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aufenthalerlaubnis (Gelesen: 1.241 mal)
Adeel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag aufenthalerlaubnis
29.07.2008 um 15:06:56
 
Hallo an alle.
also wollte ich fragen für meine freund. er ist nach deutschland gekommen und er hat asyel beantragt seit 18 monaten hat er duldung.
also seine sohn hier geboren gibs irgentwie eine möglichkeit ob seine sohn aufthalerlaubnis bekoomen kann wenn ja nach wie lange
2 frage ist und es gibt auch solche gestz ob nach 18 monate kann mann aufenthalerlaubnis beantragen kann .
mfg
Adeel Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.07.2008 um 15:52:07
 
Adeel schrieb am 29.07.2008 um 15:06:56:
gibt auch solche gestz ob nach 18 monate kann mann aufenthalerlaubnis beantragen kann 


Ja, das gibt es, adeel. Damit ist aber kein Automatismus verbunden, wie die entsprechende Vorschrift zeigt. Hier der Wortlaut des § 25 (5) AufenthG:

( Zitat:
5) Einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann abweichend von § 11 Abs. 1 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit achtzehn Monaten ausgesetzt ist. Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein Verschulden des Ausländers liegt insbesondere vor, wenn er falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht, oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.


Wenn also belegbar ein verschuldetes Verhindern der Ausreise gegeben ist, dann wird das mit der AE auch nach 18 Monaten Duldung nichts.

Aus welchem Land kommt der Betroffene? Wie lange hat das Asylverfahren gedauert? (beim BAMF bzw. beim Gericht) Wie sieht es mit der Lebensunterhaltssicherung aus? Gab es eigene bemühungen hinsichtlich Passbeschaffung?  -

Wenn man all das wüsste könnte man ggf. noch vertiefter antworten.

Adeel schrieb am 29.07.2008 um 15:06:56:
also seine sohn hier geboren gibs irgentwie eine möglichkeit ob seine sohn aufthalerlaubnis bekoomen kann 


Dazu müsste man mehr wissen. Wer ist die Mutter? Welche Staatsangehörigkeit, welchen Aufenthaltstitel hat sie? Aus der Duldung des Vaters kann kein rechtmäßiger Aufenthalt des Kindes abgeleitet werden.

=schweitzer=
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