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Brauche dringend Hilfe! (Gelesen: 4.868 mal)
Kai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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06.07.2008 um 13:40:45
 
Zuerst Hallo an Alle!

Flogender Sachverhalt:

Ich habe seit ca. 1,5 Jahren eine Freundin aus Rußland. Sie war in Rußland verheiratet und hat eine 11 jährige Tochter. Im September 2007 hat sie mich zum erstan Mal alleine besucht (Besuchervisum). Nun ist sie seit dem 12 Juni wieder hier, aber diesmal mit ihrer Tochter und einem Touristenvisum für Tschechien(28 Tage). Tschechien weil wir uns dort getroffen haben um einige Tage Urlaub zu machen. War einfacher und billiger als nach Deutschland zu reisen und dann zusammen nach Prag zu fliegen. Nun hatten wir schon vor der Reise über eine Heirat un Deutschland oder Dänemark gesprochen und Alle Untarlagen inkl. Übersetzuing und Apostillen gemacht. War aber nicht 100% geplant weil ihre Tochter noch nie in DE war und nicht sicher war ob sie sich hier wohl fühlt. Nun haben wir uns entschlossen, doch zu heiraten. Also gingen wir zum Standesamt. Problem ist dass ihre Visas am 9.7.08 ablaufen. Standesbeamte machte mir große Hoffnungen das ich mit der Bestätigung ihre Visas verlängert bekomme. Doch die AB verweigerte dies und sagte dass es dafür keine Möglichkeit gibt. Nun bin ich mit einer Heiratsargentur in Verbindung getreten, dort sagte man mir ich solle eine Fiktionsbescheinigung machen oder das Visum bei der Tschechischen Botschaft verlängern lassen. Meine Fragen:

- Wie bekomme ich diese Fiktionsbescheinigung?
- Gibt es andere Möglichkeiten, damit sie noch 2-3 Wochen hier bleiben kann?

Dazu muss man noch sagen:

Sie ist finanziell unabhängig und hat einen sehr guten Job bei einem russischen TV-Sender. Sie hatte keine Probleme die Visas zu bekommen. Nach der Heirat will sie wieder zurück nach Moskau um noch verschiedene Dinge zu regeln (Arbeit, Wohnung, Familie, Schule für die Kleine...) Später dann mit Familienzusammenführung ganz normal beantragen. Es geht jetzt wirklich nur darum genug Zeit zum Heiraten (evtl. auch in Dänemark) zu bekommen.

Die Zeit drängt, ihre Visas sind nur noch 3 Tage gültig.


Sage schon mal Danke!

Kai
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.07.2008 um 14:02:12
 
Vielleicht verwendest du einen etwas aussagekräftigeren Titel für dein Post. Dass User hier im Board Hilfe suchen, ist eigentlich logisch. Keiner will uns hier zum Pizzaessen einladen.  Laut lachend

Kai schrieb am 06.07.2008 um 13:40:45:
Nun bin ich mit einer Heiratsargentur in Verbindung getreten, dort sagte man mir ich solle eine Fiktionsbescheinigung machen oder das Visum bei der Tschechischen Botschaft verlängern lassen.

Wer solchen Schwachsinn erzählt, sollte als unseriös einzustufen sein und hat scheinbar gar keine Ahnung von der Materie.

Ein Visum kann nur von einer deutschen oder tschechischen Ausländerbehörde verlängert werden.

Oder hast du schon einmal erlebt, wenn du in einem visumspflichtigen Ausland bist und die deutsche Botschaft dein Visum verlängert?

Kai schrieb am 06.07.2008 um 13:40:45:
- Wie bekomme ich diese Fiktionsbescheinigung?

Nur von der ABH. Diese hat dir aber bereits gesagt, dass sie weder das Visum verlängert, noch eine FB ausstellt.

Kai schrieb am 06.07.2008 um 13:40:45:
Gibt es andere Möglichkeiten, damit sie noch 2-3 Wochen hier bleiben kann?

Legal gibt es sicherlich keine.

Kai schrieb am 06.07.2008 um 13:40:45:
Die Zeit drängt, ihre Visas sind nur noch 3 Tage gültig.

... dann solltet ihr die Zeit noch genießen, denn eine andere Möglichkeit sehe ich, u. a. auch wegen der knappen Zeit, nicht.

trixie
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Kai
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Antwort #2 - 06.07.2008 um 14:11:05
 
trixie schrieb am 06.07.2008 um 14:02:12:
Wer solchen Schwachsinn erzählt, sollte als unseriös einzustufen sein und hat scheinbar gar keine Ahnung von der Materie.


Sie ist vereidigte Übersetzerin und sagt dass sie täglich mit solchen Dingen zu tun hat

trixie schrieb am 06.07.2008 um 14:02:12:
Ein Visum kann nur von einer deutschen oder tschechischen Ausländerbehörde verlängert werden.

