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visum (Gelesen: 5.813 mal)
ekrem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.07.2008 um 09:51:48
 

Hallo bin neu hier und ich haette mal eine Frage
ich wurde 1995 abgeschoben und meine verurteilung
ist im zentralregister verzeichnet laut der der justiz.
Ich habe jetz eine Geschaefftsvisa für die Niederlande
bekommen für 1 monat . Werde ich probleme bei der
Einreise in die Niederlande bekommen ?
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C_Devil
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Antwort #1 - 13.07.2008 um 10:03:34
 
Warum sollte das bei der Einreise Probleme geben ?

Wenn die Eintragung im Zentralregister ein Problem für die Niederländer darstellen würde, hätten sie dir sicher jetzt erst gar kein Geschäftsvisum ausgestellt.
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
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maki
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Antwort #2 - 13.07.2008 um 10:34:28
 
ekrem schrieb am 13.07.2008 um 09:51:48:
ich wurde 1995 abgeschoben und meine verurteilung
ist im zentralregister verzeichnet laut der der justiz.

Hast du das beim Visaantrag angegeben?
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ekrem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 13.07.2008 um 10:50:39
 
Nein ich habe alle erforlichen unterlagen eingereicht
habe weiter nichts angegeben.
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maki
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Antwort #4 - 13.07.2008 um 10:53:05
 
ekrem schrieb am 13.07.2008 um 10:50:39:
Nein ich habe alle erforlichen unterlagen eingereicht
habe weiter nichts angegeben.

Wurde da nicht gefragt?

Falls doch, hast du Falschangaben gemacht, falls nicht, ist alles ok.
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ekrem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.07.2008 um 10:57:05
 
die haben nichts gefragt haben die unterlagen auf vollstaendigkeit geprüft er meinte nur ob ich in deutschland geboren bin ich sagte ja
was anderes hat er nicht gefragt er sagte das es 2 tage dauern wird
nach 2 tagen bekam ich mein pass mit dem visum. was haette ich denn sagen sollen ?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.07.2008 um 11:28:15
 
ekrem schrieb am 13.07.2008 um 10:57:05:
die haben nichts gefragt  

maki meinte wohl, ob auf dem Antrag danach gefragt wurde, sprich ob du eine Frage hattest in etwa so: "Haben sie schon einmal in einem anderen EU-Land Asyl beantragt" oder "wurden sie schon einmal aus einem anderen EU-Land abgeschoben" usw.

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ekrem
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Antwort #7 - 13.07.2008 um 11:42:20
 
nein es wurde diesbezügich keine fragen gestellt,wie gesagt
man hat di unterlagen kontrolliert und dann hat man mir gesagt in 2 tagen würde ich bescheid bekommen nach 2 tagen kam per ups mein pass das wars . Nun was soll ich jetzt machen soll ich versuchen Einzureisen oder werden die mich in Holland wieder zurückweisen im Flughafen ?
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trixie
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Antwort #8 - 13.07.2008 um 14:45:02
 
ekrem schrieb am 13.07.2008 um 11:42:20:
Nun was soll ich jetzt machen soll ich versuchen Einzureisen oder werden die mich in Holland wieder zurückweisen im Flughafen ?


Deine Frage verwundert mich etwas. Es hört sich nicht so an, als ob das Geschäftsvisum für dich wirklich wichtig wäre.
Vielleicht mal schnell Freunde/Familie besuchen und einen Abstecher nach Deutschland wagen!

Was passiert, wenn du nicht einreist? Dann platzt der Geschäftstermin? Und wenn du am Flughafen zurückgewiesen wirst, auch.

Was ist nun der größere Schaden für dich?

