i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1218654650

Beitrag begonnen von Auslaender1060 am 13.08.2008 um 21:10:50

Titel: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Auslaender1060 am 13.08.2008 um 21:10:50
Hallo Experten!

Ich wurde vor Kurzem eingebürgert und bin seit dem deutscher Staatsbürger. Ich bin in der UdSSR geboren und habe die entsprechende Geburtsurkunde. Ich habe jetzt vor, eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen, da es für mich in vielen Lebenssituationen nützlich sein kann. Meine Fragen:

1. Wo kann ich mir die deutsche Geburtsurkunde beantragen?
2. Welche Unterlagen sind dafür nötig?
3. Wie lange dauert erfahrungsgemäß die Ausstellung?
4. Hängt die Ausstellung der Geburtsurkunde von der Existenz des Familienbuches oder eines anderen Registerbuches ab?
5. Ändert sich etwas in den ersten vier Punkten mit dem Inkrafttreten des neuen  PStRG?

Ich bedanke mich bei Ihnen im Voraus.

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Blaise am 14.08.2008 um 10:29:47
Hallo,


Zitat:
1. Wo kann ich mir die deutsche Geburtsurkunde beantragen?

Beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Das leitet Ihren Antrag an die zuständige (Aufsichts-) Behörde und die ordnen dann die Beurkundung beim Standesamt I in Berlin an.


Zitat:
2. Welche Unterlagen sind dafür nötig?

Anmeldung der Geburt (füllt das Standesamt aus), ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ... Rest einfach mit dem Standesamt abklären.


Zitat:
3. Wie lange dauert erfahrungsgemäß die Ausstellung?

Mehrere Monate bis zwei Jahre


Zitat:
4. Hängt die Ausstellung der Geburtsurkunde von der Existenz des Familienbuches oder eines anderen Registerbuches ab?

Nein.


Zitat:
5. Ändert sich etwas in den ersten vier Punkten mit dem Inkrafttreten des neuen  PStRG?

Ja. Das Standesamt am Wohnsitz ist dann für die Beurkundung selbst zuständig und nicht mehr das Standesamt Berlin I. Möglicherweise empfiehlt es sich, die Beurkundung der Geburt erst im Januar 2009 zu beantragen...

Weitere Informationen zur Beurkundung von Geburten im Ausland finden Sie in § 387 DA.

Grüße,

Blaise

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Auslaender1060 am 14.08.2008 um 21:48:32
Vielen Dank für die präzisen und klaren Antworten!

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Auslaender1060 am 02.09.2008 um 12:23:34
Jetzt sind doch noch ein paar Fragen im Hinblick auf das neue Gesetzt, das am 1.1.2009 in Kraft treten soll, aufgetaucht:

1) die ordnen dann die Beurkundung beim Standesamt I in Berlin an.
Wenn ich mir jetzt (vor 1.1.2009) eine Geburtsurkunde machen lasse und dann später (z.B. in 2 Jahren) eine aktuelle Geburtsurkunde brauche, muss ich sie beim Standesamt in Berlin bestellen oder kann mir das Standesamt bei meinem Wohnsitz die Urkunde ausstellen?

2) Für die im Ausland geborene Kinder gibt es eine Anmeldefrist von 6 Monaten. Gilt diese Frist auch für Eingebürgerte (so dass die Geburtsurkunde nur in den ersten 6 Monaten beantragt werden kann)?

Im Hinblick auf die Namensangleichung:
3) Werden die Namen in der Geburtsurkunde bei der später durchgeführten Namensangleichung automatisch angepasst?

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von ronny am 02.09.2008 um 18:14:24
Hallo,


Inlaender1060 schrieb am 02.09.2008 um 12:23:34:
1) die ordnen dann die Beurkundung beim Standesamt I in Berlin an.
Wenn ich mir jetzt (vor 1.1.2009) eine Geburtsurkunde machen lasse und dann später (z.B. in 2 Jahren) eine aktuelle Geburtsurkunde brauche, muss ich sie beim Standesamt in Berlin bestellen oder kann mir das Standesamt bei meinem Wohnsitz die Urkunde ausstellen?


der Geburtseintrag wird immer beim erstbeurkundenden Standesamt fortgeführt, das wird auch im neuen Jahr so bleiben. Der am Wohnort erstellte Geburtseintrag verbleibt auch dort, wenn jemand nach der Beurkundung umzieht.


