zurückholen. So war's ungefähr.
Danke schön für Eure Geduld u. guten Rat! Ich bin wirklich sehr dankbar!

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.
Du hast 15 Minuten Zeit ein abgegebenes Post zu
ändern. Bitte nutze diese Möglichkeit.


Gute Nacht u. nochmals besten Dank an alle!
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« Zuletzt geändert: 19.08.2008 um 07:04:21 von Tippi »  
 
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Antwort #10 - 19.08.2008 um 01:09:52
 
kuge8 schrieb am 19.08.2008 um 01:02:21:
ungünstigen Einkind-Politik in China 

Schreib das mal an die Migrationsbeauftragte. Die kann dann 2 Mio flugblätter drucken und an chin. Unis verteilen lassen. Zwei fliegen mit einer Klappe: Dipl.Ings UND gebährfreudig Zwinkernd

Anyway: Beim Gespräch mit der ABH, wenn es um LU geht, auch mal darauf hinweisen, dass das ja "nur" eine Regelvoraussetzung ist. Das heißt Ausnahmen sind möglich.
Falls die ABH allerdings überrascht ist, weil die Stellungnahme positiv war, liegt die Ablehnung allein bei der Botschaft. Das wäre dann aber SEHR ungewöhnlich.

Remo muss/sollte aber auf jeden Fall gemacht werden.
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Antwort #11 - 19.08.2008 um 21:07:53
 
Hallo, ich bins wieder. vielen Dank an Einbeck, inge, Trixie für die Anwort von heute morgen. Da ich schon morgen zur ABH gehe, möchte fragen, 1. wie lange dauert normalerweise mit Remo? Wieder ein paar monate? Wir haben wirklich zu lange gewartet u. wollten unser Kind eigentlich im Sept. in die Schule schicken. Sollen wir neben Remo erneut Unterlagen u. Formulare bei der dt. Botschaft abgeben? Sollen wir neue Fakte einbringen, da die Großeltern, die auf unser 1. Kind aufpassen, gesundheitlich nicht in gutem Zustand sind, wie z.B. ärztl. Attest usw.? Und was passiert nach Remo?

2. Und ob rechtlich wir die Stellungnahme der ABH erfahren dürfen. Was machen wir, wenn unsere Forderung auf Akteneinsicht wieder von ABH abgelehnt wird, da die Sachbearbeiterin uns bis jetzt jedes Mal kalt zurückwies, wenn wir nach der Stellungnahme gefragt haben! Vielen Dank!

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Antwort #12 - 19.08.2008 um 22:01:40
 
kuge8 schrieb am 19.08.2008 um 21:07:53:
Sollen wir neue Fakte einbringen, da die Großeltern, die auf unser 1. Kind aufpassen, gesundheitlich nicht in gutem Zustand sind, wie z.B. ärztl. Attest usw.?  

Alle Fakten/Tatsachen/neue Situationen, die sich ergeben haben, dass es besser ist, dass euer Kind in Deutschland lebt, solltet ihr einbringen.

kuge8 schrieb am 19.08.2008 um 21:07:53:
Und was passiert nach Remo?

Wenn sie abgelehnt wird, bleibt nur noch das Klageverfahren übrig.

kuge8 schrieb am 19.08.2008 um 21:07:53:
wie lange dauert normalerweise mit Remo?  

Das könnte sich schon einige Wochen hinziehen, schließlich müssen alle neu eingebrachten Gründe sorgfältig geprüft werden.

kuge8 schrieb am 19.08.2008 um 21:07:53:
da die Sachbearbeiterin uns bis jetzt jedes Mal kalt zurückwies,

Da würde ich mit dem Vorgestzen sprechen. Sollte das auch ohne Erfolg bleiben, dann empfiehlt sich ein kompetenter Anwalt.

