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für eine Duldung selber zahlen? (Gelesen: 1.709 mal)
Elti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag für eine Duldung selber zahlen?
30.07.2008 um 10:08:22
 
Hallo,
ist es richtig, dass ein erwerbstätiger Mann mit Duldung bei jeder Verlängerung(monatlich ) Geld bezahlen muss?
Vielen Dank für eure ANtworten
Elti
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: für eine Duldung selber zahlen?
Antwort #1 - 30.07.2008 um 10:16:07
 
Zitat:
§ 47 Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen

(1) An Gebühren sind zu erheben

5. für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (§ 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes)
a) nur als Klebeetikett 25 Euro,
b) mit Trägervordruck 30 Euro,

6. für die Erneuerung einer Bescheinigung nach § 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes
a) nur als Klebeetikett 15 Euro,
b) mit Trägervordruck 20 Euro,

Allerdings werden Duldungen ja üblicherweise nicht nur für 1 Monat ausgestellt.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.07.2008 um 10:16:56
 
Elti schrieb am 30.07.2008 um 10:08:22:
ist es richtig, dass ein erwerbstätiger Mann mit Duldung bei jeder Verlängerung(monatlich ) Geld bezahlen muss?


ja, § 47 Abs. 1 Nr. 5 AufenthV. Gilt für Frauen genauso.

inge schrieb am 30.07.2008 um 10:16:07:
Allerdings werden Duldungen ja üblicherweise nicht nur für 1 Monat ausgestellt.


stimmt, bei Wochenduldungen kann das richtig teuer werden...

Muleta
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Elti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: für eine Duldung selber zahlen?
Antwort #3 - 30.07.2008 um 10:25:21
 
Danke für die fixen Antworten
Schönen Tag noch
Elti
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