Inlaender1060 schrieb am 02.09.2008 um 12:23:34:
2) Für die im Ausland geborene Kinder gibt es eine Anmeldefrist von 6 Monaten. Gilt diese Frist auch für Eingebürgerte (so dass die Geburtsurkunde nur in den ersten 6 Monaten beantragt werden kann)?


Die Frist bezieht sich nur auf die Anmeldungsfrist einer Geburt im Ausland, sie gilt nicht für Fälle einer Anordnung nach § 41 PStG (heute) und auch nicht für Inlandsfälle.


Zitat:
Im Hinblick auf die Namensangleichung:
3) Werden die Namen in der Geburtsurkunde bei der später durchgeführten Namensangleichung automatisch angepasst?


Der  Geburtseintrag selbst wird so erstellt wie er sich namensrechtlich seit Geburt dargestellt hätte, d.h. zunächst wird die ursprüngliche Namensführung beurkundet. Änderungen (wie z.B. die Angleichng)werden als randvermerk  nachgetragen, die Geburtsurkunde wird dann aktuell ausgestellt (also unter Einbeziehung der Änderng).

Grüße
Ronny ;)  



Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Inlaender1060 am 08.03.2009 um 11:30:39

Blaise schrieb am 14.08.2008 um 10:29:47:
Ja. Das Standesamt am Wohnsitz ist dann für die Beurkundung selbst zuständig und nicht mehr das Standesamt Berlin I. Möglicherweise empfiehlt es sich, die Beurkundung der Geburt erst im Januar 2009 zu beantragen...


Ich habe mich damals entschieden, abzuwarten, bis ich die Nachbeurkundung direkt bei meinem Standeamt machen kann. In der Hoffnung, dass es schneller gehen wird.

Diese Woche war ich beim Standesamt und wollte die Nachbeurkundung der Geburt beantragen. Leider wusste der Beamter nicht, wie man das macht :o Er hat mir auch gesagt, dass er keine VwV dazu bekommen hat und das es jetzt deswegen nicht möglich sei.

Nun hatte ich keine andere Wahl, wie meinen Antrag zurückzunehmen. Der Beamter hat mir dann schließlich gesagt, dass ich im nächsten Jahr kommen soll - vielleicht wird man dann irgendwelche Erfahrungen haben. IST ES WIRKLICH SO SCHLIMM?

Gibt es denn keine Verwaltungsvorschriften zur Nachbeurkundung der Geburt, warum kann mein Beamter nicht bei Standesamt Berlin 1 anrufen und nachfragen?

Was könnt ihr mir in meinem Fall empfählen?

Vielen Dank im Voraus.

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Blaise am 08.03.2009 um 11:46:53
Hallo,

so sollte sich ein Standesbeamter nicht verhalten, auch wenn es tatsächlich keine "Verwaltungsvorschrift" zur Nachbeurkundung von Geburten gibt. Er kann schließlich seine Aufsichtsbehörde um Rat fragen.

Blaise

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Inlaender1060 am 08.03.2009 um 14:29:44
Danke, Blaise. Was soll ich denn jetzt machen:

- weiß die Aufsichtsbehörde, was zu tun ist?
- soll ich meinem Standesamtbeamter sagen, was er machen soll?!? Ich befürchte nämlich, dass er dann meinen Antrag nimmt und mit ihm einfach nichts mehr macht.
- oder soll ich bei der Aufsichtsbehörde nachfragen, ob die Nachbeurkundung wirklich nicht möglich ist, weil die Hinweise fehlen?

