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AE nach Heirat (Gelesen: 1.275 mal)
kanye
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Beiträge: 17

MTK, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE nach Heirat
15.07.2008 um 20:43:27
 
Hallo Leute

Ich bräuchte eure Hilfe. Es geht um Folgendes:
Ich bin nicht EU-Bürger, immatrikulierter Student. Ich habe jetzt vor meine ungarische Freundin (mit unbefristetem AE in D) in Dänemark zu heiraten. Wir sin seit 3 Jahren zusammen und leben seit 2 Jahren zusammen. Ich wollte gern nach dem Heiraten ein Arbeitserlaunis beantragen bei der Ausländerbehörde.
Mein Fragen:
-Wie gehe ich vor?
-Was ist die richtige Bezeichnung des Aufenthaltserlaubnis, das ist beantragen kann, wenn ich unbegrenzt arbeite will.
-Was muss man sonst beachten vor oder nach der Eheschließung?

In den Themen, die ich hier bisher gelesen habe, ging es eher um Leute mit Touristen Schengen-Visum. Deswegen stelle ich meine Frage neu. Falls ich doch was übersehen hätte, bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Danke im Voraus.
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Spartakus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.07.2008 um 23:27:19
 
Hallo ,

DAS mit DK und da heiraten kann ein Problem werden.

Selber erlebt !  mein jetziger Ehemann und ich wollten in DK heiraten er hatte nur eine Duldung unser Anwalt sagte das es OK wäre .
aber an der Grenze wurden wir verhaftet und mir drohte eine 6 monatige Haftstrafe als Schleuserin ( ich bin Deutsche ) .

Der Dänische Zoll hat nach einer Zahlung von 500 Euro uns wieder in die BRD einreisen lassen zur ABH erstmal und dann nach Haus

Also Vorsicht mit Duldung zum heiraten nach DK

Gruß Spartakus
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C_Devil
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #2 - 16.07.2008 um 00:41:41
 
Spartakus schrieb am 15.07.2008 um 23:27:19:
Also Vorsicht mit Duldung zum heiraten nach DK

Wann und wo hat kanye eigentlich was von Duldung geschrieben  hä?
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.07.2008 um 01:16:44
 
Spartakus schrieb am 15.07.2008 um 23:27:19:
Also Vorsicht mit Duldung zum heiraten nach DK

Vorsicht ist immer gut. Zwinkernd


@ Kanye

Hat deine Freundin einen AT nach dem AufenthG oder nach dem Freizügigkeitsgesetz? Welchen?

kanye schrieb am 15.07.2008 um 20:43:27:
Ich bin nicht EU-Bürger, immatrikulierter Student

... somit gehe ich davon aus, dass du einen gültigen AT hast.

kanye schrieb am 15.07.2008 um 20:43:27:
Wie gehe ich vor?

Du informierst dich beim dänischen Standesamt, welche Unterlagen ihr für eine Heirat benötigt und vereinbarst einen Eheschließungstermin.

kanye schrieb am 15.07.2008 um 20:43:27:
Was ist die richtige Bezeichnung des Aufenthaltserlaubnis, das ist beantragen kann, wenn ich unbegrenzt arbeite will.

Das hängt vom jetzigen AT deiner Freundin ab.

kanye schrieb am 15.07.2008 um 20:43:27:
Was muss man sonst beachten ... nach der Eheschließung?

... dass du die Ehe beim Einwohnermeldeamt anzeigst und deinen AT bei der ABH ändern läßt.

Vielleicht wäre auch eine romantische Hochzeitsreise nicht schlecht.  Durchgedreht

trixie
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kanye
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Beiträge: 17

MTK, Hessen, Germany
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Hessen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.08.2008 um 10:36:05
 
Vielen Dank für die nützlichen Tipps!
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