Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ? (Gelesen: 7.137 mal)
tkerwel
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 32
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: de
Zeige den Link zu diesem Beitrag im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
29.08.2007 um 15:12:14
 
Hallo Experten,
Folgender Sachverhalt: Philippinische Staatsbürgerin, noch verheiratet, annulierung der Ehe aber beantragt (nach der Geburt, da für einen Antrag die persöhnliche Anwesenheit auf den Philippienen notwendig ist), hat ein Kind auf den Phillippienen bekommen. Ich habe die Vaterschaft anerkanntm, diese ist auch auf der Geburtsurkunde des Krankenhauses vermerkt und mittlerweile auch auf der NSO Geburtsurkunde vermerkt.

Als ich hier in De die Vaterschaft anerkennen wollte, bzw den deutschen Pass für das Kind beantragen wollte bekomme ich zwei unterschiedliche Aussagen von diversen Behörden.

1. Mutter nicht Deutsch und Kind im Ausland geboren, es ist die im Ausland gültige Rechtssprechung für die Vaterschaft anzuwenden. Auf den Phillipienen ist mit der Eintragung der Geburt auf der NSO- Geburtsurkunde die Vaterschaft legitimiert und die Mutter mit Kind kann auf der deutschen Botschaft sogar Unterhalt mit Rechtsbeihilfe beantragen, bzw. einklagen.

2. Sobald hier in De versucht wird, einen deutschen Pass für das Kind zu beantragen, bzw die FZ für Mutter und Kind, wird aufeinmal das deutsche Recht zitiert.  Fakto, noch nicht geschieden (Scheidung gibs nicht auf den Philippienen, höchstens die Annulierung, damit hätte nie eine Ehe existiert), kein deutscher Pass oder FZ möglich.  Ärgerlich da Schreiben existieren das schon vor der Geburt versucht wurde hier die Ehe zu anulieren, aber scheinbar erst der erste Gerichtstermin als laufenden Scheidung akzeptiert wird, damit wurde das Kind auch nicht in ein laufendes Scheidungsverfahren hereingeboren.

Meine Frage nun: Welchen Weg soll ich einschlagen, bzw welche Argumente könnten die Botschaft und die ALB dazu bewegen zum Wohl des Kindes hier die FZ und den Pass für das Kind zu erteilen.

Es steht hier eine Menge über Vaterschaftsanerkennung und FZ, leider kann ich aber hier nichts über meinen speziellen Fall herauslesen. Sollte ich dennoch etwas überlesen haben, wäre mir auch mit einem Link zum  betreffenden Topic geholfen.

Danke schon mal im voraus für eure Mühen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #1 - 29.08.2007 um 17:19:53
 
tkerwel schrieb am 29.08.2007 um 15:12:14:
2. Sobald hier in De versucht wird, einen deutschen Pass für das Kind zu beantragen, bzw die FZ für Mutter und Kind, wird aufeinmal das deutsche Recht zitiert.Fakto, noch nicht geschieden (Scheidung gibs nicht auf den Philippienen, höchstens die Annulierung, damit hätte nie eine Ehe existiert), kein deutscher Pass oder FZ möglich.Ärgerlich da Schreiben existieren das schon vor der Geburt versucht wurde hier die Ehe zu anulieren, aber scheinbar erst der erste Gerichtstermin als laufenden Scheidung akzeptiert wird, damit wurde das Kind auch nicht in ein laufendes Scheidungsverfahren hereingeboren. 


Hallo,

die oben zitierte und fettgedruckte Ansicht ist richtig.

Aussage 1 ist unzutreffed, weil das Kind nach deutschen Gesetzen wirksam als deines anerkannt sein muß, nicht nach den Gesetzen des Heimatstaates. Vgl. dazu § 4 StAG.