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Mikael321 am 08.03.2009 um 14:39:48

Inlaender1060 schrieb am 08.03.2009 um 11:30:39:
Nun hatte ich keine andere Wahl, wie meinen Antrag zurückzunehmen.
Warum ? Ich würde ihn einfach stellen. ( Das ist dein Recht ) Passiert 3 Monate lang nichts, Untätigkeitsklage machen. Es kann ja nicht zu deinen Lasten gehen, wenn das was verschlafen wurde. Und als Deutscher Staatsbürger, steht dir eine Deutsche Geburtsurkunde zu.

Ich habe die Sache vor ca. 1,5 Jahren für meine Frau durchgezogen. ( Mit viel Hilfe aus dem Forum, weil das Standesamt sich auch nicht damit auskannte )

Die Urkunde sollte auch 16-20 Monate dauern, wegen Arbeitsüberlastung. ( In Berlin )

Nach einem freundlichen Brief vom mir, das die Arbeitsüberlastung nicht zu unseren Lasten gehen darf, und meine Frau die Urkunde dringend brauchen würde, hat es dann in Berlin 11 Wochen gedauert .
Bei unserem Standesamt waren es 6 Wochen. Total also etwas mehr als 4 Monate.

Lass dich nicht abwimmeln.

Michael


Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von tapir am 08.03.2009 um 15:34:14
Ich würde einfach kurz den Gesprächsinhalt schriftlich festhalten und darum bitten, dass nun doch die Nachbeurkundung durchgeführt wird. Ein Doppel des Schreibens würde ich an die Aufsichtsbehörde schicken. Die Ankündigung, wenn nötig das Gericht anzurufen, schadet sicher nicht. "Untätigkeitsklage" (§ 75 VwGO) ist hier übrigens nicht einschlägig, sondern ein Anweisungsverfahren vor dem Amtsgericht nach dem PStG.

Die Nachbeurkundung ist selbstverständlich möglich. Das Gesetz ist in Kraft und der Verwaltung seit Februar 2007 inhaltlich bekannt. Unfähigkeit und/oder Unwillen, sich darauf einzustellen, kann nicht zu Lasten des Bürgers gehe.

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Blaise am 08.03.2009 um 16:20:49
Hallo,


Inlaender1060 schrieb am 08.03.2009 um 14:29:44:
- weiß die Aufsichtsbehörde, was zu tun ist?

Ich bin selbst in der Aufsicht tätig und ich weiß, was zu tun ist. Zudem waren die Aufsichtsbehörden bis zum 31.12.2008 in den meisten Fällen in die Verfahren zur Nachbeurkundung involviert.


Zitat:
- soll ich meinem Standesamtbeamter sagen, was er machen soll?!?

Nun, Sie können ja darauf hinweisen, dass Sie gehört hätten, die Aufsichtsbehörden wüssten da Bescheid. Sie können sich auch direkt an die Aufsicht wenden - die können zumindest beim Standesamt nachfragen (aber die können dem Standesamt keine Vorschriften machen). Weiterhin hat das Standesamt einen Landesverband, der auch Informationen über das Verfahren haben könnte (in welchem Bundesland wollen Sie denn heiraten?).


Zitat:
Ich befürchte nämlich, dass er dann meinen Antrag nimmt und mit ihm einfach nichts mehr macht.

Keine Sorge - das Standesamt wird schon was tun.


Zitat:
- oder soll ich bei der Aufsichtsbehörde nachfragen, ob die Nachbeurkundung wirklich nicht möglich ist, weil die Hinweise fehlen?

Sie können zumindest um Rat und Hilfe fragen.

Blaise

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Blaise am 08.03.2009 um 16:27:40

Mikael321 schrieb am 08.03.2009 um 14:39:48:
Warum ? Ich würde ihn einfach stellen. ( Das ist dein Recht ) Passiert 3 Monate lang nichts, Untätigkeitsklage machen.

So? Das wird bestimmt ein interessantes Verfahren...


Zitat:
Es kann ja nicht zu deinen Lasten gehen, wenn das was verschlafen wurde.

Da wurde nichts "verschlafen" - bei solch komplexen Gesetzesänderung kann es in der Umstellungsphase schon mal etwas länger dauern!


Zitat:
Und als Deutscher Staatsbürger, steht dir eine Deutsche Geburtsurkunde zu.

