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Hab ichs verstanden? §28 (Gelesen: 5.443 mal)
trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 08.08.2008 um 10:56:32
 
Noahpapa schrieb am 08.08.2008 um 10:31:00:
Ok, wir wollen auch keine Trennung des Kindes von beiden Eltern. Dann bleiben Sie halt beide hier, hat ja die letzten Jahre prima geklappt.

Man kann einem deutschen Bürger nicht verbieten sich in Deutschland aufzuhalten und wenn es sich bei dem Deutschen um ein minderjähriges Kind handelt, muss auch ein sorgeberechtigter Elternteil anwesend sein, umso mehr wenn ohnedies keine Verwandten in Deutschland leben. Und auch dann hätte diese kein Sorgerecht und könnten das Kind nicht vertreten. Alleine wäre das Kind in keinster Weise geschäftsfähig.

trixie
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Noahpapa
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Osnabrück, Niedersachsen, Germany
Osnabrück
Niedersachsen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
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Antwort #16 - 08.08.2008 um 11:00:44
 
@ fons: Wie schon geschrieben ich bin im Moment nur Theoretiker und will, falls es so weit kommen sollte auf alles vorbereitet sein. Man hat schon Pferde  :kotz sehen und das vor der Apotheke! Erinner daran, das wir nicht gemeinsam zur WM durften, das SV (trotz VE) nicht erteilt wurde (und ich war damals schon in meinem jetzigen Job) Zwinkernd
Ich schreibe falls es mal so weit seien sollte.

De facto nach der Argumentation hier ist festzustellen dass,

Ein Deutsches Kind einen Rechtsanspruch hat in D zu leben und dies zusammen mit seinen Eltern auch wenn diese dort vorher nicht gewohnt haben!
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 08.08.2008 um 11:13:36
 
O.K. das war doch ein netter Epilog  Laut lachend
Alles gschwätzt

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