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Keine Einreise nach Deutschland mit irakischem Reisepaß der Serie S (Gelesen: 4.593 mal)
hintermann
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Keine Einreise nach Deutschland mit irakischem Reisepaß der Serie S
06.07.2008 um 19:28:02
 
Meine Ehefrau (irakische Staatsbürgerin) und ich (deutscher Staatsbürger) leben seit dreieinhalb Jahren In Deutschland. Meine Frau hat eine mit der Familienzusammenführung begründete, befristete Aufenthaltsgenehmigung. Seit einiger Zeit kann Sie Deutschland nicht mehr verlassen, weil sie mit ihrem Reisepaß der Serie S nicht wieder einreisen könnte. Sie bräuchte dazu einen Reisepaß der Serie G. Von der Ausländerbehörde unseres Wohnortes haben wir die Auskunft erhalten, daß dieser Reisepaß der Serie G von der irakischen Botschaft in Berlin ausgestellt werden müsse, damit die deutschen Einreisebehörden ihn anerkennen. Weiterhin dürften die deutschen Behörden keine temporären Reisepapiere ausstellen, denn dies wäre ein Eingriff in die Paßhoheit des Irak.
Sind diese zwei Informationen vollständig und richtig?

Die Beschaffung der zur Stellung eines Antrages auf einen Reisepaß der Serie G bei der irakischen Botschaft in Berlin nötigen Papiere (irakischer Personalausweis und  Staatsangehörigkeitsurkunde) ist auf absehbare Zeit unmöglich. Die Eltern meiner Frau sind irakische Flüchtlinge, die seit fast 30 Jahren in Syrien leben, wo meine Frau auch geboren und aufgewachsen ist. Das einzige ernsthafte Dokument, das wir haben, ist eine syrische Geburtsurkunde, die aber an keiner Stelle verlangt wird. Der fehlende Reisepaß der Serie G verhindert neben gemeinsamen Reisen auch die von uns angestrebte Einbürgerung meiner Frau.
Gibt es für uns irgendeine Möglichkeit, meiner Frau Reiserechte zu verschaffen?

Vielen Dank für alle Informationen!
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Mick
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Antwort #1 - 06.07.2008 um 22:35:37
 
Hi,

im Prinzip ist das richtig, was die ABH sagt. Theoretisch
ist die Ausstellung deutscher Papiere möglich, nämlich
dann, wenn die Beschaffung eines Passes unzumutbar
oder unmöglich ist. Das ist immer eine Frage des Einzel-
falles und die Entscheidung liegt im Ermessen der ABH.
Ggf. einfach einen Antrag stellen und gegen eine ab-
lehnende Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Linda.1001
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Antwort #2 - 07.07.2008 um 00:27:58
 
hintermann schrieb am 06.07.2008 um 19:28:02:
Die Beschaffung der zur Stellung eines Antrages auf einen Reisepaß der Serie G bei der irakischen Botschaft in Berlin nötigen Papiere (irakischer Personalausweis und  Staatsangehörigkeitsurkunde) ist auf absehbare Zeit unmöglich.


Hallo,

also ähnlich ergeht es momentan einer Freundin von mir, die mit einem deutschen Staatsbürger als irakische Staatsbürgerin verheiratet hier in Deutschland lebt und auch den Pass der G-Serie bei der Botschaft in Berlin beantragt hat. Es ist ja auch bekannt, dass die Ausstellung des Passes bis zu 2 Jahren (!!!) dauern kann. Sie hatte Gott sei Dank alle nötigen Dokumente.

Mir stellt sich momentan die Frage: Hat deine Frau denn bis jetzt einen irakischen Pass der Serie S (alte Serie)? Evtl. wäre es doch möglich mit einer Ausnahmegenehmigung 'nur' mit dem irakischen Pass einen neuen zu beantragen?

