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Hilfe: Kindernachzug abgelehnt! (Gelesen: 6.607 mal)
Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #15 - 20.08.2008 um 20:22:22
 
inge schrieb am 19.08.2008 um 00:59:24:
Frag mal nach wie hoch das Einkommen sein soll. Abhängig von der Höhe der Miete könnte es ggfs knapp werden für 4 Leute.


eben. 1.600 netto heute wird wohl nach der Berechnungsmethodik des OVG Berlin-Brandenburg knapp nicht reichen (Verfahren am BVerwG anhängig aber das kann noch dauern), wobei hier die Wohnungskosten nicht genannt wurden.

Die schnellste Variante wäre es wohl, das Einkommen zu steigern (Nebenjob? Tätigkeit der Ehefrau?) und ggf. erst nach der zweiten Abrechnung remonstrieren.

Muleta
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #16 - 20.08.2008 um 23:53:29
 
Muleta schrieb am 20.08.2008 um 20:22:22:
das Einkommen zu steigern

Was wäre mit Wohngeld?

Und sind die 1.6k netto schon mit Kindergeld? Anspruch dürfte ja wohl bestehen, oder?


Muleta schrieb am 20.08.2008 um 20:22:22:
Tätigkeit der Ehefrau?) 

Das 2. Kind ist ja wohl noch recht klein. Wird also evtl nicht so einfach gehen.
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #17 - 21.08.2008 um 00:25:05
 
inge schrieb am 20.08.2008 um 23:53:29:
Was wäre mit Wohngeld?

Wohngeld schadet hier wie AlgII, Sozialhilfe, Kinderzuschlag etc.

höherers Einkommen oder ein Job für die Frau müssen hier wahrscheinlich her, Kindergeld und die richtige Steuerklasse berücksichtigt werden.
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