Mit solchen Aussagen wäre ich etwas vorsichtiger! So pauschal stimmt das eben nicht! Ich habe schon einige Anträge auf Nachbeurkundungen abgelehnt - obwohl deutsche Staatsangehörige betroffen waren! Zur Nachbeurkundung gehört eben mehr als die deutsche Staatsangehörigkeit!


Zitat:
Die Urkunde sollte auch 16-20 Monate dauern, wegen Arbeitsüberlastung. ( In Berlin )

Berlin I ist nicht mehr zuständig!


Zitat:
Lass dich nicht abwimmeln.

In der Tat, dass soll man nicht. Man soll aber auch nicht mit solchem Halbwissen Forderungen stellen!

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von sigi-n am 08.03.2009 um 16:59:09

Blaise schrieb am 08.03.2009 um 16:27:40:
Da wurde nichts "verschlafen" - bei solch komplexen Gesetzesänderung kann es in der Umstellungsphase schon mal etwas länger dauern!


Hallo Blaise,
was ist die gesetzliche Grundlage deiner Aussage, vor allem wo ist etwas länger definiert?

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Inlaender1060 am 08.03.2009 um 17:33:06

Blaise schrieb am 08.03.2009 um 16:20:49:
in welchem Bundesland wollen Sie denn heiraten?

Bayern, ich möchte aber nicht heiraten, sondern nach der Einbürgerung bzw. nach der Ausbürgerung mit den Behörden meiner alten Heimat nichts zu tun haben, wie sie mit mir auch. Aus mehreren Gründen macht eine detusche Geburtsurkunde das Leben einfacher.


Blaise schrieb am 08.03.2009 um 16:27:40:
Ich habe schon einige Anträge auf Nachbeurkundungen abgelehnt - obwohl deutsche Staatsangehörige betroffen waren! Zur Nachbeurkundung gehört eben mehr als die deutsche Staatsangehörigkeit!

Sehr interessant wäre es zu wissen, welche Gründe es für die Ablehnung geben kann, wenn alle Urkunden in Ordnung sind?

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Mikael321 am 08.03.2009 um 18:25:42

Inlaender1060 schrieb am 08.03.2009 um 17:33:06:
Sehr interessant wäre es zu wissen, welche Gründe es für die Ablehnung geben kann, wenn alle Urkunden in Ordnung sind?
Es ist so, das man sein Bürgerschaft nachweisen muss . Ein Nachweiß ist zb. die Einbürgerungsurkunde. Hatte man diese nicht ( wie die meisten Deutschen), mußte man früher, die Väterliche Deutsche Linie, bis zurück nach 1914 nachweisen. Waren zb. durch den Krieg die Unterlagen verloren gegangen, konnte man nicht nachweisen, das man die Deutsche Bürgerschaft hatte. ( Obwohl man zb. den deutschen Pass hatte ) Das ist aber vor kurzen geändert worden. IMHO musst du jetzt nur noch nachweisen, das du in den letzten 12 Jahre als Deutscher behandelst wurdest . ( zb. Perso oder Pass bekommen hast )

Standartspruch : Ein Deutscher Pass, ist ein starkes Indiz, für eine Deutsche Bürgerschaft, aber kein Beweis.



Blaise schrieb am 08.03.2009 um 16:27:40:
Mit solchen Aussagen wäre ich etwas vorsichtiger! So pauschal stimmt das eben nicht
In diesem Fall aber schon. TS ist eingebürgert . Was soll ich ihm noch die Ausnahmen erklären, die gar nicht für ihn relevant sind ?


Blaise schrieb am 08.03.2009 um 16:27:40:
Berlin I ist nicht mehr zuständig!
Ich habe von meiner Frau erzählt. Und da war ( NOCH) Berlin zuständig !


Blaise schrieb am 08.03.2009 um 16:27:40:
In der Tat, dass soll man nicht. Man soll aber auch nicht mit solchem Halbwissen Forderungen stellen!
Im Zweifel entscheidet das dann auch jemand mit Halbwissen, nämlich der Richter, und nicht die Behörde.