Besagte Freundin hat von der ABH zu ihrem irakischen  Pass jetzt eine Fiktionsbescheinigung bekommen. Auf den neuen irakischen Pass muss sie jetzt 1-2 Jahre warten.  nichtzufassen


LG
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Beppo
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Antwort #3 - 07.07.2008 um 09:08:45
 
Hallo,

die Beantragung eines neuen Reisepasses müßte eigentlich unter Vorlage des alten Reisepasses (Serie S) möglich sein. Diese Information ist aber bereits 1 Jahr alt. Ich denke "hintermann" hat sich bereits bei der Botschaft erkundigt und hat die neuesten Informationen.

Für die Erteilung deutscher Dokumente sehe ich wenig Aussicht auf Erfolg, da der Reiseasuweis für Ausländer (§5 AufenthV) den Nichtbesitz eines Passes vorschreibt. Dies ist im geschilderten SV jedoch nicht gegeben. Eventuell kommt die Erteilung eines Notreiseausweises in Betracht (§13 AufenthV). Jedoch hilft dieser in den meisten Fällen nicht weiter, da er hauptsächlich nur in den europäischen Ländern anerkannt wird und nur zeitlich begrenzt gültig ist (max. 1 Monat).
Auch eine Befreiung von der Passpflicht über das BMI ist in diesem Fall nicht möglich, da dieses nur vor der Einreise möglich ist und der Aufenthalt nicht länger als 6 Monate dauern darf.

Kurze Frage: Ist eventuell die syrische Staatsangehörigkeit gegeben (syrische Geburturkunde)? Eventuell wäre dann eine syrische Passaustellung möglich/Doppelstaatsangehörigkeit.
Ansonsten bleibt nur abzuwarten bis der irakische Pass ungültig oder der AT zeitlich ungültig wird (mit Ablauf des AT erlischt die Anerkennung durch das BMI), dann wäre vermutlich die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich, da ein Pass nicht in zumutbarer Weise erlangt werden kann.

Aber ich denke wie Mick, einfach mal mit der ABH über die Problematiik sprechen und ggf. einen Antrag stellen.

Auch wenn ich nicht viel Hoffnung verbreiten konnte.
Gruß an alle...
Beppo
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Antwort #4 - 07.07.2008 um 09:31:51
 
Beppo schrieb am 07.07.2008 um 09:08:45:
Hallo,

die Beantragung eines neuen Reisepasses müßte eigentlich unter Vorlage des alten Reisepasses (Serie S) möglich sein. Diese Information ist aber bereits 1 Jahr alt. Ich denke "hintermann" hat sich bereits bei der Botschaft erkundigt und hat die neuesten Informationen.


Möglich durchaus, allerdings wird dem S-Reisepass wohl nicht allzuviel Beachtung geschenkt und nach meinen Informationen würden in einem solchen Fall alle Unterlagen in den Irak zur Prüfung übermittelt und schon bist du wieder bei 1-2 Jahren bis zur Ausstellung.

Lediglich für die einmalige und endgültige Ausreise in den Irak wird der S-Pass z.B. nocheinmal verlängert. Hierzu muß aber wohl eine Erklärgung bei der Botschaft abgegeben werden, dass man auch wirklich nie wieder nach Deutschland zurückkommen will. Aber das nur als Nebeninfo.
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Antwort #5 - 07.07.2008 um 10:52:48
 
Linda.1001 schrieb am 07.07.2008 um 00:27:58:
Hat deine Frau denn bis jetzt einen irakischen Pass der Serie S (alte Serie)?

Ja, sie hat einen noch bis Mitte 2009 gültigen Reisepaß der Serie S.
Gruß, hintermann

Beppo schrieb am 07.07.2008 um 09:08:45:
die Beantragung eines neuen Reisepasses müßte eigentlich unter Vorlage des alten Reisepasses (Serie S) möglich sein. 

Die irakische Botschaft in Berlin weist auf ihrer Homepage ausdrücklich darufhin, daß der alte Reisepaß der Serie S nicht für die Ausstellung eines Reisepasses der Serie G genügt.
Gruß, hintermann

Beppo schrieb am 07.07.2008 um 09:08:45:
Ist eventuell die syrische Staatsangehörigkeit gegeben (syrische Geburturkunde)?