Nach deutschem Recht kann eine Vaterschaft erst dann wirksam anerkannt werden, wenn kein rechtlicher Vater mehr existiert. Als solcher gilt bei einer verheirateten Mutter immer der Nochehemann.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #2 - 29.08.2007 um 18:16:57
 
ronny schrieb am 29.08.2007 um 17:19:53:
Aussage 1 ist unzutreffed, weil das Kind nach deutschen Gesetzen wirksam als deines anerkannt sein muß, nicht nach den Gesetzen des Heimatstaates. Vgl. dazu § 4 StAG.


eigentlich wollte ich hier gar nichts schreiben, da der Fall für ein Forum m.E. zu kompliziert liegt. Aber nun...

Zitat:
§ 4 StAG (1) ... Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft...


es bedarf also einer nach deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung, womit aber nicht (nur) das deutsche BGB gemeint ist. Zu den deutschen Gesetzen zählt selbstverständlich auch Art. 19 EGBGB, so dass ein Verweis auf das Heimatrecht unter Berücksichtigung des Günstigkeitsprinzips in bestimmten Fällen nicht nur zulässig, sondern auch notwendig ist. Soweit also das ausländische Recht zum Tragen kommt, wäre eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung ggf. auch dann möglich, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet war - wenn das entsprechende Recht dies so vorsieht  (ausführlich bei Hailbronner/Renner).

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #3 - 29.08.2007 um 20:11:03
 
Um den Art. 19 in Betracht ziehen zu können , müßten wir dann aber schauen, ob und welche Regelungen das phil. IPR dazu vorsieht.

In der Tat zu komplex um es hier auszubreiten Zwinkernd

Günstigkeitsprinzip heißt aber nicht allein, dass die Rechtswirkung günstig sein muß, sondern vor allem, dass der am schnellsten feststehende Vater zum Tragen kommt.

Erst wenn dabei zwei gleichschnell in Betracht kommen, wäre der biologische gegenüber dem rechtlichen "günstiger" Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #4 - 29.08.2007 um 20:43:53
 
ronny schrieb am 29.08.2007 um 20:11:03:
In der Tat zu komplex um es hier auszubreiten Zwinkernd


eben.

Zitat:
Günstigkeitsprinzip heißt aber nicht allein, dass die Rechtswirkung günstig sein muß, sondern vor allem, dass der am schnellsten feststehende Vater zum Tragen kommt.


oh, doch noch jemand, der das mal verstanden hat... Könntest Du Dein Wissen noch etwas unter die Standesbeamten streuen?!?

Also eine Geburtsurkunde beim StA I Berlin beantragen und das Verfahren dort durchlaufen. Vorteil: Entscheidung bindet deutsche Behörden, Nachteil: Entscheidung bindet deutsche Behörden; dauert.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #5 - 29.08.2007 um 21:54:47
 
Muleta schrieb am 29.08.2007 um 20:43:53:
oh, doch noch jemand, der das mal verstanden hat...


Na ja das ist zwar nur IPR, aber da kommst Du schon n den Bereich der Kür Zwinkernd

weswegen das

Muleta schrieb am 29.08.2007 um 20:43:53:
Könntest Du Dein Wissen noch etwas unter die Standesbeamten streuen?!?


nicht zu verwundern braucht Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Aguinaldo
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 114

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #6 - 20.08.2008 um 12:54:00
 
Muleta schrieb am 29.08.2007 um 18:16:57:
Soweit also das ausländische Recht zum Tragen kommt, wäre eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung ggf. auch dann möglich, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet war - wenn das entsprechende Recht dies so vorsieht  (ausführlich bei Hailbronner/Renner).
Muleta


Und dies sieht das philippinische Recht so seit dem Jahre 2004 vor. Daher ist die Aussage 1 richtig, welche der Fragesteller wiedergibt. Insoweit der frühere deutsche Botschafter auf den Philippinen Dr. Weishaupt in einem Beitrag in der STAZ 2007, 270 (in meinen Worten wiedergegeben):

