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Studienvisum läuft bald ab aber Heirat steht bevor. (Gelesen: 5.681 mal)
protechger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.08.2008 um 19:06:12
 
Sehr geehrte info4alien-Mitglieder,

kurze Vorabinfo:

Sie: türkische Staatsbürgerin hat Studiumsvisum bis 12/2008
Ich: deutscher Staatsbürger

Habe heute beim auswärtigen Amt angerufen und folgenden Sachverhalt geschildert:

Meine Freundin und ich möchten im Sommer 2009 heiraten. Da das Visum meiner Freundin wie oben beschrieben im Dezember 2008 abläuft habe ich beim auswärtigen Amt nachgefragt, ob es denn eine Möglichkeit gebe mit der Absicht auf Eheschließung das Visum ggf. zu verlängern.
Dies sei aber nicht möglich und meine Freundin müsste auf jedenfall ausreisen.

Daraufhin habe ich die nette Dame am Telefon gefragt, wie es aussähe, wenn ich vor Ablauf des Visums mit meine Freundin heiraten würde. Die Antwort auf diese Frage hat mich ehrlich gesagt erstaunt, da meine Freundin wohl auf jeden Fall ausreisen und in der Türkei einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen muss, damit sie wieder zurück nach Deutschland kann.

Die Dame sagte mir, dass dies leider die einzige Möglichkeit wäre.
Ist das so richtig? Was würdet ihr mir raten?


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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.08.2008 um 19:10:43
 
protechger schrieb am 20.08.2008 um 19:06:12:
Daraufhin habe ich die nette Dame am Telefon gefragt, wie es aussähe, wenn ich vor Ablauf des Visums mit meine Freundin heiraten würde. Die Antwort auf diese Frage hat mich ehrlich gesagt erstaunt, da meine Freundin wohl auf jeden Fall ausreisen und in der Türkei einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen muss, damit sie wieder zurück nach Deutschland kann.


die Dame vom AA mag nett gewesen sein - leider war die Auskunft falsch: erfolgt die Heirat noch während des rechtmäßigen Aufenthalts ist keine Ausreise und kein Visumsverfahren nötig, § 39 Nr. 1 AufenthV.

Muleta

P.S. warum gibt das AA eigentlich Auskünfte zu Themen, mit denen es überhaupt nichts zu schaffen hat?!?
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protechger
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Antwort #2 - 20.08.2008 um 19:23:15
 
Vielen Dank für die blitzschnelle Antwort .

Ist das AA denn nicht für solche Anfragen zuständig?  hä?

Allerdings hätte ich noch einige Fragen.

1. Also werde ich meine Freundin heiraten (und sie mich auch Zwinkernd ) und die Visumsache ist vom Tisch? Welche Voraussetzung muss ich bzw. meine Freundin erfüllen?

2. Gibt es denn eine Möglichkeit die Hochzeit trotzdem im Sommer 2009 stattfinden zu lassen, ohne dass Sie ausreisen muss? (Visumverlängerung etc.)

Vielen Dank!


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Belgrad
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Antwort #3 - 20.08.2008 um 19:25:43
 
Wieso darf eine Verordnug einem Bundesgesetz vorgehen?
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reinhard
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Antwort #4 - 20.08.2008 um 19:27:44
 
1. Deine Freundin hat kein Visum. Frag sie noch mal – sie hat vermutlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16, Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (siehe oben bei den Gesetzen).

2. Ist sie denn mit dem Studium fertig, soll die Aufenthaltserlaubnis deshalb nur noch bis Dezember gelten?

3. Falls das Studium gerade jetzt erfolgreich abgeschlossen wird, kann sie jetzt schon bei der Ausländerbehörde fragen, ob sie ab Dezember eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16, Absatz 4 (Arbeitssuche nach dem Studium) bekommen kann. Die würde 12 Monate gelten.

4. Was Ihr zum Heiraten braucht, sagt Euch das Standesamt an Deinem Wohnort. Geht zusammen hin – eine Türkin, die heiraten möchte, haben sie schon mal gehabt, die geben Dir und ihr einfach eine Liste mit.

5. Wenn Ihr heiratet, kann sie eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige eines Deutschen beantragen.
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Muleta
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Antwort #5 - 20.08.2008 um 19:51:14
 
Belgrad schrieb am 20.08.2008 um 19:25:43:
Wieso darf eine Verordnug einem Bundesgesetz vorgehen?


die VO geht nicht vor, sie ergänzt weil eine gesetzliche Verordnungsermächtigung vorgesehen ist (hier: § 99 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Sonst wäre die Verordnung auch in der Tat überflüssig.

