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asyl (Gelesen: 3.078 mal)
Adeel
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Beiträge: 46
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: gefühl:weltbürger rechtlich DEUTSCH
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27.09.2008 um 18:42:23
 
Hallo an Alle.
also wollte ich fragen für meine freund.meine freund hat in Deutschland asyl beantragt besitz zur zeit Duldung
der wohnt seit 19 monaten ins Deutschland hat 2 kider eine in Deutschland geboren also seit 2 monaten ist er umgezogen in wohnung früeh meine frend ins heim gewohnt mit seine familie.
der hat 6 mal für arbeiterlaubnis beantragt aber immer abgelehnt gibs velleicht eine möglichkeit ob der arbeiterlaubnis greigen kann??????
mfg

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Liebe für alle Hass für keinen
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reinhard
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Beiträge: 15.174

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.09.2008 um 19:52:40
 
Kannst Du versuchen, kurze Sätze zu schreiben? Das wäre viel einfacher zu verstehen.

Dein Freund hat Asyl beantragt, der Asylantrag ist abgelehnt worden. Dass er eine Duldung hat, sagt uns: Er ist verpflichtet, Deutschland zu verlassen, weil er im Moment keine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann.

In dieser Situation kann er höchstens eine Arbeitserlaubnis für ganz bestimmte Tätigkeiten bekommen, für die keine arbeitslosen Deutschen oder arbeitslose Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung stehen. Er sollte sich bei einer Beratungsstelle für Flüchtlinge / für Migranten erkundigen, in welchen Tätigkeiten in seinem Wohnort eine Chance besteht.

Das setzt aber voraus, dass die Duldung eine Nebenbestimmung hat, dass er mit Erlaubnis der Ausländerbehörde arbeiten darf. Was steht in dem Papier von ihm genau drin?

Bei einem abgelehnten Asylantrag spielt es keine Rolle, ob ein Kind hier oder dort geboren ist. Es spielt eine Rolle, aus welchem Land er kommt und warum er nicht ausreisen kann. Wenn die Ausländerbehörde davon ausgeht, dass er verantwortlich dafür ist, dass er nicht ausreisen kann, wird ihm Arbeit grundsätzlich gar nicht erlaubt. Dann muss er erst das andere Problem klären.
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StR
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Guck mal wo du hingehts


Beiträge: 32

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Keine
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Antwort #2 - 16.10.2008 um 15:08:24
 
Zitat:
Wenn die Ausländerbehörde davon ausgeht, dass er verantwortlich dafür ist, dass er nicht ausreisen kann....
, lieber
reinhard
..ich verstehe es nicht so ganz. Was heißt verantwotlich zu sein wenn man nicht ausreißen will? Oder verstehe etwas Falsches? Danke.  hä?
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.10.2008 um 15:13:44
 
StR schrieb am 16.10.2008 um 15:08:24:
Was heißt verantwotlich zu sein wenn man nicht ausreißen will?

Das hat Reinhard nicht geschrieben, sondern
reinhard schrieb am 27.09.2008 um 19:52:40:
Wenn die Ausländerbehörde davon ausgeht, dass er verantwortlich dafür ist, dass er nicht ausreisen kann,

zB. wenn der betroffene sich nicht darum bemüht, seine Identität klarzustellen und sich einen Reisepass besorgt, denn das fehlen eines Reisepasses bzw. ungeklärte Sta./Identität ist ein Abschiebehinderniss.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #4 - 16.10.2008 um 15:17:51
 
StR schrieb am 16.10.2008 um 15:08:24:
Was heißt verantwotlich zu sein wenn man nicht ausreißen will? 


Zum Beispiel:

Mit einer Duldung ist man ausreisepflichtig. Man kann sich nicht (mehr) auf den Schutz eines laufenden Asylverfahrens berufen, und es ist einem deshalb in der Regel zuzumuten, sich um die Ausstellung eine gültigen Passes bei der Botschaft des Herkunftslandes zu kümmern. Tut man das fortgesetzt und insbesondere nach Aufforderung der Behörde nicht, ohne das dafür triftige (!) Gründe vorliegen, dann ist man selbst verantwortlich dafür das die bestehende Ausreisepflicht nicht vollzogen werden kann.

=schweitzer=
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 16.10.2008 um 15:44:02
 
Oft reicht es, sich die Duldung anzusehen – da steht es drin. Manche Ausländerbehörden schreiben es auch auf ein Extra-Blatt, das Arbeitgebern gezeigt werden kann. Guck einfach mal nach, was in der Duldung steht.
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