Hallo,
die Beantragung eines neuen Reisepasses müßte eigentlich unter Vorlage des alten Reisepasses (Serie S) möglich sein. Diese Information ist aber bereits 1 Jahr alt. Ich denke "hintermann" hat sich bereits bei der Botschaft erkundigt und hat die neuesten Informationen.
Für die Erteilung deutscher Dokumente sehe ich wenig Aussicht auf Erfolg, da der Reiseasuweis für Ausländer (§5 AufenthV) den Nichtbesitz eines Passes vorschreibt. Dies ist im geschilderten SV jedoch nicht gegeben. Eventuell kommt die Erteilung eines Notreiseausweises in Betracht (§13 AufenthV). Jedoch hilft dieser in den meisten Fällen nicht weiter, da er hauptsächlich nur in den europäischen Ländern anerkannt wird und nur zeitlich begrenzt gültig ist (max. 1 Monat).
Auch eine Befreiung von der Passpflicht über das BMI ist in diesem Fall nicht möglich, da dieses nur vor der Einreise möglich ist und der Aufenthalt nicht länger als 6 Monate dauern darf.
Kurze Frage: Ist eventuell die syrische Staatsangehörigkeit gegeben (syrische Geburturkunde)? Eventuell wäre dann eine syrische Passaustellung möglich/Doppelstaatsangehörigkeit.
Ansonsten bleibt nur abzuwarten bis der irakische Pass ungültig oder der
AT zeitlich ungültig wird (mit Ablauf des
AT erlischt die Anerkennung durch das BMI), dann wäre vermutlich die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich, da ein Pass nicht in zumutbarer Weise erlangt werden kann.
Aber ich denke wie Mick, einfach mal mit der
ABH über die Problematiik sprechen und ggf. einen Antrag stellen.
Auch wenn ich nicht viel Hoffnung verbreiten konnte.
Gruß an alle...
Beppo