Nein, sie ist keine syrische Staatsbürgerin, trotz ihrer Geburt in Syrien. Da sind die Syrer wie die Deutschen Smiley
Gruß, hintermann

Beppo schrieb am 07.07.2008 um 09:08:45:
Aber ich denke wie Mick, einfach mal mit der ABH über die Problematiik sprechen und ggf. einen Antrag stellen.

Tja, gesprochen und erklärt habe ich da viel, der Wille, uns zu helfen ist bei der für uns zuständigen Behörde nicht vorhanden, da nützen die "Soll" und "Kann"-Bestimmungen dann nicht viel. Unsere ABH muß halt nicht. Aber: vielen Dank für die zahlreichen Antworten, mir wird zumindest klarer wo wir stehen! Gruß, hintermann
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Antwort #6 - 08.07.2008 um 21:27:14
 
Mich würde ja auch mal interessieren, was mit irakischen Leuten passiert, die ihren Pass hier in DE verloren haben. Eigentlich müsste die irakische Botschaft doch einen Passersatz o.ä. ausstellen.

So passierte es nämlich der Freundin einer Freundin, die jetzt ohne Pass und mit Duldung da steht. Das kann man doch eigentlich von einer Botschaft verlangen, aber ich bin ja auch die deutschen Botschaften gewohnt und nicht die irakischen.  Smiley

LG Linda
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Antwort #7 - 10.07.2008 um 15:42:02
 
Hallo Linda.1001,

diese Leute sollten zunächst eine Verlustmeldung bei der Polizei machen, damit der Pass nicht missbräuchlich verwandt wird.

Anschließend muss ein neuer Pass bei der Botschaft beantragt werden. Und da sind wir wieder beim "alten" Problem. Auch ein Passersatz würde nicht viel weiterhelfen, da dieser meistens nur zur Ausreise berechtigt und nur kurzfristig gültig ist.

Sollte der Nachweis erbracht werden, dass ein Pass über die Botschaft in zumutbarer Zeit nicht erlangt werden kann, liegt es im Ermessen der Ausländerbehörde einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen. Ein entsprechender Antrag vorausgesetz.

MfG
Beppo
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Antwort #8 - 10.07.2008 um 22:34:46
 
Ah ja , danke Beppo, ich werde es so ausrichten. Vielleicht ist das dann eine Möglichkeit für sie. Sie hat momentan nämlich nur eine Duldung und ist total verzweifelt.

LG und Danke
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Antwort #9 - 11.08.2008 um 21:55:49
 
Nur mal für Interessierte der momentane Stand in unserem Fall: ein Verwandter meiner Frau hat für uns in Bagdad die für die Antragstellung erforderlichen Papiere (irakischer Personalausweis und  Staatsangehörigkeitsurkunde) besorgt und sie uns geschickt. Vor etwa einem Monat haben wir den formal vollständigen Antrag stellen können. Durch einen Anruf bei der irakischen Botschaft in Berlin weiß ich, daß der Antrag eingegangen ist und die Bearbeitung mehrere Monate dauern könne.
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Antwort #10 - 08.10.2008 um 11:35:59
 
hintermann schrieb am 11.08.2008 um 21:55:49:
ein Verwandter meiner Frau hat für uns in Bagdad die für die Antragstellung erforderlichen Papiere (irakischer Personalausweis undStaatsangehörigkeitsurkunde) besorgt und sie uns geschickt.


Hallo hintermann und Ihr anderen Forum-Teilnehmer,
ich berate z.Zt. eine irakische Familie, bei der es genau an diesem Punkt hakt. Die Verwandten im Irak bekommen bei den zuständigen Behörden immer die Auskunft, dass keine Dokumente für Dritte ausgestellt werden können.
Habt Ihr da nähere Informationen, wo die Papiere ausgestellt worden sind und wie das vonstatten ging?
Für Eure infos wäre ich Euch dankbar.
Viele Grüße
Baily
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