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Freizügigkeitsbescheinigung für Marokkaner? (Gelesen: 2.557 mal)
Marla
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freizügigkeitsbescheinigung für Marokkaner?
18.07.2008 um 17:34:49
 
Hallo zusammen,

mein Mann ist Marokkaner und hat eine Aufenthaltsgenehmigung.
Am Montag hat er ein Vorstellungsgespräch, zu dem er eine
Fiktions- oder Freizügigkeitsbescheinigung mitbringen soll.

Bekommt man eine Fiktionsbescheinigung nicht nur dann, wenn der Aufenthaltsstatus noch nicht geklärt ist?
Bisher dachte ich auch, eine Freizügigkeitsbescheinigung wäre nur für Bürger der EU-Staaten.

Leider kam die Einladung zum Vorstellungsgespräch erst heute, so dass dort telefonisch auch niemand mehr zu erreichen ist.

Weiß vielleicht jemand, woher (bzw. ob) wir die Bescheinigungen bekommen können?

Vielen Dank
Marla
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 18.07.2008 um 17:56:28
 
Hi,

die hatten vielleicht noch niemanden mit einer regulären AE  Laut lachend
Er dürfte eher eine Aufenthaltserlaubnis statt -genehmigung haben. Da sollte stehen, daß Erwerbstätigkeit erlaubt ist und das dürfte es sein, was sie interessiert.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.07.2008 um 18:16:05
 
Marla schrieb am 18.07.2008 um 17:34:49:
Am Montag hat er ein Vorstellungsgespräch, zu dem er eine
Fiktions- oder Freizügigkeitsbescheinigung mitbringen soll.

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einen neuen Job handelt. Oder soll er sich woandes vorstellen (Polizei, Schuldnerberatung, Zahnarzt etc.)?

Sein jetztiger AT ist völlig in Ordnung. Wenn er seinen AT nach dem 01.01.2005 erhalten hat, hat es sicherliche eine AE auch mit dem Vermerk, dass eine Erwerbstätigkeit gestattet ist.

Also keine Panik; es reicht schon, wenn die Gegenseite Panik schiebt und so kurzfristig einen Vorstellungstermin ausmacht.

trixie
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Marla
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.07.2008 um 18:16:15
 
Hallo Norbert,

ja klar: Aufenthaltserlaubnis
Bin schon ganz verwirrt von den ganzen Bescheinigungen und Erlaubnissen, die mein Mann da anschleppen soll  Schockiert/Erstaunt

Ich denke auch, dass der Aufkleber im Reisepass reichen sollte.

Vielen Dank
Marla


Tippi   Änderung:
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...

Hallo Trixie,

ja, es geht um einen neuen Job.

Wahrscheinlich haben die seine Unterlagen nicht genau gelesen. Aber zur Sicherheit wollten wir hier mal fragen.

Vielen Dank
Marla
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« Zuletzt geändert: 19.07.2008 um 15:54:32 von Tippi »  
 
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