Inlaender1060 schrieb am 08.03.2009 um 17:33:06:Sehr interessant wäre es zu wissen, welche Gründe es für die Ablehnung geben kann, wenn alle Urkunden in Ordnung sind?
Es ist so, das man sein Bürgerschaft nachweisen muss . Ein Nachweiß ist zb. die Einbürgerungsurkunde. Hatte man diese nicht ( wie die meisten Deutschen), mußte man früher, die Väterliche Deutsche Linie, bis zurück nach 1914 nachweisen. Waren zb. durch den Krieg die Unterlagen verloren gegangen, konnte man nicht nachweisen, das man die Deutsche Bürgerschaft hatte. ( Obwohl man zb. den deutschen Pass hatte ) Das ist aber vor kurzen geändert worden.
IMHO musst du jetzt nur noch nachweisen, das du in den letzten 12 Jahre als Deutscher behandelst wurdest . ( zb. Perso oder Pass bekommen hast )
Standartspruch : Ein Deutscher Pass, ist ein starkes Indiz, für eine Deutsche Bürgerschaft, aber kein Beweis.
Blaise schrieb am 08.03.2009 um 16:27:40:Mit solchen Aussagen wäre ich etwas vorsichtiger! So pauschal stimmt das eben nicht
In diesem Fall aber schon.
TS ist eingebürgert . Was soll ich ihm noch die Ausnahmen erklären, die gar nicht für ihn relevant sind ?
Blaise schrieb am 08.03.2009 um 16:27:40:Berlin I ist nicht mehr zuständig!
Ich habe von meiner Frau erzählt. Und da war ( NOCH) Berlin zuständig !
Blaise schrieb am 08.03.2009 um 16:27:40:In der Tat, dass soll man nicht. Man soll aber auch nicht mit solchem Halbwissen Forderungen stellen!
Im Zweifel entscheidet das dann auch jemand mit Halbwissen, nämlich der Richter, und nicht die Behörde.
Michael