Muleta
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Antwort #6 - 20.08.2008 um 19:59:22
 
reinhard schrieb am 20.08.2008 um 19:27:44:
Deine Freundin hat kein Visum. Frag sie noch mal – sie hat vermutlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16, Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (siehe oben bei den Gesetzen).
Genau sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung

reinhard schrieb am 20.08.2008 um 19:27:44:
2. Ist sie denn mit dem Studium fertig, soll die Aufenthaltserlaubnis deshalb nur noch bis Dezember gelten?
Nein sie ist noch nicht fertig und will evtl. mit einer Ausbildung anfangen

Vielen DANK  Zwinkernd

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reinhard
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Antwort #7 - 20.08.2008 um 20:10:03
 
Deine Freundin hat eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium. Wenn sie das Studium abbricht, endet auch die Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Deine Freundin eine Ausbildung machen will, braucht sie dazu eine Arbeitserlaubnis. Wenn sie diese bekommt (zum Beispiel weil es keine Deutschen gibt, die den Ausbildugnsplatz besetzen können, oder weil der Ausbildungsplatz extra für sie eingerichtet wird) braucht sie wiederum eine Aufenthaltserlaubnis dafür. Beides ist nicht selbstverständlich – wie groß ihre Chancen sind, sollte sie sorgfältig erkunden, bevor sie das Studium abbricht. Liest sie hier mit? Zeigst Du es ihr?

Wenn sie wiederum mit einem Deutschen verheiratet wäre, brauchte sie keine Arbeitserlaubnis und keine Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung, weil sie eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck (Zusammenleben) hätte.

Das heißt, sie hätte auch die Möglichkeit, das Studium einfach fortzusetzen und ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert zu bekommen. Das setzt voraus, dass sie "ordnungsgemäß studiert", also die Sammlung ihrer Scheine im normalen Bereich erfolgreich ist.
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Antwort #8 - 20.08.2008 um 20:21:01
 
Sie will erst mit der Ausbildung anfangen wenn wir verheiratet sind.

Also gibt es keine Verlängerung des AE wenn mein die Absicht hat Juli 2009 zu heiraten und die AE aber Dezember2008 abläuft?

Dann bleibt uns wohl nur die Möglichkeit vor Ablauf der AE zu heiraten?

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reinhard
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Antwort #9 - 20.08.2008 um 20:29:13
 
Es gibt keine Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für eine "Verlobungszeit" zu beantragen. Es gibt die Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis verlängern zu lassen, wenn sie einfach weiter studiert.

Geht doch einfach mal zum Standesamt und fragt, was nötig ist. Dafür ist es ja egal, ob Ihr im November oder im Mai heiratet wollt.

Und sie kann sich ja bis Oktober überlegen, ob sie einfach weiter studiert und ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 16 verlängern lässt.

Ob es eine andere Möglichkeit gibt, lässt sich so, ohne sie und ihre Vorgeschichte zu kennen, nicht sagen. Vielleicht sollte sie einfach konkret fragen: "Ich plane das, geht das?"
Eine Aufenthaltserlaubnis braucht einen Aufenthaltszweck. Sie hat offenbar Visum und Aufenthaltserlaubnis nur zum Zweck des Studiums bekommen. Wenn sie irgend etwas anderes will, muss sie immer für den konkret geplanten Zweck fragen, ob sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Grundsätzlich ist es möglich, wird dann aber immer konkret für den Einzelfall entschieden.
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Antwort #10 - 20.08.2008 um 20:32:15
 
Seit wann studiert deine Freundin schon in Deutschland?
Hat sie während des Studiums auch gearbeitet?

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Antwort #11 - 20.08.2008 um 20:43:27
 
@ trixie:
Sie studiert seit etwa 2 Jahren in Deutschland vorher hat sie das Studienkolleg besucht. Während des Studiums hat sie nicht gearbeitet

@ reinhard:
mit dem Studium will sie jetzt bald aufhören deswegen kommt eine Verlängerung zu Studiumszwecken wohl nicht in Betracht.

Ich bin erst seit 8 Jahren deutscher Staatsbürger. Bin aber in Deutschland geboren. Spielt das auch eine Rolle?

Danke für eure Antworten!  Zwinkernd
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Antwort #12 - 20.08.2008 um 20:57:17
 
protechger schrieb am 20.08.2008 um 20:47:45:
Ich bin erst seit 8 Jahren deutscher Staatsbürger. Bin aber in Deutschland geboren. Spielt das auch eine Rolle?

Das spielt keine Rolle.

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Antwort #13 - 20.08.2008 um 21:02:37
 
protechger schrieb am 20.08.2008 um 20:43:27:
mit dem Studium will sie jetzt bald aufhören deswegen kommt eine Verlängerung zu Studiumszwecken wohl nicht in Betracht.


Holt doch die Informationen ein (Standesamt, Aufenthaltsgesetz) und entscheidet dann. Wenn das Abbrechen vom Studium solche Probleme macht, will sie ha vielleicht einfach weiter studieren. Und wenn sie abbricht, reist sie eben aus.

Liest sie mit? Muss es heute abend entschieden werden?
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Antwort #14 - 20.08.2008 um 21:27:17
 
ja sie liest mit. Die Entscheidung muss nicht heute aber in kürze getroffen werden, da ja einige Unterlagen dafür "zusammengekramt"   werden müssen.

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