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Antwort #9 - 13.07.2008 um 14:53:43
 
Es ist das Geschaefftliche natürlich weil ich mit meinem chef
zusammen bin ,natürlich weiss er nicht das ich diese Probleme habe
aber das was mir Sorgen macht ist das wenn wir im amsterdammer
Flughafen sind und die mich zurückweisen was dann mein chef
steht da alleine und fragt sich was das soll er kann auch nicht alleine
zu den Firma in Holland da er weder English kann oder sonst noch eine andere ausser Türkish,tja das ist das schlimme nicht das ich nach Deutschland oder so will da haben wir ja nichts zu tun.
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oki
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Antwort #10 - 13.07.2008 um 14:58:49
 
ekrem schrieb am 13.07.2008 um 09:51:48:
ich wurde 1995 abgeschoben 


İch verstehe nicht,warum Du seit 1995 nicht bei Deiner zustaendigen ABH in Deutschland einen Antrag auf Befristung der Ausweisung gestellt hast.Hast Du die Abschiebekosten bezahlt?
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Antwort #11 - 13.07.2008 um 15:07:18
 
ekrem schrieb am 13.07.2008 um 14:53:43:
natürlich weiss er nicht das ich diese Probleme habe

Dann wäre es doch sinnvoll, mit deinem Chef darüber zu reden. Ist vielleicht etwas peinlich oder unangenehm. Das wirst du aber jetzt nicht mehr ändern können. Nachdem dein Chef dich braucht, macht es wohl genauso einen schlechten Eindruck, wenn du ihm sagst, dass du nicht mitfliegen wirst.

Du mußt nun abwägen:

- Mit deinem Chef die - unangenehme - Sache aus der Vergangenheit besprechen
- Das Risiko eingehen - ihm nichts sagen - am Flughafen zurückgewiesen zu werden.

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Antwort #12 - 13.07.2008 um 15:10:09
 

ja die sind schon lange bezahlt 1998 wurden sie bezahlt
habe einen Antrag gestellt 2 mal 1 mal für köln 2005 da wollten wir bei der Messe teilnehmen habe auch eine Betretenserlaubnis bekommen aber das Deutsche Konsulat hat mir kein Visum gegeben
wiss auch nicht warum dann hatte ich nocheinmal 2006 Betretenserlaubnis bekommen diesmal für die MOW messe konnte auch nicht hin weil die erlaubnis zu spaet kam bin dann erst gar nicht zum Konsulat gegangen. Und jetzt habe ich wieder Hamburg angeschrieben wegen einer Betretenserlaubnis wegen geschaefftsbesuch und die meinten es liegen keine schwerwiegenden Gründe vor und meinten das ich noch im Zentralregister verzeichnet bin. So damit mein chef nichts merkt und ich meine Arbeit nicht verlieren will habe ich einen Antrag auf einen Geschaefftsvisum gestellt obwohl ich davon ausgegangen war das ich sowieso eine Ablehnung bekomme wegen meiner Sperre in Deutschland aber als mein Pass von der Visastelle der Niederlande eintraf sah ich ein 30 Tage visum ,nun das ist der Stand jetzt bin ich im Grübeln was ich machen soll..
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Antwort #13 - 13.07.2008 um 15:35:10
 
Du haettest neben dem Antrag auf Betreterlaubniss,noch einen Antrag auf Befristung der Ausweisung und Abschiebung stellen sollen.Wenn Du diesen Antrag nicht stellst,bleibt Deine Einreisesperre unbefristet und somit natürlich auch im Zentralregister.Wenn Deinem Antrag stattgegeben wird(z.B.:die Wirkung der Ausweisung wird nachtraeglich auf den 01.01.2008 befristet),dann erfolgt auch normalerweise die Löschung aus dem Zentralregister und dem SİS.Du haettest keine Einreisesperre mehr und dürftest mit dem entsprechendem Visum sowohl nach Deutschland,als auch nach Holland einreisen.
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Antwort #14 - 13.07.2008 um 15:43:26
 

Meine Einreisesperre ist bis zum 2010 befristet hatte ich vergessen zu erwaehnen aber das hilft mir ja auch jetzt nicht weiter denn naechste Woche Sonntag ist der Flug nach amsterdamm man ist das eine scheisse jetzt haetten die mir doch den Visum bloss nicht gegeben jetzt hab ich den Visum und werde wahrscheinlich zurückgewiesen in amsterdamm ..., gibt es denn keine lösüng ?
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