Ich lass mich gern belehren, denke aber trotz-
dem, dass das sehr einzelfallabhängig ist.
Ich hatte in der Praxis mehrer Fälle, in denen das
klar nachvollziehbar ist, dass eben die Ausreise
beruflich bedingt war und keinesweges von der
Natur der Sache endgültig war und dann immer
wieder Besuchsaufenthalte stattfanden (um Ziff
7 nicht eintreten zu lassen - unabhängig davon,
dass man natürlich auch seine Familie besuchen
wollte).
(Wer gibt schon seine Wohnung komplett auf,
verkauft seinen kram, wenn er weiß, dass er in
1 -2 Jahren wiederkommt).
Wir hatten das immer so akzeptiert. Das Urteil
spricht wohl dagegen. Bin mir aber sicher, dass
das viele ABHs so beurteilen wie ich.
Deswegen Summa Summarum: mit der zuständi-
gen
ABH klären.
inge schrieb am 14.08.2008 um 09:19:51:sondern langfristig und zeitlich völlig unbestimmt, also auf unabsehbare Zeit ausgerichtet ist
OK. wenn natürlich das völlig offen ist, wie lange
das dauert/dauern kann, geb ich dir natürlich da
recht