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Unklare Antwort der Deutschen Botschaft! Was können wir tun? (Gelesen: 4.785 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 21.08.2008 um 18:51:37
 
ryka schrieb am 21.08.2008 um 18:33:40:
@ Mods:Kann man seinen eigenen Beitrag auch löschen, wenn man solchen Stuss geschrieben hat?

Bis 2 Minuten nach dem Posten und 15 Minuten lang
kannst du danach den Beitrag noch ändern. Danach
nur noch wir Admins.

Es empfiehlt sich auch vor dem Speichern erstmal auf
Vorschau zu klicken und alles nochmal zu checken  Zwinkernd
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Antwort #16 - 26.08.2008 um 15:00:32
 
trixie schrieb am 21.08.2008 um 18:11:49:
Ob das deutsche Standesamt trotzdem noch eine Prüfung von Ehehindernissen anstrebt, solltest du dort abklären.


Müsste ich das nicht mit der Ausländerbehörde bevor mein Mann einreist klären? Oder meinst du ich soll das mit dem Standesamt abklären wenn mein Mann schon in D lebt?

Ich habe einfach Angst das ich die Ausländerbehörde erst auf die Idee bringe ein Familienbuch zu fordern. Aber eigentlich geht das ja auch nicht, schließlich werden die Familienbücher ja zum Ende des Jahres abgeschafft.
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trixie
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Antwort #17 - 26.08.2008 um 15:38:26
 
@HäschenHäschen

Mir ist der Ablauf wie folgt bekannt:

Antrag auf FZF wird bei der Botschaft gestellt --> schickt Antragsdoppel mit den ganzen Unterlagen an die ABH --> bei Ehen, die weder in D noch im Heimatland des Ausländers geschlossen wurden, kann die ABH nicht beurteilen, ob die Ortform und die anderen Ehevoraussetzungen erfüllt wurden und wendet sich an die Standesamtsaufsicht, die dann entscheidet, ob eine Prüfung von Ehehindernissen stattfindet.

HäschenHäschen schrieb am 26.08.2008 um 15:00:32:
Aber eigentlich geht das ja auch nicht, schließlich werden die Familienbücher ja zum Ende des Jahres abgeschafft.  

... dafür wird die Möglichkeit einer Nachbeurkundung von Auslandsehen geschaffen.

trixie
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