Hallo, ich bin ganz neu hier. habe durch einen Freund eure Webseite kennengelernt. Finde wirklich ganz toll. Jetzt zu meiner Geschichte: ich habe heuer im März
AE bekommen wegen einer halben Stelle an einer Uni. Dann hat meine Frau mit unserem 2. Kind (1 J.) (beide in Deutschland lebend) Antrag auf Familiennachzug bei
ABH gestellt. Gleichzeitig hat meine Eltern in China für mein 1. Kind (8 J., in China lebend) Antrag auf Kindernachzug bei dt. Botschaft in Peking gestellt. Es hat sehr lange gedauert, dazwischen haben wir auch immerwieder neue Unterlagen eingereicht u. bei der Sachbearbeiterin der
ABH gefragt. Alles schien eigentlich gut zu laufen: wir haben eine neue 3-Zi-Wohnung, haben für das 1. kind die Schule angemeldet, habe sämtliche Einkommensunterlagen bei
ABH abgegeben usw.
Und doch jetzt kommt die unerwartete Nachricht aus China: der Antrag für den Kindernachzug meines 1. Kindes wurde abgelehnt!
Obwohl der Antrag von meiner Frau u. unserm 2. Kind (die beiden haben hier den Antrag gestellt) genehmigt wurde.
Jetzt einige Fragen an die Experte:
1. die Sachbearbeiterin hat immer wieder gesagt, dass die
ABH nur eine Stellungnahme an die Botschaft in Beijing schickt, die Entscheidung trifft allein die dt. Botschaft. Diese sog. Stellungnahme ist uns nicht zugänglich, d.h., im Fall eine Versagung kann man gar nicht herausfinden, was nicht in Ordnung war! Gibt es wirklich gesetzl. Regelung, dass wir als Eltern auch von diesen Informationen ausgeschlossen sind? Was wäre, wenn die
ABH aus für uns unhaltbarem Grund den Antrag abgeleht hat? Wir können ohne Kenntnisse von dieser Information nichts machen!
2. Woran kann die Ablehnung liegen: An der Wohnung sicherlich nicht. An meinem Einkommen? Was ist die Grenze?
3. Muss mein Kind in China auch Deutsch können? Es steht jedenfalls nicht im Ausländergesetz/Aufenthaltgesetz, dass ein minderjähriges Kind, dessen Eltern in Dt. sind, vor seiner Einreise Dt. können muss, obwohl mein 1. Kind in Dt. geboren ist u. bis vor 2 Jahren noch hier Kindergarten besucht hat. Es konnte perfektes Deutsch! Bloss beim zweijährigen Schulbesuch in China hat es vieles vergessen, ich habe es auch bei der
ABH erwähnt, könnte das auch zur Ablehnung führen?
Ich bitte um Ihre Hilfe, da wir momentan ratlos u. sehr frustriert sind. Vielen herzlichen Dank!!