Zitat:
Seit dem 11. März 2004 sei der Artikel 176 FAMILY CODE OF THE PHILIPPINES modifiziert worden und übertrage seitdem größere Rechte und Pflichten auf den biologischen Vater. Obwohl nach Artikel 164 FAMILY CODE OF THE PHILIPPINES während der Ehe erzeugte oder geborene Kinder als ehelich gelten würden und nach Artikel 170 FAMILY CODE OF THE PHILIPPINES lediglich der Ehemann das Recht habe, die Ehelichkeit des Kindes anzufechten, gingen die Gerichte nunmehr davon aus, dass Artikel 176 FAMILY CODE OF THE PHILIPPINES in seiner jetzigen Fassung als späteres Gesetz die starren Regeln der Artikeln 164 und 170 aufgehoben habe. Lebten die Ehegatten seit langem getrennt und stünde fest, dass der Ehemann unmöglich der Vater sein könne, sei die Anerkennung von Kindern durch den biologischen Vater nunmehr möglich.


http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../fachpresse/187191.html&docid=2-1...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #7 - 20.08.2008 um 13:17:39
 
Muleta schrieb am 29.08.2007 um 20:43:53:
dauert !
Ich habe gute Erfahrungen gemacht. 2007 waren es  wohl 16 Monate Bearbeitungsdauer. Ich habe daraufhin die Leiterin angeschrieben, und ( wohl ) gut begründet, warum es bei uns schneller gehen sollte, und die Geburtsurkunde kam 10 Tage nach dem Schreiben. ( Gesamtdauer ca. 4-5 Wochen )


Michael  
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tkerwel
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 32
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: de
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #8 - 20.08.2008 um 13:30:55
 
Hallo Zusammen,
mal ein Update zu der Situation.

1.)
Inzwischen liegt ein Urteil vor einem Philippinischen Gericht vor das das Kind als illegal bezeichnet und damit die Vaterschaft mit dem biologischen Vater bestätigt
2.) Die Ehe ist inzwischen annulliert und per Gerichtsbeschluss aufgehoben.

Damit sollte der oft zitierten Rechtssicherheit der Vaterschaft wohl genüge getan sein.

Der Passantrag für einen Deutschen Kinderreisepass scheitert aber weiterhin an dem Personal der Deutschen Botschaft. Beim "4ten" Anlauf wurde nun aufeinmal die Geburtsurkunden der Geschwister verlangt. (Mag ja in Ordnung sein, hätte man dem Antragsteller aber sicher auch schon spätestens beim zweiten Besuch mitteilen können).

Ferner besteht das Personal am Counter darauf das der Antrag erst angenommen wird wenn alle Unterlagen vollständig sind (ist eine interne Anweisung der DB).

Die Unterlage gemäß dem Merkblatt der Botschaft sind aber vollständig, hier steht zB. nichts das der Antragsteller nun für einen Passantrag die Heiratsurkunde, mit Randbemerkung über die Auflösung, den Gerichtsbeschluss über die Auflösung und dazu noch einen NSO CEMAR vorzulegen hat.

Ein Schreiben an den Leiter der Konsular- und Rechtsabteilung der DB in Manila, wurde so beantwortet das diese nun geforderten Unterlagen nicht notwendig sind.
Ferner wäre nach erster Einschätzung auch schon der Eintrag auf die Geburtsurkunde ausreichend gewesen, da das Kind in ein laufendes Scheidungsverfahren hineingeboren wurde und eine förmliche Anerkennung der nach deutschen Recht => Vereinfachtes Verfahren zum Ausschließen der Vaterschaft gebeben war=>
Biologischer Vater hatte anerkannt, Mutter hatte anerkannt der Scheinvater hatte seine Zustimmung gegeben.

Fazit: seit der Geburt Ende April 2007 viel Zeit verloren und immer noch keinen Schritt weiter, troz Rechtsicherheit und viel Vertrauen in die Deutschen Gesetze. Eine Legimation der Vaterschaft ist damit immer noch nicht erreicht.

