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FZF zum dt. Kind, Arbeitserlaubnis?, Beschleunigung? (Gelesen: 2.184 mal)
mondlaus
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08.08.2008 um 20:31:07
 
Guten Abend!

Ich hätte da nochmal ein oder zwei Fragen und hoffe, es kann mir erneut geholfen werden...

Nachdem Abschiebekosten beglichen und die Aufhebung der Einreisesperre erfolgt sind, wird mein Verlobter (Kosovare) nun die FZF zur Ausübung der Personensorge beantragen.

Das ganze Prozedere um Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtsteilung, Einreisesperre, etc. dauerte nun insgesamt fast 1,5 Jahre und unsere Tochter hat ja nun seit Geburt (mal abgesehen von den täglichen Internet-Sitzungen) genau wie ich auf ihren Vater "verzichten" müssen. Deshalb folgende Fragen:

Macht es Sinn, dem FZF-Antrag ein Schreiben beizulegen, in dem um Eilbearbeitung gebeten wird, aufgrund des Kindesalters und -wohls? Es wäre sooo schön, wenn wir wenigstens Ronjas 2. Weihnachtsfest zusammen feiern könnten...

Außerdem stellt sich uns noch eine weitere Frage...
Darf mein Partner umgehend nach Einreise und Anmeldung in Deutschland eine Arbeit aufnehmen?
Da ich erstmal davon ausgegangen bin (er soll ja schließlich auch für seine Tochter "sorgen" können), habe ich einen Arbeitgeber aufgetan, welcher bereit wäre, ihm einen Arbeitsvertrag anzubieten. Dieses allerdings unter der Voraussetzung, das mein Verlobter zum 01.12.2008 bereits seinen Dienst antreten könnte. Das Ganze würde er mir auch schriftlich geben.
Würde es etwas nützen, ein solches Schreiben beizulegen oder interessiert das niemanden? Immerhin sind wir noch auf ALGII angewiesen und könnten durch seine Arbeit und Unterstützung endlich aus diesem Dilemma herauskommen!!! Das Entscheidende ist eben nur diese Fristsetzung... Und ohne Ausbildung wird er es ansonsten sicher schwer haben, eine Anstellung in Deutschland zu bekommen.

Vorab vielen Dank für alle hilfreichen Antworten.

LG mondlaus...
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Antwort #1 - 08.08.2008 um 20:42:29
 
mondlaus schrieb am 08.08.2008 um 20:31:07:
dem FZF-Antrag ein Schreiben beizulegen, in dem um Eilbearbeitung gebeten wird

Eher nein.
Überraschung! ALLE haben es eilig.

Zitat:
Darf mein Partner umgehend nach Einreise und Anmeldung in Deutschland eine Arbeit aufnehmen?

ja


Da er abgeschoben wurde, gehe ich davon aus, dass er verhältnissmäßig gut deutsch spricht?
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mondlaus
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Antwort #2 - 08.08.2008 um 20:47:46
 
Es ist mir schon klar, das es ALLE eilig haben, aber ein so junges Kind (welches u.a. auch seinen väterlichen Bezug dringend benötigt) sollte doch wohl Vorrang vor einer Eheschließung haben... Zumal wir ja nun schon lang genug mit den Behörden hadern!

Und ja, er spricht ausgesprochen gut Deutsch. Aber soweit ich das beurteilen kann, wird in diesem Fall ja sowieso kein Sprachzertifikat nötig sein... Oder worauf wolltest Du hinaus?
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Antwort #3 - 08.08.2008 um 20:52:06
 
mondlaus schrieb am 08.08.2008 um 20:47:46:
wohl Vorrang vor einer Eheschließung haben

Warum?
ER ist an der Verzögerung schuld.
Ein Paar bei dem der ausl. Partner sich bislang nichts hat zu Schulden kommen lassen, würde sich vermutlich zu Recht beschweren, wenn andere vorgezogen werden, die an ihrer Misere selbst schuld sind, oder?

mondlaus schrieb am 08.08.2008 um 20:47:46:
welches u.a. auch seinen väterlichen Bezug dringend benötigt

ZUR NOT kann man mit Sachen wie Kinderzeugen etc zB warten bis das Fahrwasser ruhiger ist. Ist aber letztlich egal. Das einzig faire Verfahren für alle ist: "der Reihe nach".

mondlaus schrieb am 08.08.2008 um 20:47:46:
Oder worauf wolltest Du hinaus? 

Auf eben jenes. Hätte ja sein können, dass er nur kurz ill. in D war und da lernt man ja nicht so viel deutsch.
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Antwort #4 - 08.08.2008 um 21:12:16
 
1. Er war vor zig Jahren legal in D, als sein Vater hier Gastarbeiter war. Er ging damals in D zur Schule und hat daher seine guten Deutschkenntnisse. Irgendwann reiste er freiwillig wieder aus.

