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Vorabzustimmung Wiedereinreise nach D wg Ausübung Personensorge  deutsches Kind (Gelesen: 1.085 mal)
Hayatim
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Gott zählt auch die Ausländer!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorabzustimmung Wiedereinreise nach D wg Ausübung Personensorge  deutsches Kind
17.08.2008 um 15:14:44
 
Hallo Ihr Lieben,

nach monatelangem Hickhack mit der ABH haben wir es endlich geschafft, die Befristung auf 1 Monat nach erfolgter nachgewiesener freiwilliger Ausreise zu erhalten. (siehe meine anderen Threads)

Jetzt meine Frage:

Ich habe gehört, dass die Vorabzustimmung i.d.R. aber länger dauert, als die ABH zusichert.  :glaubichnicht: Kann dies jemand bestätigen?

Wir haben jetzt den Rückflug für ihn mitgebucht, also etwas länger als 1 Monat Aufenthalt in der Türkei. Was ist, wenn die sich bei der ABH aber doch länger Zeit lassen, obwohl die ABH sich verpflichtet hat, dass er bei Nachweis der freiwilligen Ausreise umgehend eine Vorabzustimmung zur Erteilung eines Visums zur Wiedereinreise zur Familienzusammenführung mit seinem deutschen Kind erhält und die ABH diese direkt dem Generalkonsulat Istanbul übermittelt?... war ein wenig lang der Satz... sry... :dumm

Kennt sich vielleicht jemand damit aus?

Ganz liebes danke

Hayatim

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Die Würde des Menschen ist unantastbar, alles andere regelt das Ausländergesetz. &&(Unbekannt)&&
 
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorabzustimmung Wiedereinreise nach D wg Ausübung Personensorge  deutsches Kind
Antwort #1 - 18.08.2008 um 09:02:38
 
Zitat:
Was ist, wenn die sich bei der ABH aber doch länger Zeit lassen

Dann verfällt ggfs das Rückflugticket.

Zitat:
Ich habe gehört, dass die Vorabzustimmung i.d.R. aber länger dauert, als die ABH zusichert.

"In der Regel" gibt's bei bestehender Einreisesperre keine Vorabzustimmung. Euer Fall scheint eher unter "Sonderfall" als unter "Regelfall" zu laufen. Was jetzt wie lange dauern wird (=Zukunft) läßt sich somit eh' kaum sinnvoll beantworten. Abgesehen davon habt ihr nur einen "deal" mit der ABH und nicht mit der Botschaft. Wie schnell die den Antrag bearbeiten liegt in deren Verantwortung.
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