Hallo Ihr Lieben,
nach monatelangem Hickhack mit der
ABH haben wir es endlich geschafft, die Befristung auf 1 Monat nach erfolgter nachgewiesener freiwilliger Ausreise zu erhalten. (siehe meine anderen Threads)
Jetzt meine Frage:
Ich habe gehört, dass die
Vorabzustimmung i.d.R. aber länger dauert, als die
ABH zusichert. :glaubichnicht: Kann dies jemand bestätigen?
Wir haben jetzt den Rückflug für ihn mitgebucht, also etwas länger als 1 Monat Aufenthalt in der Türkei. Was ist, wenn die sich bei der
ABH aber doch länger Zeit lassen, obwohl die
ABH sich verpflichtet hat, dass er bei Nachweis der freiwilligen Ausreise umgehend eine
Vorabzustimmung zur Erteilung eines Visums zur Wiedereinreise zur Familienzusammenführung mit seinem deutschen Kind erhält und die
ABH diese direkt dem Generalkonsulat Istanbul übermittelt?... war ein wenig lang der Satz... sry... :dumm
Kennt sich vielleicht jemand damit aus?
Ganz liebes
Hayatim