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Antwort #13 - 20.08.2008 um 17:08:10
 
Ich war heute bei der ABH u. wie erwartet hat die Sachbearbeiterin mir keine Auskunft über die Stellungnahme gegeben. Ich möge eine schriftliche Antrag auf Mitteilung von dieser Infors stellen, kriege aber sicherlich eine Versage, hieß es. Ich solle mich an dt. Botschaft in Beijing wenden bzw. Remo. machen, dann bekomme ich die Begründung für die Ablehnung. Die ABH sei nur ein Informationsanbieter, die Entscheidung zu Visumfrage treffe alleine die Botschaft. Und mit Remo könnte die Botshaft auch alleine über Visum entscheiden, ohne die ABH kontaktieren zu müssen. Auf meine Frage, warum der Antrag abgelehnt wurde u. woran liegt der Grund, ist die SachBearbeiterin gar nicht eingegangen.

Also ich plane folgendes, bitte die Experte um Ratschläge:

1. Antrag auf Mitteilung von Stellungnahme trotzdem stellen, da in dem Fall, dass auch die Botschaft die Begründung verweigert, kann ich die ABH noch klagen.

2. Remo bei der Botschaft einreichen. Ich werde diesmal unseren Fall als Härtefall behandeln lassen, indem wir ärztl. Attest für meine Schwegereltern bei der Botschaft vorlegen, dass sie gesundheitlich in schlechtem Zustand sind (insbes. Schwegermutter) u. nicht mehr in der Lage sind, sich weiter um mein Kind zu kümmern. Dass das Visum so schnell wie möglich erteilt wird, ist unser Ziel.

3. Ob jemand Erfahrungen mit Remo.verfahren hat, was macht man noch, um die Chance zu steigern?

4. Wenn auch Remo scheitert, wie klagt man? u. wo?
Vielen Dank im Voraus!
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Antwort #14 - 20.08.2008 um 17:25:01
 
kuge8 schrieb am 20.08.2008 um 17:08:10:
1. Antrag auf Mitteilung von Stellungnahme trotzdem stellen, da in dem Fall, dass auch die Botschaft die Begründung verweigert, kann ich die ABH noch klagen.


Hallo,

keine gute Idee, weil die ABH die Auskunft zu Recht verweigert hat.
Dein Ansprechpartner ist die Botschaft und sonst niemand. Siehe die §§ 71 ff AufenthG.

kuge8 schrieb am 20.08.2008 um 17:08:10:
4. Wenn auch Remo scheitert, wie klagt man? u. wo?


Das VG Berlin entscheidet die gesamten Fälle, aber....


Nimms mir nicht übel, aber dafür brauchst eh einen Anwalt, der wird schon wissen wo und wie zu klagen ist.

Grüße
Ronny Zwinkernd


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #15 - 20.08.2008 um 20:22:22
 
inge schrieb am 19.08.2008 um 00:59:24:
Frag mal nach wie hoch das Einkommen sein soll. Abhängig von der Höhe der Miete könnte es ggfs knapp werden für 4 Leute.


eben. 1.600 netto heute wird wohl nach der Berechnungsmethodik des OVG Berlin-Brandenburg knapp nicht reichen (Verfahren am BVerwG anhängig aber das kann noch dauern), wobei hier die Wohnungskosten nicht genannt wurden.

Die schnellste Variante wäre es wohl, das Einkommen zu steigern (Nebenjob? Tätigkeit der Ehefrau?) und ggf. erst nach der zweiten Abrechnung remonstrieren.

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Antwort #16 - 20.08.2008 um 23:53:29
 
Muleta schrieb am 20.08.2008 um 20:22:22:
das Einkommen zu steigern

Was wäre mit Wohngeld?

Und sind die 1.6k netto schon mit Kindergeld? Anspruch dürfte ja wohl bestehen, oder?


Muleta schrieb am 20.08.2008 um 20:22:22:
Tätigkeit der Ehefrau?) 

Das 2. Kind ist ja wohl noch recht klein. Wird also evtl nicht so einfach gehen.
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Antwort #17 - 21.08.2008 um 00:25:05
 
inge schrieb am 20.08.2008 um 23:53:29:
Was wäre mit Wohngeld?

Wohngeld schadet hier wie AlgII, Sozialhilfe, Kinderzuschlag etc.

höherers Einkommen oder ein Job für die Frau müssen hier wahrscheinlich her, Kindergeld und die richtige Steuerklasse berücksichtigt werden.
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