Wer einmal für längere Zeit in Kosova lebte und sich ein Bild von der Misere machen konnte, wird verstehen, das er es nach all den Jahren in D dort nicht lange ausgehalten hat. Aufgrunddessen reiste er damals illegal wieder ein, wurde jedoch nach ein paar Tagen erwischt, beantragte (wie dummerweise von einem Anwalt geraten) Asyl. Dieses wurde abgelehnt und da er finanziell nicht dazu in der Lage war, konnte er nicht freiwillig ausreisen. Soviel zu den Abschiebegründen. Das war vor 5 Jahren.

Es wird immer sehr schnell ge- bzw. verurteilt. Aber ich möchte mal einen einzigen Menschen sehen (niemand kann bekanntlich etwas für sein Geburtsland), der in solcher Lage nicht versucht hätte, wieder heraus zu kommen. Aus menschlicher Sicht denke ich, das niemand anders handeln würde. Wir alle versuchen doch, das beste aus unserem Leben zu machen...

2. Wir beide lernten uns erst vor etwas mehr als 3 Jahren kennen (nicht in D). Ich erfuhr erst von seiner Abschiebung, als unsere Tochter 4 Monate alt war. Er hatte sie mir verschwiegen, aus Angst, ich könnte ihn verlassen. Wahrscheinlich hätte ich das auch getan, wenn ich die Lebensumstände nicht kennengelernt hätte. JA, auch ich war voll von Vorurteilen...

3. Ich denke schon, das ein Ehepartner als erwachsener Mensch in der Lage ist, eine Weile auf seinen Partner zu warten. Ein Kind von 1,5 Jahren allerdings braucht seinen Vater! Wer sich ein wenig mit Psychologie auskennt, weiß, wie wichtig der väterliche Bezug ist. Und unser Kind hat schließlich nichts "verbrochen".

4. Wir kämpfen nun gut 1,5 Jahre für unsere gemeinsame Zukunft. Es wurde uns ein Stein nach dem anderen in den Weg gelegt, Zeit geschindet und scheinbar auf unsere Trennung gehofft. Ich denke, das ist für einen Vater Strafe genug.


5. Es wäre schön, wenn mir jemand sachkundig Auskunft darüber erteilen könnte, ob zumindest in Sachen Arbeitsaufnahme hinsichtlich der Frist ein beigelegtes Schreiben sinnvoll wäre. Vielen Dank.
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Antwort #5 - 09.08.2008 um 00:05:42
 
mondlaus schrieb am 08.08.2008 um 21:12:16:
5. Es wäre schön, wenn mir jemand sachkundig Auskunft darüber erteilen könnte, ob zumindest in Sachen Arbeitsaufnahme hinsichtlich der Frist ein beigelegtes Schreiben sinnvoll wäre.

Diese Frage wird dir sicherlich keiner seriös beantworten können, wie der SB darüber entscheidet. Schaden wird es nicht, wenn erkennbar wird, dass der ALG II Bezug gemindert werden kann.

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Antwort #6 - 09.08.2008 um 08:13:55
 
Herzlichen Dank, trixie...
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Antwort #7 - 09.08.2008 um 12:10:16
 
So ein Schreiben kann nicht schaden.Ich wurde beim Visumsantrag mehrfach gefragt,von was ich nach meiner Einreise meine LU bestreiten werde bzw. ob ich bei meinem alten Arbeitgeber sofort wieder anfangen könnte.
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Antwort #8 - 09.08.2008 um 20:52:59
 
Dir auch lieben Dank für Deine Antwort.

Ich werde wohl generell ein Schreiben aufsetzen, indem ich sämtliche Umstände etwas genauer erläutere... Schaden kann es wohl nicht.

Ich hatte eben nur irrtümlich angenommen, das man mir aufgrund von Erfahrungswerten etwas mehr zu meinen Fragen hätte sagen können. Ein wenig Hoffnung wäre schon was feines gewesen...

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Antwort #9 - 09.08.2008 um 22:49:40
 
mondlaus schrieb am 09.08.2008 um 20:52:59:
Ich hatte eben nur irrtümlich angenommen, das man mir aufgrund von Erfahrungswerten etwas mehr zu meinen Fragen hätte sagen können.

Fälle, die nicht nach Schema FF zu behandeln sind, kann man nicht mit Erfahrungswerten auskleiden, weil nur der SB der ABH und der SB der Botschaft den Fall bearbeiten.

mondlaus schrieb am 09.08.2008 um 20:52:59:
Ein wenig Hoffnung wäre schon was feines gewesen...

... die sich dann womöglich doch nicht erfüllt und zu einer großen Enttäuschung führt.

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