Guten Abend!
Ich hätte da nochmal ein oder zwei Fragen und hoffe, es kann mir erneut geholfen werden...
Nachdem Abschiebekosten beglichen und die Aufhebung der
Einreisesperre erfolgt sind, wird mein Verlobter (Kosovare) nun die
FZF zur Ausübung der Personensorge beantragen.
Das ganze Prozedere um Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtsteilung,
Einreisesperre, etc. dauerte nun insgesamt fast 1,5 Jahre und unsere Tochter hat ja nun seit Geburt (mal abgesehen von den täglichen Internet-Sitzungen) genau wie ich auf ihren Vater "verzichten" müssen. Deshalb folgende Fragen:
Macht es Sinn, dem FZF-Antrag ein Schreiben beizulegen, in dem um Eilbearbeitung gebeten wird, aufgrund des Kindesalters und -wohls? Es wäre sooo schön, wenn wir wenigstens Ronjas 2. Weihnachtsfest zusammen feiern könnten...
Außerdem stellt sich uns noch eine weitere Frage...
Darf mein Partner umgehend nach Einreise und Anmeldung in Deutschland eine Arbeit aufnehmen?
Da ich erstmal davon ausgegangen bin (er soll ja schließlich auch für seine Tochter "sorgen" können), habe ich einen Arbeitgeber aufgetan, welcher bereit wäre, ihm einen Arbeitsvertrag anzubieten. Dieses allerdings unter der Voraussetzung, das mein Verlobter zum 01.12.2008 bereits seinen Dienst antreten könnte. Das Ganze würde er mir auch schriftlich geben.
Würde es etwas nützen, ein solches Schreiben beizulegen oder interessiert das niemanden? Immerhin sind wir noch auf ALGII angewiesen und könnten durch seine Arbeit und Unterstützung endlich aus diesem Dilemma herauskommen!!! Das Entscheidende ist eben nur diese Fristsetzung... Und ohne Ausbildung wird er es ansonsten sicher schwer haben, eine Anstellung in Deutschland zu bekommen.
Vorab vielen Dank für alle hilfreichen Antworten.
LG mondlaus...