Oder hast du schon einmal erlebt, wenn du in einem visumspflichtigen Ausland bist und die deutsche Botschaft dein Visum verlängert?


Das Schengenvisum wurde über die tschechische Botschaft in St. Petersburg gemacht. Also wenn sie das Visum für Tschechien verlängern, dann könnte sie doch hier bleiben.
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Mick
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Antwort #3 - 06.07.2008 um 14:12:48
 
trixie schrieb am 06.07.2008 um 14:02:12:
Nur von der ABH. Diese hat dir aber bereits gesagt, dass sie weder das Visum verlängert, noch eine FB ausstellt.

Hi,
es sollte vielleicht angemerkt werden, dass
die Wirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG bei
Antragstellung kraft Gesetz eintritt und die
Folge für die ABH (§ 81 Abs. 5) zwingend ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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janetm
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Antwort #4 - 06.07.2008 um 14:14:09
 
Wie Trixie schon schreibt kann eine Verlänergerung des Schengen-Visums nur bei besonderen Gründen gemacht werden und der Grund darf erst nach Einreise entstanden sein.

Z.B. :- Reiseunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung
- unvorhersehbare Verzögerung von Geschäftsbesprechungen
- schwere Erkrankung naher Angehöriger
- unabweisbarer Termin bei Gerichten oder Behörden
- höhere Gewalt

siehe auch die FAQ hier:

http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#7

http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#9

Aloha
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Kai
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Antwort #5 - 06.07.2008 um 14:14:30
 
trixie schrieb am 06.07.2008 um 14:02:12:
Nur von der ABH. Diese hat dir aber bereits gesagt, dass sie weder das Visum verlängert, noch eine FB ausstellt.

hatte vergessen zu sagen dass es nur telefonisch war. Sollte ich das schriftlich beantragen?
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trixie
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Antwort #6 - 06.07.2008 um 14:20:29
 
Mick schrieb am 06.07.2008 um 14:12:48:
Hi,
es sollte vielleicht angemerkt werden, dass
die Wirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG bei
Antragstellung kraft Gesetz eintritt und die
Folge für die ABH (§ 81 Abs. 5) zwingend ist.

... aber doch nur, wenn die ABH noch nicht über den Antrag entschieden hat. Die ABH kann mit Antragsstellung diesen auch gleich ablehnen, dann gibt's auch keine FB.

Unabhängig davon könnte die ABH eine VE fordern.

janetm schrieb am 06.07.2008 um 14:14:09:
kann eine Verlänergerung des Schengen-Visums nur bei besonderen Gründen gemacht werden und der Grund darf erst nach Einreise entstanden sein.  

... was aber nicht glaubwürdig erscheint, wenn man die Hochzeitsplanung in Dänemark vorantreibt.

trixie
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xchart
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Antwort #7 - 06.07.2008 um 14:34:33
 
Hallo Kai,

eine entspannte Alternative:
1. lass deine Zukünftige und das Kind nach Russland zurückkehren.
2. Gehe zur dt. Ausländerbehörde und unterschreibe eine Verpflichtungserklärung für die beiden.
3. Deine zukünftige Frau geht zum dt. Konsulat und beantragt ein Visum für Deuschland.
Vorteil: das Visum wird dir erfahrungsgemäß für Heiratzwecke bis zu 6 Mon. verlängert. Dann hast du viel Luft und musst nicht überstürzt handeln. Einer Heirat in Deutschland stünde nichts mehr im Wege.
By the way - das Kind kannst du nach der Hochzeit umgehend adoptieren, somit würde deine Stieftochter zeitnah die dt. Staatsbürgerschaft erhalten. Deine Frau nach drei Jahren.

Beste Grüße aus Hessen

Cornelius
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Antwort #8 - 06.07.2008 um 14:40:56
 
xchart schrieb am 06.07.2008 um 14:34:33:
By the way - das Kind kannst du nach der Hochzeit umgehend adoptieren, somit würde deine Stieftochter zeitnah die dt. Staatsbürgerschaft erhalten. Deine Frau nach drei Jahren


So schnell wird das ganze wohl nicht über die Bühne gehen.