Michael

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Blaise am 08.03.2009 um 20:12:24

Inlaender1060 schrieb am 08.03.2009 um 17:33:06:
Sehr interessant wäre es zu wissen, welche Gründe es für die Ablehnung geben kann, wenn alle Urkunden in Ordnung sind?  


Nachbeurkundungen habe ich z.B. abgelehnt, wenn erforderliche Bestandteile über den Beurkundungsfall im Ausland nicht nachgewiesen werden konnte. Wenn Urkunden aus dem Ausland vorliegen, wird die Beurkundung wohl nicht abgelehnt.

Machen Sie sich mal keine Sorgen - ich wollte mit meinem Beitrag nur darauf hinweisen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch zu einer Nachbeurkundung führt, wie das ein anderer User angedeutet hat.

Blaise

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Blaise am 08.03.2009 um 20:15:04

sigi-n schrieb am 08.03.2009 um 16:59:09:
was ist die gesetzliche Grundlage deiner Aussage, vor allem wo ist etwas länger definiert?  


Dafür gibt es keine "gesetzliche" Grundlage, das sagt die Erfahrung und der Verstand und "länger" sollte nie so lang sein, das es zu lange dauert Was erwarten Sie jetzt von mir?

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Blaise am 08.03.2009 um 20:23:36

Mikael321 schrieb am 08.03.2009 um 18:25:42:
Es ist so, das man sein Bürgerschaft nachweisen muss .

Nein, so ist es nicht. Ich meinte das auch nicht.


Zitat:
In diesem Fall aber schon. TS ist eingebürgert . Was soll ich ihm noch die Ausnahmen erklären, die gar nicht für ihn relevant sind ?

Wie Sie bestimmt gelesen habe, wurde die deutsche Staatsangehörigkeit mit keiner Silbe in Zweifel gezogen.


Zitat:
Ich habe von meiner Frau erzählt. Und da war ( NOCH) Berlin zuständig !

Prima. Das hilft dem Fragesteller dann unter den HEUTIGEN Bedingungen auch toll weiter.


Zitat:
Im Zweifel entscheidet das dann auch jemand mit Halbwissen, nämlich der Richter, und nicht die Behörde.

Sie müssen es wissen!

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von edmondk77 am 16.04.2009 um 13:15:54
Servus miteinander,

ihr spricht in diesen Thread über Gesetzänderungen zur Beurkundung am 1.1.2009.

Könnte mir jemand bitte einen Link oder Nummer zu den neuen Gesetz nennen? Oder ist das was Blaise im zweiten Kommentar geschrieben hat (§ 387 DA)?

Noch dankbarer wäre ich falls jemand die wichtigsten Erneuerungen in der Gesetzt erläutern könnte.

Ich würde gerne mich und mein zuständigen Standesbeamtin in München etwas in die Sprünge helfen:-) (kein Vorwurf, die Damen sind echt Nett)

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Richter am 21.04.2009 um 07:40:21

edmondk77 schrieb am 16.04.2009 um 13:15:54:
Könnte mir jemand bitte einen Link oder Nummer zu den neuen Gesetz nennen? Oder ist das was Blaise im zweiten Kommentar geschrieben hat (§ 387 DA)?

Gemeint ist die Reform des Personenstandsrechts, die uns u.a. ein neues Personenstandsgesetz und eine neue Personenstandsverordnung beschert haben.


edmondk77 schrieb am 16.04.2009 um 13:15:54:
Noch dankbarer wäre ich falls jemand die wichtigsten Erneuerungen in der Gesetzt erläutern könnte.

Wo soll man da anfangen...
In Bezug auf das Thread-Thema ist wohl das Wichtigste, dass es Änderungen in der Zuständigkeit zur Nachbeurkundungen von Geburten gegeben hat. In der Regel ist jetzt das Wohnsitzstandesamt zuständig. Berlin I agiert nur noch in Ausnahmefällen.