Mann mag es mir nicht verübeln, wenn langsam hier das Vertrauen verloren geht und man Schikanen vermutet und/oder Desinteresse auf Seiten der Sachbearbeiter vor Ort. Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen warum bei jedem Vorsprechen immer wieder ein neuer Punkt "entdeckt" wird der dann dazu führt das die Unterlagen nicht vollständig sind. Als Antragsteller kann man doch wohl verlangen das die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt und  alle Punkte aufgelistet werden die noch fehlen. Oder ?

Grüße von einen verzweifelten biologischen philippinisch rechtlichem Vater ohne Kind.
Thomas

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #9 - 20.08.2008 um 14:32:45
 
tkerwel schrieb am 20.08.2008 um 13:30:55:
Fazit: seit der Geburt Ende April 2007 viel Zeit verloren und immer noch keinen Schritt weiter

->
Muleta schrieb am 29.08.2007 um 20:43:53:
Also eine Geburtsurkunde beim StA I Berlin beantragen und das Verfahren dort durchlaufen

->
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/geburtsurkunde.html

nT Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
tkerwel
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 32
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: de
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #10 - 20.08.2008 um 15:15:30
 
Danke Inge , aber das ist damals (November 2007 gescheitert, Tipp kam auch aus dem Forum hier), weil...innerhalb von 6 Monaten, klappte nicht weil ja:
Zitat:
Eine Geburt im Ausland kann auf Anzeige innerhalb von sechs Monaten von der Kindesmutter und/oder dem Kindesvater (letzterer nur, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist) beim Standesamt I in Berlin angezeigt werden, wenn das Kind durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat


Nun da ich aufgrund der Situation nicht eindeutig die elterliche Sorge hatte, konnte ich hier in DE nichts machen. Und damit kann nur die Mutter einen Antrag bei der DB in Manila abgeben, nun darf man mal raten, was dort dann das Problem war. Die deutsche Abstammung wurde genau wie beim Antrag des Kinderreisepasses bezweifelt und wurde genau wie der Passantrag behandelt.

danach nur noch wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann....
(Auskunft ST Berlin damals, sterben Sie ? Wegen Erbschaftsangelegenheit, sehr makaber...)

Morgen ist dann der "5te" Anlauf mit inzwischen überbeglaubigten Urteilen des gerichtlichen Vaterschaftsbeschlusses, dem überbeglaubigten Gerichtsbeschluß der Annulierung, den Geburtsurkunden der Geschwister auf NSO Papier und den im Formular geforderten Urkunden/Nachweisen.  Ich hoffe das es diesmal klappt, das einzige was fehlt ist die "Aufenthaltserlaubnis des deutschen Elternteils für die Philippinen" die in dem Merkblatt gefordert wird. Wenn das nun dazu führen sollte das der Antrag wieder nicht vollständig ist, weiss ich nicht mehr ob ich lachen oder weinen soll...


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #11 - 20.08.2008 um 15:43:10
 
tkerwel schrieb am 20.08.2008 um 15:15:30:
das einzige was fehlt ist die "Aufenthaltserlaubnis des deutschen Elternteils für die Philippinen"


... die aber doch leicht durch die Einreisestempel im Reisepass nachzuweisen ist

hge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tkerwel
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 32
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: de
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #12 - 21.08.2008 um 07:47:46
 
Update:
Antrag für den Kinderreisepass ist angenommen worden, nachdem darauf bestanden wurde mit einem deutschen Mitarbeiter der Botschaft zu sprechen.

Nun können wir endlich den nächsten Schritt angehen und das Visum zur Personensorge für die Mutter zum minderjährigen Deutschen und für seinen Bruder ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.

Damit kann dieser Beitrag wohl geschlossen werden, da die Vaterschaft nun auch in DE legitimiert ist.

Zitat:
... die aber doch leicht durch die Einreisestempel im Reisepass nachzuweisen ist


Gebe ich dir Recht, aber es soll ja auch Fälle geben, wo der Vater event. noch nie in dem Land war. Ich denke, dass hier in erster Linie die im Merkblatt aufgelisteten Punkte, sich auf Deutsche beziehen die sich in/auf den Philippinen aufhalten.