1. Für einen Daueraufenthalt in Deutschland muss für das ausländische Kind i.d.R. der LU gesichert sein.
2. Die Sorgerrechtsfrage sollte auch erst einmal geklärt sein.
3. Eine umgehende Adoption in Deutschland wird es u. U. nicht geben, wenn das Jugendamt zu einer Stellungnahme eingebunden ist. Oftmals geben die Jugendämter erst nach einer gewissen Zeit des Zusammenlebens eine Stellungnahme ab.

trixie
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Antwort #9 - 06.07.2008 um 14:46:06
 
xchart schrieb am 06.07.2008 um 14:34:33:
Hallo Kai,

eine entspannte Alternative:
1. lass deine Zukünftige und das Kind nach Russland zurückkehren.
2. Gehe zur dt. Ausländerbehörde und unterschreibe eine Verpflichtungserklärung für die beiden.
3. Deine zukünftige Frau geht zum dt. Konsulat und beantragt ein Visum für Deuschland.
Vorteil: das Visum wird dir erfahrungsgemäß für Heiratzwecke bis zu 6 Mon. verlängert. Dann hast du viel Luft und musst nicht überstürzt handeln. Einer Heirat in Deutschland stünde nichts mehr im Wege.
By the way - das Kind kannst du nach der Hochzeit umgehend adoptieren, somit würde deine Stieftochter zeitnah die dt. Staatsbürgerschaft erhalten. Deine Frau nach drei Jahren.


Problem daran ist dass sie ihren gesammten Jahresurlaub jetzt genommen hat. Wenn sie in 2-3 Monaten nochmal kommen will, würde sie ihren Job verlieren. Den Job will sie verstädlicher Weise erst Kündigen wenn hier Alles klar ist.
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Antwort #10 - 06.07.2008 um 14:48:08
 
Schade. Konntest du nach Russland?
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Antwort #11 - 06.07.2008 um 14:50:43
 
xchart schrieb am 06.07.2008 um 14:48:08:
Schade. Konntest du nach Russland?


ja, ist geplant dass ich mit ihnen zusammen zurück nach Rußland fliege und 2 Wochen dort bleibe.
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Antwort #12 - 06.07.2008 um 14:52:46
 
trixie schrieb am 06.07.2008 um 14:40:56:
So schnell wird das ganze wohl nicht über die Bühne gehen.

1. Für einen Daueraufenthalt in Deutschland muss für das ausländische Kind i.d.R. der LU gesichert sein.
2. Die Sorgerrechtsfrage sollte auch erst einmal geklärt sein.
3. Eine umgehende Adoption in Deutschland wird es u. U. nicht geben, wenn das Jugendamt zu einer Stellungnahme eingebunden ist. Oftmals geben die Jugendämter erst nach einer gewissen Zeit des Zusammenlebens eine Stellungnahme ab.

trixie


Meine Aussage ist fundiert. Ein konkreter Fall liegt vor. Ich konnte Kai mit der betroffene Familie zusammenbringen. Notwendig ist eine Einverständniserklärung seitens leiblichen Vater und natürlich der Mutter.
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Antwort #13 - 06.07.2008 um 14:52:50
 
Kai schrieb am 06.07.2008 um 14:46:06:
Wenn sie in 2-3 Monaten nochmal kommen will, würde sie ihren Job verlieren. Den Job will sie verstädlicher Weise erst Kündigen wenn hier Alles klar ist

Ja wo liegt denn da das Problem?

Wenn sie ein Visum zur Eheschließung bekommt, ist die Sache mehr oder weniger klar. Dann muß sie ja ohnedies den Job kündigen, weil sie anschießend nicht mehr nach Russland geht.

xchart schrieb am 06.07.2008 um 14:52:46:
Meine Aussage ist fundiert.

... wobei du zu beachten hast, dass nicht jede ABH den Sachverhalt genauso behandelt wie in dem dir bekannten Fall. Es ist immer wieder gefährlich alles 1:1 auf andere Sachverhalte zu übertragen zu wollen. Zwinkernd

xchart schrieb am 06.07.2008 um 14:52:46:
Notwendig ist eine Einverständniserklärung seitens leiblichen Vater und natürlich der Mutter.  

... was evtl. meinen 2. Punkt als erledigt betrachten könnte. Trotzdem muss der 1. Punkt noch erfüllt sein. Zwinkernd

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Antwort #14 - 06.07.2008 um 15:08:56
 
Kai, du konntest das in den 2 Wochen schafen.
1. Du gehst zur AB und unterschreibst die Verpflichtungserklärungen für die Beiden. Am Besten schreibst du noch eine Formlose Einladung und holst dir eine Unterschriftsbeglaubigung (z. B. bei der Meldestelle)
1.1 Deine zukünftige Frau geht zur dt. Konsulat in Moskau und beantragt die Visums.
2. Du gehst zum Standesamt und besorgst dir eine Bestätigung, daß du nicht bereits amtlich vergeben bist.
3. deine zukünftige Frau vereinbart einen Termin bei dem Standesamt in Moskau.
4. In den Ostblockländer wird eine medizinische Bestätigung verlangt. Falle: die kostet in einem staatlichen Krankenhaus viel Geld. Deswegen sollst du dieser in einer Privatklinik dort ausstellen lassen.
5. Du heiratest dort und fliegst mit deinen lieben nach Hause (DE)
6. Mit der legalisierten Heiratsurkunde gehst du zur AB. Deine Frau bekommt dann eine Aufenthaltsgenehmigung - i. d. R. für drei Jahre.

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