Gruß,
Richter

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Buscher am 08.05.2009 um 13:16:08
Zum 1. 1. 2009 hat es das neue PStG gegeben. Wenn irgendein Standesbeamter damit noch nicht komplett umgehen kann, so kann ich das verstehen. Es ist halt kein einfaches Gesetz. Vieles ist kompliziert.

Ich bin in der Standesamtesaufsicht tätig und habe früher die Nachbeurkundungen bearbeitet, die letztlich das Standesamt I Berlin beurkundet hat. Das hat auch die Aufsicht deines Standesamtes gemacht. Daher müssten die dort eigentlich Ahnung haben und deshalb sollte sich dein Standesbeamter dort mal melden und nachfragen. Sicher wird dann vieles ganz schnell lösbar sein.

Die alte DA gilt im Prinzip nicht mehr. Es gibt nur einzelne Länder, die haben sie für die Fälle wieder in Kraft gesetzt, die genauso zu bearbeiten sind, wie vor dem 1. Januar 2009.

Ich wünsch dir Glück bei deinem Standesbeamten. Ein vernünftiges Gespräch müsste möglich sein.

Gruß
Buscher


Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Inlaender1060 am 29.10.2009 um 18:33:27
Hallo miteinander,

ich bin wieder zurück und berichte von meinem neuen Gespräch mit dem Standesamt.  Es ist gut gelaufen, der Standesbeamte hat meine Urkunden im Original genommen und versprochen, meine Geburt in den nächsten Wochen nachzubeurkunden. Mit einem Hacken, den ich hier besprechen möchte.

Kurze Vorgeschichte:

-      Geboren in der UdSSR
-      Geheiratet
-      Ausgewandert nach Deutschland, Eingebürgert
-      Schreibweise des Namens und des Vornamens eingedeutscht, Vatersname ist weggefallen
-      Nachbeurkundung der Geburt und der Heirat beantragt

So. Jetzt bekomme ich meine deutsche Heiratsurkunde.  In das Register wurden erst mal die alten Namen reingeschrieben, danach hat mir der Standesbeamte erklärt, dass die alten durch neuen Namen ersetzt werden und die Urkunde mit neuen Namen ausgestellt wird. So weit so gut.

Der Standesbeamte hat gleichzeitig auch mitgeteilt, dass die Geburtsurkunde auf die alten Namen ausgestellt wird. Es wäre nicht möglich, die neuen Namen, die ich bereits in den Personalausweisen habe, dort einzuführen. Weder jetzt noch später. Die Urkunde kann also nur mit den nicht mehr gültigen Namen, auch mit Vatersnamen, ausgestellt werden!

Ich habe gedacht, dass ein Randvermerk wegen der Namensänderung gemacht wird und die Urkunde dann mit den aktuellen Namen ausgestellt werden kann.

Ist es wirklich so, wie der Standesbeamte es sagt  :o?

Danke für Ihre Mithilfe!

Inlaender1060

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Inlaender1060 am 06.11.2009 um 18:42:46
schubs

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Buscher am 12.11.2009 um 08:18:46
Die Nachbeurkundung -darum handelt es sich beim Erstellen eines Geburtsregistereintrages in Deutschland- kann zunächst nur mit dem genauen Datensatz erfolgen, der auch bei der ursprünglichen Geburtsbeurkundung vorhanden war. Also kommen in das Geburtsregister die ursprünglichen Vor- Vaters- und Nachnamen rein. Dann müssen aber die Folgebeurkundungen vorgenommen werden. Da wird dann nachgehalten, dass eine namensgestaltende Erklärung erfolgt ist und z.B. der Vatersname entfallen ist.

Zudem gibt es Hinweise zu Eheschließung, evtl. Kindern u.s.w.

Am Ende kann der Standesbeamte aus dem Geburtsregister die ganze Geschichte ablesen. In die Geburtsurkunde kommt aber nur der aktuelle heutige Stand.

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Inlaender1060 am 12.11.2009 um 10:23:50
Hallo Buscher,

vielen Dank für die Antwort. So habe ich es mir auch vorgestellt.

Zu

"In die Geburtsurkunde kommt aber nur der aktuelle heutige Stand."

meinte der Standesbeamte aber, es sei nicht möglich. Ich bekomme immer die Geburtsukrunde ausgestellt, auf der der Vatersname und die alte Schreibweise stehen würden.

Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mir vielleicht ein paar Hinweise auf Paragraphen im Gesetz geben könntest, so dass ich mit etwas arumentieren kann?

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von karambol am 29.12.2018 um 23:27:03

Blaise schrieb am 14.08.2008 um 10:29:47:
Anmeldung der Geburt (füllt das Standesamt aus), ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ... Rest einfach mit dem Standesamt abklären.


Ist es wirklich so? Bei meinem Standesamt wurde mir gesagt, dass zusätzlich noch eine Apostille auf der Geburtsurkunde vorhanden sein soll und ich noch Geburtsurkunden und die Heiratsurkunde meiner Eltern vorlegen soll und das ganze auch apostilliert. Da habe ich meinen Traum von einer deutschen Geburtsurkunde schlicht und einfach aufgegeben, da zu all dem was ich geschrieben habe ich noch ein Visum zur Einreise in mein Geburtsland bräuchte, dort keinen mehr habe, den ich dazu bevollmächtigen könnte, und das ganze viel zu kostspielig wäre.
Wovor ich lediglich Angst habe ist, dass ohne Apostille auf meiner Geburtsurkunde trotz Einbürderung und Namenserklärung mit einer Geburtsurkunde ohne Apostille meinem zukünftigen Kind die Ausstellung seiner Geburtsurkunde verweigert wird, so dass ich sowieso diese verdammte neue Geburtsurkunde mit dieser verdammten Apostille bräuchte.
Man mag denken, nach der Einbürderung sind alle Hürden, die Ausländer haben, vorbei, dem ist aber wahrscheinlich nie so...

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Inlaender1060 am 30.12.2018 um 13:45:21
Jedes Standesamt hat eigene Regeln bzw. legt die Gesetze unterschiedlich aus. Das weiß ich aus eigener, zum Teil sehr bitterer Erfahrung. Meine Empfehlung - melde dich in der anderen Stadt bzw. im anderen Bundesland an (z.B. bei Verwandten oder Freunden). Für eine kurze Zeit. Dann löst sich das Problem, weil das andere Standesamt für dich zuständig wird.

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von fab87 am 30.12.2018 um 15:54:09

Inlaender1060 schrieb am 30.12.2018 um 13:45:21:
melde dich in der anderen Stadt bzw. im anderen Bundesland an (z.B. bei Verwandten oder Freunden).



Nicht sehr überlegter Tip. A) woher weiß man, dass es dort anders sein wird, b) Verstoss gegen das BMG.

Außerdem stammt der ganze Thread hier aus dem Jahre 2008....

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Inlaender1060 am 30.12.2018 um 16:01:50
>>> A) woher weiß man, dass es dort anders sein wird
Meistens wird kein Apostille verlangt. Es ist also besser als nichts zu tun.

>>> b) Verstoss gegen das BMG.
Muss man noch beweisen.

>>> Außerdem stammt der ganze Thread hier aus dem Jahre 2008....
Die Standesamt-Mitarbeiter sind aber dieselben geblieben und verweisen immer noch darauf, dass sie sich nicht auskennen, in Gesetzen die vor 10 Jahren eingeführt worden sind.

Titel: Re: Ausstellung der deutsch. Geburtsurkunde nach Einbürgerung
Beitrag von Petersburger am 30.12.2018 um 22:28:13

Inlaender1060 schrieb am 30.12.2018 um 16:01:50:
und verweisen immer noch darauf, dass sie sich nicht auskennen, in Gesetzen die vor 10 Jahren eingeführt worden sind.

Was soll denn dieser Unfug.

Wer von den Standesamts-Mitarbeitern von vor 10 Jahren hat sich dieser Tage nochmals geäußert?

Und ein Verstoß gegen das BMG ist es, wenn sich jemand an einer Stelle anmeldet, wo er tatsächlich keine Wohnung nimmt.
Punkt.


i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.