Ich bewundere ehrlich gesagt meine zukünftige Frau, mit welcher Ruhe und Gelassenheit sie die Situation gemeistert hat, ich wäre sicher nicht so "diplomatisch" geblieben.
Zu dem Thema mit der Angestellten am Counter, sagte sie nur, dass ist eben Pinoyway. Lieber was Falsche sagen, als zuzugeben das man nichts weiss und zum Vorgesetzten gehen müßte. Da verliert man doch das Gesicht und es gibt für einen Fillippino nichts schlimmeres.

Ein nun glücklicher, nach deutschen und philippinischen Recht, Vater.
Gruß an alle
Thomas
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #13 - 21.08.2008 um 15:48:16
 
tkerwel schrieb am 21.08.2008 um 07:47:46:
Update:
Gebe ich dir Recht, aber es soll ja auch Fälle geben, wo der Vater event. noch nie in dem Land war. Ich denke, dass hier in erster Linie die im Merkblatt aufgelisteten Punkte, sich auf Deutsche beziehen die sich in/auf den Philippinen aufhalten.


Nein, im Gegenteil. Er bezieht sich auf Väter, die nur kurzfristig eingereist sind und dann ein Kind gezeugt haben. Ich habe dies schon mehrfach gelesen.

Dies ist ein einfacher Cross-Check mit dem die Botschaft auf ganz simple Art prüfen will, ob der Vater zum Zeitpunkt der möglichen Zeugung überhaupt auf den Philippinen war. Das geht ja nur bei Leuten, die nur begrenzte Zeit ins Land eingereist sind. Bei Expats macht dies wenig Sinn.


Gruss

hge


ps: die Nicht-beibringung dieses "Beweises" hat allerdings keine negativen Auswirkungen. Es ist nur ein Indiz , das besagt, dass alles logisch und plausibel ist.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tkerwel
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 32
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: de
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: im Ausland anerkannte Vaterschaft in De legitimieren ?
Antwort #14 - 22.08.2008 um 08:28:16
 
@hge2001

uff dann habe ich ja richtig Glück gehabt, denn zum Zeitpunkt der Zeugung habe ich mich ja nicht auf den Philippinen aufgehalten, bin dann erst zur Geburt des Kindes dort eingereist, weil das mein Erstes Kind ist und ich das um nichts auf der Welt versäumen wollte.

Ich will ja nicht spitzfindisch sein (klingt aber sicher nun so), aber in meinem Fall war die Zeugung hier in DE , was also wenn ich dann nie auf den Philippinen eingereist wäre, dann hätte ich nie einen Stempel im Reisepass gehabt und was dann ?

Nun ich denke, mann kann in dem Merkblatt sicher nicht alle Aspekte und Möglichten auflisten. Das Personal am Counter das die Anträge dann annimt und checkt ist sicher auch nicht geschult und sattelfest genung in so einem Fall dann richtig zu entscheiden. Und Filipinos würden in so einem Fall nie ihren deutschen Kollegen/Vorgesetzen fragen, ist eine Frage des Gesichts wahren. Das hatte ich wohl unterschätz und hätte viel früher selber direkt mit der Botschaft komunizieren sollen.

Gestern Abend hatte ich noch eine eMail ,nach Rücksprache mit der ALB Bremen, an die Visastelle der DB geschrieben, mit Bitte um eine zügige Bearbeitung da das neue Schuljahr hier in Bremen nächste Woche anfängt und für den Bruder schon ein Schulplatz und Itegrations- und Sprachkurs von der Schulbehörde gestellt wurde.

Und diese wurde schon um 3 Uhr früh mit einem Lösungsvorschlag beantwortet, das muss ich hier einfach mal lobeswert bemerken.

Somit steht einer zügigen Bearbeitung seitens der Botschaft und der ALB in Bremen nichts mehr im Wege, außer der etwas beschwerliche Weg zur Botschaft, aber das fällt ja nicht in den Verantwortungsbereich der ALB oder DB  Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema