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Unklare Antwort der Deutschen Botschaft! Was können wir tun? (Gelesen: 4.788 mal)
HäschenHäschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.08.2008 um 15:23:44
 
Hallo!

Ich hab hier schon mal geschrieben und hoffe das ihr mir vielleicht wieder helfen könnt.

Mein Mann ist ja derzeit in Nigeria (Lagos) weil er eine Einreisesperre hat. In ca. 5-6 Monaten darf er theoretisch wieder einreisen. Nun wollen wir ja die FZF beantragen und erstmal brauchen wir einen Termin. Wartezeit 4-5 Wochen!!! Er lernt auch gerade Deutsch am GI und der nächste Test findet erst Mitte Oktober statt. Dies wäre der erste Test für meinen Mann und deshalb wäre die Wahrscheinlichkeit das er durchfällt hoch.

Nun habe ich der Deutschen Botschaft eine E-Mail geschrieben in der ich geschildert habe das er demnächst den Antrag zur FZF stellen wird und das er das Deutschzertifikat nachreichen wird. Ich bat darum das die Überprüfung seiner Urkunden noch vor der Abgabe des Zertifikats eingeleitet werden soll, da sich sonst alles verzögert. Ich finde das ist doch nur verständlich und keine große Sache.

Nun erhielt ich folgende Aussage:
"bei der Beantragung des Visums sollen alle ausländerrechtlichen
Nachzugsvoraussetzungen vorliegen; um daher eine Ablehnung des Antrages aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse zu vermeiden, erbitte ich die Vorlage des Zertifikats zur Antragstellung."

Irgendwie hab ich das Gefühl der Herr will mich garnicht verstehen. Wenn wir den Antrag zur FZF erst stellen wenn mein Mann das Zertifkat hat dann verlieren wir einige Monate. Wenn ihm das mit dem Test sehr schwer fällt locker mal bis zu einem halben Jahr und wir sind eh schon sehr lange getrennt aufgrund der Einreisesperre.

Was sollen wir nun machen wenn die den Antrag auf FZF nicht annehmen wollen bzw. das Überprüfungsverfahren nicht einleiten und alles auf Eis legen.

Brief ans Auswärtige Amt? Beraten lassen z.B. Caritas? Oder lieber gleich Anwalt? Kann mir vielleicht die Ausländerbehörde helfen?

Hoffe ihr könnt mir helfen! Danke.
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maki
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Antwort #1 - 18.08.2008 um 15:26:25
 
Wenn ihr den Antrag ohne Deutschzertifikat stellt, wird er sogleich abgelehnt.

HäschenHäschen schrieb am 18.08.2008 um 15:23:44:
Brief ans Auswärtige Amt?

Schaden kann es nicht, aber ob es hilft?
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trixie
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Antwort #2 - 18.08.2008 um 22:49:05
 
HäschenHäschen schrieb am 18.08.2008 um 15:23:44:
Was sollen wir nun machen wenn die den Antrag auf FZF nicht annehmen wollen bzw. das Überprüfungsverfahren nicht einleiten und alles auf Eis legen.


Hast du schon nachgelesen, was die Botschaft hierzu auf ihrer HP schreibt? Ob das Deutschzertifikat während der Urkundenprüfung nachgereicht werden kann?

trixie
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togolina
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Antwort #3 - 19.08.2008 um 08:47:27
 

Guten Morgen Häschen Häschen, leider würst du nichts machen können, denn erst wenn das Konsulat alles papiere + Zertifikat A1 komplet hat, fangen Die erst an mit der Uberprüfung der Dokumente, so war das bei meinem Mann auch in Togo. Zu dem Kurs möchte ich dir sagen das dein Mann das auch beim ersten mal schafen würd er muss nur viel lernen, die Prüfung ist nicht so richtig schwer das mann das nicht schafen würde. Mein Mann hat nur 4 Wochen den Kurs besucht und mit viel lernen hat er auch bei der Erste Prüfung geschaft und auch nach dem das er nicht richtig deutsch sprechen konnte, auch dein Mann würd das schafen. Ich wünche dir viel Geduld den die würst du brauchen müssen.  Durchgedreht
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.08.2008 um 11:16:12
 
Nur mal so eine Idee, könnte man die Überprüfung der Dokumente nicht dadurch bereits jetzt anleiern, dass man in D die Anlage eines Familienbuchs beantragt?

Eduard
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ronny
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Antwort #5 - 19.08.2008 um 12:31:51
 
Eduard schrieb am 19.08.2008 um 11:16:12:
könnte man die Überprüfung der Dokumente nicht dadurch bereits jetzt anleiern, 



Hallo,

klar, das wäre ein Weg Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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HäschenHäschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.08.2008 um 20:12:42
 
trixie schrieb am 18.08.2008 um 22:49:05:
Hast du schon nachgelesen, was die Botschaft hierzu auf ihrer HP schreibt? Ob das Deutschzertifikat während der Urkundenprüfung nachgereicht werden kann?


Ja, auf der HP gibts ein Merkblatt in dem auch steht das alle Unterlagen also auch Zertifikat bei Antragstellung vorgelegt werden müssen. Da steht zwar auch drin das man Dokumente nachreichen kann, aber ich schätze das die extra angeforderte Dokumente meinen. Also wenn die schon alles haben aber denen irgendwas noch einfällt.

Das alles wär ja nur halb so schlimm wenn der Deutschtest oft stattfinden würde. Aber wenn man den nicht besteht und dann wieder 3 bis 4 Monate warten muss bis der Nächste stattfindet, dann ist das sehr sehr ärgerlich.

Weiß jemand ob man einen Testtermin für eine Person beantragen kann?

@ togolina
Ja, ja Geduld. Die hab ich mittlerweile nach so einer langen Einreisesperre nicht mehr. Wenn ich Anfang 2007 von den ganzen Gesetzesänderungen schon gewusst hätte, dann wär ich schon längst ausgewandert! Hat dein Mann schon davor etwas Deutsch gesprochen? Ich meine hat er vorher schon mal in D gewohnt? Mein Mann lernt zwar schnell die Rechtschreibung und auch Vokabeln aber Grammatik und Aussprache sind echt schlimm... Deshalb mach ich mir so große Sorgen...

@ Eduard/Ronny
Mit Familienbüchern kenn ich mich garnicht aus. Wie genau funktioniert das oder wie kann uns das helfen? Muss ich da zum Standesamt oder wohin? Wir haben ja in Europa geheiratet. Was ich aber komisch finde ist das auf der Urkunde keine Stempel oder so sind, sondern alles handgeschrieben.

Danke an alle für die Antworten!
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 19.08.2008 um 20:21:08
 
HäschenHäschen schrieb am 19.08.2008 um 20:12:42:
Wie genau funktioniert das oder wie kann uns das helfen?

http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/fambuch_antrag.html
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trixie
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Antwort #8 - 19.08.2008 um 21:55:27
 
HäschenHäschen schrieb am 19.08.2008 um 20:12:42:
Weiß jemand ob man einen Testtermin für eine Person beantragen kann?

Vielleicht richtest du diese Frage direkt an das entsprechende GI.

HäschenHäschen schrieb am 19.08.2008 um 20:12:42:
Wir haben ja in Europa geheiratet. Was ich aber komisch finde ist das auf der Urkunde keine Stempel oder so sind, sondern alles handgeschrieben

Wo habt ihr geheiratet?

trixie
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togolina
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Antwort #9 - 20.08.2008 um 10:44:39
 
Hallo Häschen Häschen, es tut mir sehr leid für dich und ich weiss wie du dich fühlst und ich halte dir die Daumen. Mein Mann war nicht in D. er konnte nur paar wörte sprechen. Du kannst auch auf die Web seite von G.Institut gehen, dort findes du die Lernbogen für Hören, Sprechen, Lesen und schreiben das könntest du ihm dann rüber schicken damit er sich schon vorbereiten kann, so habe ich auch gemacht und wenn dein Mann würklich regelmäsig lernt, dann schaft er das auch mit links Zwinkernd                         

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Firilum
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Antwort #10 - 20.08.2008 um 18:10:58
 
[quote author=6B424650404B464D230 link=1219065824/0#0
Er lernt auch gerade Deutsch am GI und der nächste Test findet erst Mitte Oktober statt. Dies wäre der erste Test für meinen Mann und deshalb wäre die Wahrscheinlichkeit das er durchfällt hoch.
Hoffe ihr könnt mir helfen! Danke. [/quote]

Zur Duchfallswahrscheinlichkeit muß man sagen, das auch viele an den Tests teilnehmen, die offensichtlich kein Deutsch können.
Da Er eine Einreisesperre hat, ist anzunehmen, das er schon einmal in D war. Insoweit müßte man ersteinmal einschätzen, wie gut seine Sprachkenntnisse sind. In welcher Sprache unterhaltet ihr euch den normalerweise ?

P.S. Sie können natürlich in ein anderes EU Land ziehen, z.B. Österreich, dann muß man weder warten, noch einen Sprachtest vorlegen.
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HäschenHäschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 20.08.2008 um 19:38:49
 
@ inge
Danke für den Link! Der hat etwas Licht in die Sache gebracht! Hab ich das richtig verstanden das der Antrag an das Standesamt I in Berlin gehen muss, weil wir nach der Heirat nicht zusammen leben durften?

@ trixie
Ja, ich werde das GI in Lagos mal anrufen. Mal schaun was die sagen. Hätte aber gerne gewusst ob jemand anderes es mal auf die Weise hingekriegt hat Zeit zu sparen. Wir haben in Irland geheiratet. Alles nach Vorschrift und die Standesbeamten und Sachbearbeiter waren sehr freundlich!!! Die Urkunde ist natürlich auf englisch. Brauchen wir eine Apostille?

@ togolina
Danke fürs Daumen drücken! Ich werde meinem Mann so schnell wie möglich die Prüfungsbögen besorgen. Hab ihm schon einige Bücher geschickt aber ich glaub die Bögen sind ganz besonders wichtig.

@ Firilum
Er hat zwar in D gelebt aber wirklich Deutsch hat er hier nicht gelernt. Wie die meisten. Mit Englisch kommt man hier halt auch weit, ist ja auch Weltsprache. Ich hab zwar immer versucht ihn zu einem Kurs zu überreden, aber nachdem er nach vielen verzweifelten Bemühungen keine Arbeitserlaubnis bekommen hat, hat er komplett auf stur geschaltet. Hätte er gewusst was auf ihn zukommt, hätte er sich mit Sicherheit anders verhalten. Hätte er doch auf seine Frau gehört!!!

Wir unterhalten uns auf Englisch aber ich übe auch Deutsch mit ihm. Da ich aber Schülerin bin kann ich ihn aufgrund der Kosten nicht so oft anrufen.

Ich denke das es länger dauert sich in Österreich eine Existenz aufzubauen als Deutsch zu lernen. Ich könnte zwar auch in Österreich in die Schule gehen aber dann könnte mein Mann wahrscheinlich auch nicht einreisen weil ich kein Einkommen habe. Ich glaub in Österreich wird etwas über 1100 Euro verlangt. Hätte ich von den Gesetztesänderungen schon vor Schulbeginn gewusst dann hätte ich mir eine Arbeit in Österreich suchen können. Aber weiß nicht ob die ihn dann trotzdem reingelassen hätten. Vielleicht wären wir dann schon längst zusammen! Es ist alles ein Teufelskreis!!! Leider kann man halt nicht in die Zukunft sehen... Naja, dann wandern wir halt irgendwann zusammen aus Cool
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HäschenHäschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 21.08.2008 um 17:26:39
 
Hi!
Ich hab mich jetzt ein bisschen schlau gemacht und in Berlin angerufen. Die Frau sagte das es 1 bis mehrere Jahre dauert ein Familienbuch zu kriegen!!! Dabei werden auch die Urkunden (auch Geburtsurkunde von meinem Mann) überprüft, dies soll aber "nur" 6 Monate dauern. Außerdem erzählte sie mir das es Ausländerbehörden gibt, die darauf bestehen das das Familienbuch vorgelegt wird. Sie hat gemeint das manche Ausländerbehörden so stur sind das die Eheleute dann halt so lange warten müssen! Ich dachte ich spinne!!! Die Frau aus Berlin hat auch gesagt das die Behörden das machen wegen Scheineheverdacht und sie findet das vollkommen überflüssig weil das Standesamt in Berlin ja keine Scheinehe beweisen kann. Versteht ihr das alles??? Eigentlich werden doch die Urkunden von einem Vertrauensanwalt in Nigeria überprüft...

Auf jeden Fall brauch ich erst mal eine Apostille!!!

Ich weiß jetzt nicht ob ich ein Familienbuch überhaupt noch beantragen soll. Wer weiß was dann meine Ausländerbehörde von mir verlangt!? Lohnt es sich denn überhaupt?

Hab auch beim Standesamt in meiner Stadt wegen Anerkennung der Heiratsurkunde nachgefragt. Die sehr unfreundliche Sachbearbeiterin meinte nur das er erst mal nach D kommen soll und dann sehen wir weiter! Das gleiche wurde mir auch kurz nach meiner Heirat gesagt. Sorry, aber ich glaub die sind einfach zu faul.
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Antwort #13 - 21.08.2008 um 18:11:49
 
HäschenHäschen schrieb am 21.08.2008 um 17:26:39:
Auf jeden Fall brauch ich erst mal eine Apostille!!!

Die würdest du von einer irischen Behörde - vermute einmal dem Aussenministerium - bekommen. Die deutsche Botschaft in Dublin würde dann die Heiratsurkunde legalisieren; sicherlich ist vorher noch eine Übersetzung notwendig.

Zur FZF benötigt dein Mann die legalisierte Heiratsurkunde.

Ob das deutsche Standesamt trotzdem noch eine Prüfung von Ehehindernissen anstrebt, solltest du dort abklären.

trixie
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ryka
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Antwort #14 - 21.08.2008 um 18:33:40
 
trixie schrieb am 21.08.2008 um 18:11:49:
Die würdest du von einer irischen Behörde - vermute einmal dem Aussenministerium - bekommen. trixie


Du meinst sicher nigerianische Behörde.

Sorry, Trixie ich war mal wieder zu schnell und übereifrig.

Ryka

@ Mods:  Kann man seinen eigenen Beitrag auch löschen, wenn man solchen Stuss geschrieben hat?


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